Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:
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* 28.04.2021 – LfV : Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene im Fokus des Verfassungsschutzes
* 28.04.2021 – LKA : Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen
* 28.04.2021 – STADD : Bekämpfung der Kinderpornographie
* 27.04.2021 – SMS : Sachsen beschließt künftige Impfstrategie
* 23.04.2021 – STADD : Bewaffneter Motorraddiebstahl I Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft
* 22.04.2021 – STADD : Angriff auf Jugendhelfer in Dresden
* 22.04.2021 – LKA : Brandlegung an Fahrzeugen einer Autovermietung
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Ausführliche Pressemitteilungen
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28.04.2021, 18:22 Uhr — Erstveröffentlichung
Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene im Fokus des Verfassungsschutzes
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat heute bekannt gegeben, dass es im Hinblick auf die Querdenker- und Anti-Corona-Protestszene einen neuen Phänomenbereich eingerichtet hat: den Phänomenbereich »Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates«. Diese Entscheidung des Bundesamtes ist auch für die einzelnen Landesämter verbindlich. Sie bedeutet, dass der Verfassungsschutz künftig Bestrebungen, von denen eine »demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates« ausgeht, mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten darf.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen ist daher ab sofort berechtigt, diesen neuen Phänomenbereich in seine tägliche Arbeit einzubeziehen. Damit stehen weitere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung, um die Querdenker- bzw. Anti-Corona-Protestszene unter verfassungsschutzrechtlichen Aspekten zu bewerten. Angesichts der Heterogenität dieser Szene wird das LfV Sachsen auch künftig in jedem Einzelfall zu analysieren haben, ob von den Protesten tatsächliche Anhaltspunkte in Bezug auf eine demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung unseres Staates ausgehen. Friedlicher Protest und freie Meinungsäußerungen sind und bleiben auch weiterhin außerhalb des Blickfeldes des Verfassungsschutzes.
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28.04.2021, 15:45 Uhr — Erstveröffentlichung
Exekutivmaßnahmen des Landeskriminalamtes Sachsen
Beamte der Soko LinX durchsuchen Objekte in Leipzig
In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung, durchsuchten Polizeibeamte der Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen unter Beteiligung von Kräften der Bereitschaftspolizei am 28. April 2021 aufgrund richterlicher Beschlüsse die Wohnungen von fünf Beschuldigten (im Alter zwischen 30 und 33 Jahren) im Stadtgebiet von Leipzig.
Den Beschuldigten wird zur Last gelegt, im September 2019 an einem Angriff auf Insassen einer S-Bahn der Deutschen Bahn AG am Bahnhof Neukieritzsch beteiligt gewesen zu sein.
Die Beschuldigten sind der Anhängerschaft der BSG Chemie Leipzig zuzuordnen. Die Beschuldigten sollen mit weiteren – noch unbekannten – Personen Insassen der S-Bahn, welche der Fanszene des 1. FC Lokomotive Leipzig angehören, unter dem Einsatz von Pyrotechnik angegriffen haben. Im Zuge des Angriffs wurde eine Person verletzt. Zum Sachverhalt wurde durch die Staatsanwaltschaft Leipzig ein Ermittlungsverfahren wegen der Tatvorwürfe des Landfriedensbruchs und der gefährlichen Körperverletzung zunächst gegen Unbekannt eingeleitet. Anhand umfangreicher Ermittlungen konnten in der Folge bisher fünf Beschuldigte ermittelt werden.
Die Ermittlungen hierzu führt das LKA Sachsen, Soko LinX. Im Zuge der heutigen Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt. Die sichergestellten Gegenstände werden aufbereitet und einer dezidierten Auswertung unterzogen.
Die Maßnahmen sind noch nicht vollständig abgeschlossen.
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28.04.2021, 14:58 Uhr — Erstveröffentlichung
Bekämpfung der Kinderpornographie
Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 28.04.2021 im Rahmen einer „Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornographie“ umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Dabei wurden heute in 25 von der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 30 Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren 34 Wohnungen in den Stadtgebieten von Dresden, Meißen und Pirna sowie der angrenzenden Umgebung durchsucht.
Bei den Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel, insbesondere 78 Handys, 54 Computer und mehrere hundert Speichermedien, sichergestellt.
An dem Einsatz waren 58 Beamte der Polizeidirektion Dresden sowie etwa 150 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Mit der heute erfolgten konzertierten Aktion soll der signifikanten Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie effektiv begegnet werden.
Die Ermittlungen in den einzelnen Verfahren dauern an und werden insbesondere aufgrund der nunmehr erforderlichen aufwändigen Auswertung der sichergestellten Speichertechnik noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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27.04.2021, 15:19 Uhr
Sachsen beschließt künftige Impfstrategie
Staatsministerin Köpping: »Bedarfsgerechte, flexible Strukturen weiter sichergestellt«
Der Freistaat passt zum 1. Juli 2021 seine Impfstruktur an. In Betrieb bleiben die Impfzentren in den drei Großstädten Chemnitz, Dresden und Leipzig. Zudem werden die derzeit 30 mobilen Teams weiterhin sachsenweit flexibel eingesetzt. Dies hat das Kabinett beschlossen. Damit ist eine Kapazität von rund 8800 Impfungen pro Tag über zentrale Strukturen des Freistaates sichergestellt. Die zusätzlichen Kosten werden auf rund 63 Millionen Euro veranschlagt, von denen der Bund die notwendigen und erstattungsfähigen Kosten – annähernd die Hälfte – trägt. Von der Entscheidung umfasst ist der Zeitraum bis 30. September 2021. Im Juni soll im Lichte der weiteren Erkenntnisse geprüft werden, ob die Zahl der mobilen Teams ab Juli noch aufgestockt wird. Grundlage für die Entscheidung des Kabinetts ist die dann verfügbare, steigende Impfstoffmenge und insbesondere die immer weiter zunehmende flächendeckende Einbindung von Haus-, Fach- und Betriebsärzten sowie Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) an den Krankenhäusern in die Impfkampagne. Der Großteil der Impfungen wird nach den Plänen des Bundes künftig in Arztpraxen und in MVZ angeboten. Diese Planung ist darauf ausgerichtet, schnellstmöglich die Herdenimmunität zu erreichen.
Gesundheitsministerin Petra Köpping erklärt: »Mit diesem Schritt stellen wir als Freistaat eine bedarfsgerechte Grundversorgung sicher, so dass auch ab Juli weiterhin jede gelieferte Impfdose so schnell wie möglich verabreicht werden kann. Denn darum geht es. Wir bleiben flexibel und können als Freistaat eine Grundmenge an Impfungen aktiv steuern. Einen zentralen Beitrag werden die niedergelassenen Ärzte leisten. Sie sind darauf vorbereitet und hoch motiviert. Schon kommende Woche sollen sie mehr Impfstoff erhalten als unsere Impfzentren und mobilen Teams, Tendenz steigen. Ich bitte aber trotzdem weiter um Geduld, dass nicht jeder sofort einen Impftermin erhält.«
Ziel ist die Deckung des notwendigen Bedarfs durch den Freistaat als Ergänzung zum Impfangebot der niedergelassenen Ärzte. Die Impfzentren in den drei Großstädten sind gut erreichbar und decken Bereiche mit hoher Bevölkerungsdichte ab. Die 30 mobilen Teams ermöglichen ergänzend flexible, ortsnahe und niedrigschwellige Impfangebote, die Impfwillige besonders gut erreichen. Staatsministerin Köpping: »Wir haben hervorragende Erfahrungen mit den Impfteams gemacht. Sie können zum Beispiel in enger Zusammenarbeit und auf Initiative von Kommunen temporäre Impfzentren in Gemeindehallen betreiben oder in Einrichtungen impfen. Wir können mit ihnen auch schnell auf regionale Besonderheiten reagieren. Sie genießen hohe Anerkennung bei den Bürgern, die sich sehr über ein wohnortnahes Angebot freuen und dies auch sehr gut annehmen.«
Berücksichtigt ist in den Planungen auch, dass ab Juni ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht und mit steigenden Impfzahlen in der Folge die Nachfrage sinkt. Bei einer Bevölkerung des Freistaates Sachsen von rund 4,1 Millionen Menschen und bei einer Impffähigkeit ab 16 Jahre sind rund 3,5 Millionen Menschen impffähig.
Nach den aktuellen Prognosen des Bundes soll Sachsen von April bis Juni für Impfzentren und mobile Teams insgesamt 1,5 Millionen Impfdosen erhalten. Den sächsischen Hausärzten und ab Juni auch den Betriebsärzten stehen in diesem Zeitraum nach aktuellen Angaben des Bundes darüber hinaus mindestens 1,3 Millionen Impfdosen zu. Diese Lieferung nach Sachsen erfolgt nicht automatisch, sondern nur in dem Umfang, wie dieser tatsächlich von den Ärzten bestellt wird. Lieferprognosen für den Zeitraum ab Juli hat der Bund bislang nicht vorgelegt. Grundsätzlich gilt, dass der Bund eine verstärkte Impfung durch die Hausärzte einer Verimpfung in Impfzentren vorzieht.
Weitere Informationen: https://www.coronavirus.sachsen.de/coronaschutzimpfung.html
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23.04.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Bewaffneter Motorraddiebstahl I Zwei Beschuldigte in Untersuchungshaft
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Tschechen (30 und 39 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Strafrichter – wegen gemeinschaftlichen Diebstahls mit Waffen erhoben.
Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 16.04.2021 gegen 23:45 Uhr auf der Mockritzer Straße in Dresden ein gesichert abgestelltes Motorrad im Wert von ca. 3.000,00 Euro entwendet zu haben, um es für sich zu behalten, indem sie es gemeinsam anhoben, in den Laderaum eines von ihnen genutzten Kleintransporters verbrachten und sich in Richtung Heidenau entfernten. In dem Kleintransporter sollen die Beschuldigten griffbereit zwei Messer, einen Baseballschläger, eine Dose Reizgas und eine Schreckschusswaffe mit sich geführt haben.
Die Beschuldigten wurden bei Begehung der Tat von einer Zeugin beobachtet, die unverzüglich die Polizei informierte. Aufgrund einer daraufhin sofort eingeleiteten Fahndung wurden die Beschuldigten am 17.04.2021 gegen 00:15 Uhr von der Polizei in Heidenau kontrolliert und vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 17.04.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Auswertung des tschechischen Strafregisters ergab, dass beide Beschuldigte in der Tschechischen Republik vielfach und auch einschlägig vorbestraft sind. Der 30-jährige Beschuldigte stand zur Tatzeit in der Tschechischen Republik einschlägig unter Bewährung.
Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt.
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22.04.2021, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung
Angriff auf Jugendhelfer in Dresden
Beschuldigter in Untersuchungshaft
Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 18-jährigen Gambier wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Morgen des 21.04.2021 in einer Einrichtung der Jugendhilfe in Dresden nach einem Streit in Verletzungsabsicht zunächst eine Kaffeetasse in Richtung eines 45-jährigen Jugendhelfers geworfen und sodann eine mittels eines Feuerzeugs und eines Deosprays erzeugte offene Flamme auf den Jugendhelfer gerichtet zu haben, um diesem Verbrennungen zuzufügen. Dies gelang dem Beschuldigten nicht, da die Kaffeetasse ihr Ziel verfehlte und der Jugendhelfer der Flamme ausweichen konnte.
Nachdem das Feuer erloschen war, soll der Beschuldigte versucht haben, dem Jugendhelfer mit einer Schere in den Bauch zu stechen. Dies gelang ihm nicht, da der Jugendhelfer den Angriff abwehren konnte. Bei einem anschließenden Gerangel kamen sowohl der Jugendhelfer als auch der Beschuldigte zu Fall. In dieser Situation soll der auf dem Jugendhelfer liegende Beschuldigte mit Tötungsabsicht versucht haben, auf den Kopf oder den Oberkörper des Jugendhelfers einzustechen. Dies gelang ihm nicht, da er von anderen Mitarbeitern der Einrichtung der Jugendhilfe überwältigt werden konnte. Gleichwohl soll es ihm noch gelungen sein, dem geschädigten Jugendhelfer einen derartigen Stoß zu versetzen, dass dieser erneut zu Fall kam und sich an der Schulter verletzte.
Der Beschuldigte wurde am 21.04.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 22.04.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
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22.04.2021, 13:45 Uhr — Erstveröffentlichung
Brandlegung an Fahrzeugen einer Autovermietung
Polizeibekannt: Donnerstag, den 22.04.2021; gegen 00:10 Uhr
Tatort: Leipzig (Zentrum Ost), Lange Straße
Unbekannte Täter setzten in der Nacht zum 22. April 2021 vier geparkte Transporter einer Autovermietung in Brand. Zwei Fahrzeuge brannten vollständig aus, an zwei weiteren Fahrzeuge entstanden erhebliche Schäden. Durch die Feuerwehr konnte der Brand gelöscht werden, Personen wurden nicht verletzt. Ein fünfter Transporter wurde durch Hitzeeinwirkung beschädigt. Es entstand ein erheblicher Sachschaden.
Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen.
Ein im Internet veröffentlichtes Bekennerschreiben zum Sachverhalt ist bekannt und wird in die Ermittlungen mit einbezogen. Die Ermittlungen dauern an.
Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Es werden Zeugen gesucht, die gegen Mitternacht sowie im Vorfeld der Tat im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen.
Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.