Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen:

23.11.2018 – SMF: Auftakt der Bauarbeiten: Sanierung und Ausbau des Fortbildungszentrums der Hochschule der Sächsischen Polizei und Neuunterbringung des Autobahnpolizeireviers Bautzen

23.11.2018 – SSK: Mehr Cyber-Schutz im Verwaltungsnetz

27.11.2018 – LKA: Zur Sicherheit auf sächsischen Weihnachtsmärkten 2018 _______________________________________________________________________

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen                        23.11.2018

+ Auftakt der Bauarbeiten: Sanierung und Ausbau des Fortbildungszentrums

+ der Hochschule der Sächsischen Polizei und Neuunterbringung des Autobahnpolizeireviers Bautzen

Zum Auftakt der Bauarbeiten stellte Finanzminister Dr. Matthias Haß zusammen mit Norbert Seibt, dem Leiter der Niederlassung Bautzen des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), heute in Bautzen die Planungen für den Ausbau des Fortbildungszentrums der Hochschule der Sächsischen Polizei vor. In Anschluss verschaffte sich der Finanzminister vor Ort einen Eindruck vom Rückbau der derzeitigen Interimsunterbringung des Autobahnpolizeireviers Bautzen, das dem Ausbau weichen wird und neue Räumlichkeiten erhält.

Finanzminister Dr. Matthias Haß: „Die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist eine der Kernaufgaben des Staates. Dazu stärken wir die sächsische Polizei. Dazu gehört auch eine gute Aus- und Fortbildung. Mit dem Ausbau entstehen hier in Bautzen beste Bedingungen, um unsere Polizistinnen und Polizisten für ihre Einsätze auszubilden und zu trainieren.“ Auch die Autobahnpolizei erhalte endlich eine gute Unterbringung.

Bis zum Jahr 2024 wird der Campus des Fortbildungszentrums der Hochschule der Sächsischen Polizei an der Kantstraße in Bautzen umfassend umgebaut. Die Fortbildungskapazität wird in diesem Zuge erhöht. Dazu werden bestehende Gebäude saniert und u.a. ein Trainingszentrum mit Sportbereich und Schießanlage, eine Mensa und Unterkünfte für die Studenten neu errichtet. Am gleichen Standort wird auch das Autobahnpolizeirevier Bautzen bis zum Jahr

2022 neue Räumlichkeiten beziehen. Der Auftakt der Bauarbeiten wird durch den Rückbau des Interimsquartiers für das Autobahnpolizeirevier markiert, welcher nun begonnen wurde.

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Sächsische Staatskanzlei                                          23.11.2018

+ Mehr Cyber-Schutz im Verwaltungsnetz

++ Neuordnung der Informationssicherheit und Weiterentwicklung

Dresden (23. November 2018) – Die Verwaltung ist auf dem Weg der Digitalisierung. Bürgernähe im 21. Jahrhundert heißt auch: Ansprechende Angebote übers Internet und zügige, sichere Erledigung der Verwaltungsangelegenheiten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen.

Dafür muss die Politik die gesetzlichen Grundlagen schaffen. Denn auch in der digitalen Verwaltung brauchen wir Rechtssicherheit.

„Am Ende werden mehr Bürgerfreundlichkeit und effizientere Verwaltungsabläufe stehen. Die Zeiten, in denen die Bürgerinnen und Bürger zum Amt müssen, um Anträge auszufüllen, gehen in den nächsten Jahren zu Ende“, so der Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, Amtschef Thomas Popp. „Dies heißt aber auch, wir müssen uns vor Cyber-Angriffen schützen und uns gegen sie wehren. Dazu brauchen wir moderne Technik, geschulte Bedienstete in der Verwaltung und ausreichend Spezialisten in den Behörden.“ Um diesen Prozess zu gestalten, müssen gesetzliche Grundlagen geschaffen bzw. angepasst werden. Das Kabinett hat deshalb in seiner Sitzung vom 20.

November den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des E-Governments in den Landtag eingebracht und den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Informationssicherheit zur Anhörung freigegeben.

Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit

Je mehr die Digitalisierung der Verwaltung voran schreitet, desto mehr Daten vertrauen die Bürgerinnen und Bürger der Verwaltung an. Die Pflicht des Bürgers, seine persönlichen Daten – zum Beispiel für die Erstellung eines Personalausweises – mitzuteilen, geht mit der Pflicht der Verwaltung einher, diese Daten zu schützen.

Cyberangriffe sind keine abstrakte, sondern eine konkrete und wachsende Gefahr für Verwaltungsnetze ebenso wie für Ziele in der Wirtschaft und jeden einzelnen Nutzer von Computern und mobilen Endgeräten. Jeden Monat kommen knapp zehn Millionen E-Mails in der sächsischen Verwaltung an. Mehr als zwei Drittel davon müssen aussortiert werden, weil sie Gefahren in sich bergen.

Jedes Jahr werden 150 Millionen Varianten von Schadprogrammen in den Umlauf gebracht, gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik an.

Das sind durchschnittlich 390 000 Varianten pro Tag.

Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Informationssicherheit in Sachsen reagiert der Freistaat auf diese Herausforderungen. Es schafft die Rechtsgrundlage, damit alle Behörden im Freistaat moderne Erkennungs- und Abwehrtechnologien einsetzen dürfen, um Cyber-Angriffe zu erkennen und abzuwehren.

Das zentrale Computernotfallteam, das SAX.CERT im Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, wird personell aufgestockt, um die wachsende Zahl an Aufgaben zu bewältigen. Außerdem ist das CERT zugleich eine Servicestelle für den kommunalen Bereich, um ihn in der Cyber-Sicherheit zu unterstützen.

Weiterhin spricht sich das Gesetz dafür aus, in allen Ministerien und IT-Behörden einen festen Sicherheitsbeauftragten zu etablieren, der zu Cyber-Sicherheit berät und auf Probleme hinweist.

Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments

Die Digitalisierung der Verwaltung ist eine nationale Aufgabe, die jedoch an europäische Vorgaben gebunden ist. Der Gesetzentwurf sieht u. a. vor, dass öffentliche Auftraggeber zum Empfang und zur Verarbeitung elektronischer Rechnungen verpflichtet werden.

Es ermöglicht zudem einen wichtigen Schritt in Richtung Open Data. Daten, die in der Verwaltung vorliegen, sollen Bürgern und der Wirtschaft maschinenlesbar bereitgestellt werden.

Zudem soll es einfacher werden, sich im digitalen Raum gegenüber Behörden auszuweisen. Unterschriften auf Papierformularen sollen mehr und mehr entfallen. Es ermöglicht auch das Einholen elektronischer Nachweise durch die Behörden von anderen Verwaltungen.

Das Gesetz verpflichtet die Behörden, untereinander elektronisch zu kommunizieren und sämtliche elektronische Verwaltungsleistungen über das Serviceportal Amt24 anzubieten. Amt24 wird auch zentraler Baustein zur Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes auf Bundesebene sein, das alle Verwaltungen in Deutschland verpflichtet, bis 2022 alle dafür geeigneten Verwaltungsleistungen online und über alle Verwaltungsebenen hinweg über miteinander verbundene Serviceportale anzubieten.

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Landeskriminalamt Sachsen                                         27.11.2018

+ Zur Sicherheit auf sächsischen Weihnachtsmärkten 2018

Am gestrigen Montag öffneten die ersten Weihnachtsmärkte in Sachsen. In den nächsten Tagen werden mehrere, darunter auch in den Großstädten Leipzig, Dresden und Chemnitz folgen.

Vor dem Hintergrund des Anschlags auf den Weihnachtsmarkt am Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 wird der Sicherheit auf Weihnachtsmärkten besondere Beachtung beigemessen.

Dazu teilt das LKA Sachsen mit:

Die Bedrohungslage in Deutschland und in Europa ist nach wie vor unverändert. Aufgrund ihrer oftmals zentralen Lage, dem hohem Besucheraufkommen und den offenen Zugangsmöglichkeiten begründen auch die in Sachsen statt-findenden Weihnachtsmärkte eine besondere Gefährdungsrelevanz.

Aktuell liegen der sächsischen Polizei keine Hinweise und Erkenntnisse vor, aus denen sich eine konkrete Gefährdung speziell für Weihnachtsmärkte in Sachsen ableiten lassen könnte.

Es besteht aktuell keine Veranlassung, auf die Durchführung von Weih-nachtsmärkten oder sonstigen Veranstaltungen mit Weihnachtsbezug bzw. deren Besuch zu verzichten.

Die Veranstalter der Weihnachtsmärkte halten engen Kontakt mit den örtlich zuständigen Polizeidienststellen, um das Sicherheitskonzept der Veranstaltung sowie die unterschiedlichen Maßnahmen aller Beteiligten (Sicherheits-dienst, Ordnungsamt, Polizei u. a.) untereinander abzustimmen, auf örtliche Gegebenheiten anzupassen und auf veränderte Lageentwicklungen reagieren zu können.

Über die konkreten polizeilichen Maßnahmen entscheiden die zuständigen Polizeidienststellen.

Ein in jüngster Zeit bekanntgewordener Hinweis zu einer möglichen Gefährdungslage von Weihnachtsmärkten in Dresden und Chemnitz mündete in einem Ermittlungsverfahren, das durch die Generalstaatanwaltschaft Sachsen gegen zwei in Untersuchungshaft befindliche Beschuldigte geführt und durch das LKA Sachsen bearbeitet wird. Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungs- und Exekutivmaßnahmen, auch in Justizvollzugsanstalten, wird unter Einbeziehung des BKA eingeschätzt, dass der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses zum aktuellen Zeitpunkt als unwahrscheinlich gilt. Die Ermittlungen laufen weiter, sie sind darauf gerichtet die Gefährdungseinschätzung weiter fortzuschreiben und bei Änderungen kurzfristig reagieren zu können.

+++ Medien

Zur Sicherheit auf sächsischen Weihnachtsmärkten 2018 – http://www.medienservice.sachsen.de/medien/assets/download/119344

_______________________________________________________________________Medienservice Sachsen.

http://www.medienservice.sachsen.de/

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