Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

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* 27.01.2021  –  LKA  :  Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

* 27.01.2021  –  SMF  :  Umbau und Sanierung der Polizeidirektion Zwickau: Arbeiten am Hauptgebäude beginnen

* 26.01.2021  –  SMS  :  Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar

* 26.01.2021  –  SMI  :  Personalwechsel an der Spitze der Polizeidirektionen Leipzig und Zwickau

* 26.01.2021  –  STADD  :  Versuchtes Tötungsdelikt in Nossen

* 25.01.2021  –  STAL  :  Investfinans AB – Anklage wegen Anlagebetrugsgeschäften in Millionenhöhe

* 22.01.2021  –  SMS  :  Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten

* 22.01.2021  –  STADD  :  Gefährliche Körperverletzung an der Zschoner Mühle

* 21.01.2021  –  STADD  :  Brandstiftung in Klipphausen aufgeklärt

Ausführliche Pressemitteilungen

27.01.2021, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung

Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Erste Ergebnisse und ergänzende Informationen zum Polizeieinsatz

Die Staatsanwaltschaften Leipzig und Dresden ermitteln seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift, der Zollfahndung und den örtlichen Kriminalpolizeiinspektionen in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen.

Seit heute Morgen 6:00 Uhr werden 50 Durchsuchungsbeschlüsse und 11 Arrestbeschlüsse umgesetzt. 11 Beschuldigte wurden aufgrund vorliegender Haftbefehle festgenommen, fünf in Dresden, fünf in Leipzig und einer in Berlin. Dabei handelt es sich um Männer im Alter von 25 bis 41 Jahren. Sieben Festgenommene haben die deutsche Staatsbürgerschaft, zwei die ukrainische, einer die irakische und einer ist deutsch/irakischer Staatsbürger.

Die zu durchsuchenden Wohnungen und Objekte befinden sich zum größten Teil im Stadtgebiet von Dresden und Leipzig. Einige dieser Maßnahmen erstreckten sich auch auf das Umland dieser beiden Großstädte. Jeweils mit einer Maßnahme waren die Bundesländer Thüringen (Jena), Sachsen-Anhalt (Halle), Brandenburg (Senftenberg) sowie Berlin betroffen.

Im Rahmen der Maßnahmen wurden auch Betäubungsmittel sichergestellt. Weitere Auskünfte hierzu sowie zu den Ergebnissen der Durchsuchungen insgesamt können derzeit noch nicht gegeben werden, da diese zum Teil noch andauern.

Aufgrund der vorliegenden Arrestbeschlüsse konnten an Vermögenswerten bisher unter anderem Bargeld, Fahrzeuge und eine Yacht gesichert werden.

Insgesamt beteiligten sich über 1 300 Polizeikräfte an diesem Einsatz, davon reichlich 400 Bedienstete des LKA Sachsen und etwas über 900 Kräfte von Seiten der sächsischen Polizeidirektionen, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei und aus anderen Bundesländern.

Informationen dazu, ob die Haftbefehle gegen die Festgenommenen nach Vorführung vor dem Ermittlungsrichter durch diesen in Vollzug gesetzt worden sind, liegen noch nicht vor.

Die Ermittlungen dauern an.

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27.01.2021, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung

Umbau und Sanierung der Polizeidirektion Zwickau: Arbeiten am Hauptgebäude beginnen

Mit dem zweiten Bauabschnitt startet jetzt an der Polizeidirektion Zwickau die Sanierung des Hauptgebäudes. Seit 2017 wird das Gebäudeensemble zwischen dem Finanzamt und der Kolping-, Walther-Rathenau- und Lessingstraße erweitert und saniert. Die Arbeiten am Ostflügel entlang der Walther-Rathenau-Straße und am Erweiterungsneubau sind bereits abgeschlossen. Diese Gebäude werden bereits von der Polizeidirektion Zwickau genutzt.

»Mit dem Start des zweiten Bauabschnitts liegen wir im Zeitplan. Wenn die Polizeidirektion in zwei Jahren wieder vollständig mit allen geplanten Einheiten an einem Standort arbeiten kann, findet sie ein professionelles Umfeld vor, das exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Und dennoch erhalten wir das unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude so weit wie möglich. Von außen betrachtet verändert sich die historische Fassade kaum, innen schaffen wir modernste Arbeitsbedingungen für unsere Polizei. Das ist baulich eine große Herausforderung, die wir gern angenommen haben«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann.

Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller betonte: »Wer vernünftig arbeiten will, der braucht gute Bedingungen. Das trifft gerade auch auf den Polizeiberuf zu. Schließlich ist die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten ein tragender Pfeiler von Sicherheit und Ordnung im Land. Ein moderner Arbeitsplatz steigert Motivation und Leistungsfähigkeit und trägt zu einem guten Arbeitsklima bei.«

Die Arbeiten finden unter der Regie des Niederlassung Zwickau des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) statt. Vor allem das Gebäudeinnere des Hauptgebäudes wird an die vorgesehenen Nutzungen und die heutigen Bau- und Brandschutznormen angepasst. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Sanierung abgeschlossen sein.

Der Polizeicampus der Polizeidirektion Zwickau wird dann insgesamt rund 7.200 Quadratmeter Nutzfläche bieten. Auf dem Areal werden unter anderem das Polizeirevier Zwickau, die Abteilungen der Kriminalpolizei, die Direktion, das Führungs- und Lagezentrum sowie die Verwaltung der Polizeidirektion Zwickau untergebracht.

Aufgrund der Geschichte der Liegenschaft sind die Bauarbeiten insgesamt herausfordernd. Die Polizeidirektion Zwickau besteht aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Entstehungszeiten. Der Hauptbau mit Ostflügel wurde in den Jahren 1914 bis 1916 errichtet. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In den Jahren 1976 bis 1977 wurde das Areal zwischen Kolping-, Walther-Rathenau- und Lessingstraße durch diverse Bauten in Plattenbauweise erweitert.

Die Baukosten für das Gesamtvorhaben belaufen sich auf rund 37 Millionen Euro. Die Baumaßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und mit Mitteln der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

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26.01.2021, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung

Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar

Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen

Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar.

Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit.

Zu den Empfehlungen tritt neu hinzu, die Verpflichtung von Arbeitgebern in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Weiterhin wird neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind, dies kann konkret u.a. den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten.

Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Darauf hatten sich das Land und die Kommunen vorab verständigt. Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festzulegen.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung.

Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher.

Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist. Davon ausgenommen sind Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung.

Die bestehenden Ausnahmen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personal ohne Kundenkontakt oder soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, für Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit.

In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte 3 Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche verbindlich festgelegt.

Der Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung wird in Kürze auf dem Webportal veröffentlicht.

Mehr Informationen: www.coronavirus.sachsen.de (Amtliche Bekanntmachungen)

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26.01.2021, 14:23 Uhr — Erstveröffentlichung

Personalwechsel an der Spitze der Polizeidirektionen Leipzig und Zwickau

Zum 1. Februar 2021 übernimmt Polizeipräsident René Demmler (49) die Leitung der Polizeidirektion Leipzig. Polizeipräsident Torsten Schultze (56), der in den vergangenen zwei Jahren Präsident war, hat aus persönlichen Gründen um Entbindung von dieser Aufgabe gebeten. Er übernimmt ab Februar die Leitung des Referats 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI). Die Nachfolge der Leitung der Polizeidirektion Zwickau übernimmt ab 1. Februar der Ministerialrat Lutz Rodig (57), der bisher das für Kriminalitätsbekämpfung zuständige Referat 33 im SMI leitete. Die Personalien wurden in der heutigen Kabinettssitzung bestätigt.

Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Ich respektiere die persönliche Entscheidung von Torsten Schultze, der um eine andere Verwendung bat, und danke ihm für sein Engagement in den vergangenen beiden Jahren. Mit René Demmler übernimmt ein erfahrener Einsatzstratege die Polizeidirektion in der Messemetropole. Auf seinem beruflichen Weg hat er sich viel Wissen in unterschiedlichen Bereichen angeeignet, um diese besondere Herausforderung anzunehmen. Gleichzeitig übernimmt mit Lutz Rodig ein kompetenter und erfahrener Spitzenbeamter die Führung in der Polizeidirektion Zwickau.«

Hintergrundinformationen:

Die Polizeidirektion Leipzig ist mit rund 3.000 Bediensteten die zahlenmäßig größte Polizeidienststelle in Sachsen. Zu ihrem Einzugsgebiet zählen die Stadt Leipzig, wie auch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen mit insgesamt etwas mehr als einer Million Einwohnern.

Die Polizeidirektion Zwickau hat mehr als 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist zuständig für die Sicherheit im Landkreis Zwickau und im Vogtlandkreis. Damit betreut sie eine Fläche von etwa 2.360 Quadratkilometern auf der derzeit etwa 545.000 Menschen leben.

Kurzviten:

Torsten Schultze (56), Polizeipräsident, seit Februar 2019 Leiter der Polizeidirektion Leipzig, zuvor von 2017 bis 2019 Leiter der Polizeidirektion Görlitz, von 2015 bis 2017 Leiter des Polizeiverwaltungsamtes, davor verschiedene Führungsaufgaben in Dienststellen der sächsischen Polizei – darunter zwischen 2007 und 2011 sowie 2014 und 2015 unter anderem Vize-Chef der Polizeidirektion Leipzig – sowie Referatsleiter im Sächsischen Staatsministerium des Innern

René Demmler (49), Polizeipräsident, seit Juli 2020 Leiter der Polizeidirektion Zwickau, zuvor ein Jahr lang Leiter im Referat 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, von Februar 2017 bis Juni 2019 Leiter Führungsstab in der Polizeidirektion Dresden, davor unter anderem verschiedene Führungsaufgaben in Stäben zur Vorbereitung von G7- und G6-Treffen sowie zur Vorbereitung der Bilderbergkonferenz und zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden, davor Referatsleiter in der Polizeidirektion Zwickau und Leiter des Polizeireviers Zwickau

Lutz Rodig (57), Ministerialrat, seit Juni 2014 Leiter des Referats 33 (Kriminalitätsbekämpfung) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, zuvor 2013/2014 Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen, 2011/2021 Leiter der Abteilung Polizeivollzugsdienst und Abwesenheitsvertreter des Dienststellenleiters in der Polizeidirektion Leipzig, zuvor seit 2003 Referent im Referat 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, zwischen 1998 und 2003 Dezernats- und Referatsleiter im Landeskriminalamt Sachsen

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26.01.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Versuchtes Tötungsdelikt in Nossen

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Zeit:       23.01.2021, gegen 23.40 Uhr

Ort:       Nossen

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 50-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.

Dem Beschuldigten liegt zur Last, seine 43-jährige deutsche Lebensgefährtin am späten Abend des 23.01.2021 nach einem Streit in einem Wohnhaus in Nossen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und sodann angezündet zu haben. Die Geschädigte wurde von den herbeigerufenen Rettungskräften mit schweren Brandverletzungen – insbesondere an den Armen und am Oberkörper – aufgefunden. Sie wurde umgehend zur Behandlung in eine Spezialklinik verbracht. Die Geschädigte befindet sich derzeit außer Lebensgefahr.

Dringend tatverdächtig ist der 50-jährige Lebensgefährte der Geschädigten. Dieser soll zunächst versucht haben, das Geschehen als Suizidversuch darzustellen. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde jedoch schnell klar, dass im vorliegenden Fall nicht von einem Suizidversuch, sondern von einer vorsätzlichen Straftat auszugehen und der Lebensgefährte der Geschädigten dringend tatverdächtig ist. Der Beschuldigte konnte aufgrund sodann unverzüglich eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen der Dresdner Polizei am 25.01.2021 in Dresden vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.01.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.

Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (ml)

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25.01.2021, 10:22 Uhr — Erstveröffentlichung

Investfinans AB – Anklage wegen Anlagebetrugsgeschäften in Millionenhöhe

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Dezember 2020 Anklage wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Die Anklage richtet sich gegen drei Tatverdächtige, die im Verdacht stehen, sich an deutschlandweit im großen Stil begangenen Anlagebetrugsgeschäften beteiligt zu haben. Unter dem Firmennamen der in Schweden ansässigen Investfinans AB wurde von Ende des Jahres 2018 bis Anfang 2019 im Internet für vermeintlich sichere Geldanlagen mit hohen Renditen geworben.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig übernahm die Ermittlungen für das gesamte Bundesgebiet und gründete mit der zuständigen schwedischen Staatsanwaltschaft sowie polizeilichen Ermittlern beider Länder eine gemeinsame Ermittlungsgruppe. Aufgrund dieser Zusammenarbeit konnten Ermittlungserfolge in beiden Ländern erzielt werden. Es gab zahlreiche Durchsuchungen, mehrere Festnahmen und Anklagen gegen mehrere Tatverdächtige.

Die drei vor dem Landgericht Leipzig angeklagten Männer sollen ein deutsches Konto für die Anlagebetrugsgeschäfte zur Verfügung gestellt und verwaltet zu haben.

Die schwedische Investfinans AB warb mit Investitionen in Großprojekte im Immobiliensektor, u.a. dem Bau des „International Trade Centers“ in Paris. Das Unternehmen kündigte den bevorstehenden Börsengang an, versprach Einlagensicherung und behauptete, durch die schwedische Finanzaufsichtsbehörde zugelassen zu sein. In Wirklichkeit befand sich unter der angegebenen Adresse in Schweden lediglich ein Büroservice, eine sogenannte „Briefkastenfirma“.

Interessierte Anleger wurden am Telefon oder per E-Mail durch geschulte Kundenberater über die vermeintlichen Anlagemöglichkeiten aufgeklärt. Während die Vorwahlen der Telefonnummern der Investfinans AB eine schwedische Herkunft vortäuschten, agierten die Kundenberater den Ermittlungserkenntnissen zufolge tatsächlich aus einem Call-Center in der Türkei. Gesprochen wurde laut den Aussagen der geschädigten Anleger stets akzentfreies deutsch. Auch auf Grund professionell gestalteter Internetauftritte der Investfinans AB und vielfältiger lobender Presseartikel in bekannten Online-Portalen wie Handelsblatt, Focus oder Wallstreetonline, die sich nur bei genauem Hinsehen als selbst verfasste Pressemitteilungen und bezahlte Werbeanzeigen identifizieren ließen, fassten hunderte Kunden Vertrauen in das Unternehmen.

Insgesamt investierten die Anleger gut 10 Millionen Euro auf Konten des angeblichen Vermögensverwalters in Schweden und Deutschland. Da die Staatsanwaltschaft Leipzig einen Großteil der auf das deutsche Konto geflossenen Gelder rechtzeitig sichern konnte, besteht zumindest für diese Anleger die Aussicht auf einen weitgehenden Ausgleich der entstandenen Schäden.

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22.01.2021, 18:44 Uhr — Erstveröffentlichung

Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten

Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Es ist zu erwarten, dass Tschechien als Hochinzidenzland eingestuft wird. Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Da es aber eine Vielzahl von tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen gibt, regelt der Freistaat, eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind dann natürlich mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt.

Wenn sächsische Arbeitgeber die Kosten für die Schnelltests ihrer Beschäftigten aus Tschechien tragen, beteiligt sich der Freistaat mit 10 Euro pro Test an den Kosten. Bundespolizei und Landespolizei werden das Mitführen der Testergebnisse kontrollieren.

Ziel der Verordnung ist es, höchstmögliche Sicherheit vor einer Eintragung des Virus aus Tschechien und gleichzeitig höchstmögliche Mobilität für die beruflichen Grenzpendler zu schaffen. Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist.

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22.01.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung

Gefährliche Körperverletzung an der Zschoner Mühle

Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – gegen drei Beschuldigte

Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 26 Jahre) sowie eine Deutsche (22 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung erhoben.

Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinsam mit einer gesondert verfolgten 17-jährigen deutschen Beschuldigten den 23-jährigen deutschen Geschädigten am 26.06.2020 gegen 00:30 Uhr unter einem Vorwand dazu gebracht zu haben, mit ihnen zum Parkplatz der Zschoner Mühle zu fahren, um ihm dort eine Abreibung zu verpassen.

Nach dem Eintreffen der Beschuldigten und des Geschädigten sollen die beiden beschuldigten Männer entsprechend des gemeinsam von allen Beschuldigten mitgetragenen Tatplans sofort begonnen haben, unvermittelt mit den Fäusten auf den Geschädigten gegen den Kopf und den Körper einzuschlagen. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, den bereits am Boden liegenden Geschädigten über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend mehrfach mit seinen durch Stahlkappen verstärkten Stiefeln gegen den Oberkörper getreten und dabei mehrfach unterhalb des linken Rippenbogens getroffen zu haben.

Durch die Tritte des 22-jährigen Beschuldigten erlitt der Geschädigte u.a. erhebliche Schmerzen im Bereich des linken Rippenbogens. Der Geschädigte musste in der Folge im Krankenhaus notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, wobei seine Milz entfernt werden musste. Der Geschädigte wird lebenslang gesundheitlich erheblich beeinträchtigt sein.

In der Folge zerstach der 22-jährige Beschuldigte über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend noch die Hinterreifen des Pkw des Geschädigten, um diesen am schnellen Verlassen des Tatorts zu hindern.

Gegen den 22-jährigen Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 16.11.2020 Haftbefehl erlassen und diesen nach Ergreifung des Beschuldigten am 01.12.2020 in Vollzug gesetzt.

Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.

Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.

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21.01.2021, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung

Brandstiftung in Klipphausen aufgeklärt

Beschuldigter in Untersuchungshaft

Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Meißen ermitteln gegen zwei Deutsche (28 und 41 Jahre) wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung.

Den beiden Beschuldigten liegt zur Last, am 16.08.2020 zwischen 05:00 Uhr und 06:10 Uhr eine Lagerhalle in der Miltitzer Straße 5 in 01665 Klipphausen mittels brandfördernder Mittel in Brand gesetzt und hierdurch einen Schaden von mindestens 500.000,00 EUR verursacht zu haben (siehe Medieninformation Nr. 472/20 der Polizeidirektion Dresden vom 17.08.2020).

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den 28-jährigen Beschuldigten sowie Durchsuchungsbeschlüsse für drei Wohnungen und zwei Garagen erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 18.01.2021 realisiert. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel und auch Diebesgut sichergestellt, das aus verschiedenen Einbrüchen stammte. Der 28-jährige Beschuldigte wurde am 18.01.2021 vorläufig festgenommen und am 19.01.2021 dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.

Gegen den 41-jährigen Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft noch kein Haftbefehl beantragt, da gegen ihn derzeit kein dringender Tatverdacht besteht, sondern nur ein Anfangsverdacht.

Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass noch eine dritte derzeit unbekannte Person an der Brandstiftung beteiligt gewesen war. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird auch geprüft werden, ob und inwieweit die Beschuldigten an bisher ungeklärten Diebstählen beteiligt gewesen sind. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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