Aufgrund der Neustrukturierung der sächsischen Polizei und dem Inkrafttreten des Sächsischen
Polizeifachhochschulgesetzes (SächsPolFHG) werden der örtliche Personalrat sowie die örtliche
Jugend- und Auszubildendenvertretung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) neu gewählt.
Wir, die Vertreter der Liste der DPolG Sachsen e. V., wollen natürlich in den Gremien mitwirken. Denn
nur ein starker Personalrat kann sich auch für die Belange aller Bediensteten einsetzen und
Verbesserungen erreichen.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir Regelungsbedarf zu folgenden Themen:
– Erhalt aller drei Polizeifachschulen unter der Betrachtung folgender Aspekte:
Es müssen in der Abteilung 4 alle drei Ausbildungsstandorte erhalten bleiben und die Auszubildenden
müssen hierbei paritätisch verteilt werden. Die Anzahl der Klassen am Polizeifachschulstandort
Schneeberg müssen auf 8 reduziert und auf die anderen beiden Schulen verteilt werden.
Denn nur dadurch ergibt sich eine spürbare Entlastung der Lehrkräfte. Derzeit ist es nicht möglich
für die Lehrkräfte eine adäquate Fortbildung zu ermöglichen, da die Stundenbelastung zu hoch ist.
Aber nur mit einer gezielten Fortbildung, auch unter Ermöglichung von Praktika (Einbau von Praxiswissen
in die Ausbildung), lässt sich eine zeitgemäße Ausbildung durchführen.
Weiterhin hat der Erhalt aller drei Polizeifachschulen einen positiven Effekt auf die Bewerberlage.
Durch die Diversität der Standorte lassen sich aus allen Regionen Sachsens und auch der angrenzenden
Bundesländer Bewerber gewinnen und man steigert somit die Attraktivität des Polizeiberufs.
– Stärkung der Abteilung 3 – Fortbildung
Nicht nur durch die Corona-Pandemie kam es in letzter Zeit zu einem enormen Fortbildungsstau
innerhalb der sächsischen Polizei. Fortbildungen des Einzeldienstes oder der Bereitschaftspolizei
konnten nicht durchgeführt werden. Durch die Pandemie kam es auch in den Polizeifachschulen
dazu, dass Themen nicht unterrichtet werden konnten. Diese sollen nunmehr im Rahmen einer
Fortbildung beigebracht werden. Nur wie soll das die Abteilung 3 leisten? Nach unserer Ansicht
soll das Ziel sein, dass sich die Abteilung 3 auf Ihre Kernkompetenz konzentrieren kann – nämlich
die Kolleginnen und Kollegen des Polizei- und Kriminaleinzeldienstes als auch der Bereitschaftspolizei
fortzubilden. Dies bedarf jedoch, dass man Freiräume dafür schafft. Denn derzeit konzentriert sich die zentrale Fortbildung nur auf die Monate Juni bis September. Als möglicher Lösungsansatz kann man das Grundstudium der Polizeikommissarsanwärter (ca. 150 Anwärterinnen und Anwärter pro Jahr) auslagern. Deshalb müssen wir Anstrengungen unternehmen, um die erforderlichen zentralen Fortbildungen für die Zukunft zu ermöglichen.
– Erhöhung des Stellenwertes der Angestellten an der PolFH
Gerade im Hinblick auf die Eingruppierung des Tarifpersonals hat die Hochschule der Sächsischen
Polizei noch Nachholbedarf. Die Einstellung und Beschäftigung sollte nach dem tatsächlichen Aufgabenfeld und der Tätigkeitsbeschreibung erfolgen. Und das muss sich auch in der jeweiligen Entgeltgruppe widerspiegeln. Wir machen uns dafür stark, dass die gesetzlichen Vorschriften des
Eingruppierungsrechts eingehalten und umgesetzt werden.
Weitere Aspekte sind noch die Anerkennung von Dienstsport der Angestellten, eine Sondervergütung
für die Teilnahme an Einsätzen oder die Prüfung der Möglichkeit der Verbeamtung von Stelleninhabern.
Damit steigert man nachweislich die Attraktivität der Besetzung der Stellen durch Tarifangestellte.
– Stärkung des SIPS zur anwendungsorientierten Forschung
Die Stärkung des Sächsischen Institutes für Polizei- und Sicherheitsforschung u. a. auf dem Gebiet
der Weiterentwicklung von Lehre und Studium muss prioritäres Ziel sein. Dadurch gewährleistet
man eine zukunftsorientierte Ausbildung innerhalb der sächsischen Polizei mit Strahlkraft nach
außen. Die Einbindung der fortschreitenden Digitalisierung sowie neuer Lehr- und Lernmethoden
auf Basis von Forschungen steigert umso mehr die Attraktivität der sächsischen Polizei.
Weiterhin müssen polizeiliche Themen wie polizeilicher Opferschutz, Anzeigeverhalten bei bestimmten
Deliktsbereichen oder Erwartungshaltungen zum polizeilichen Handeln mehr in den Fokus
gerückt werden.
– Stellenanpassung und Bezeichnung des Lehrpersonals an der PolFH
Ein erklärtes Ziel der DPolG Sachsen e. V. ist weiterhin die Gleichstellung der Bezeichnung der
Lehrenden und natürlich die Stellenanpassung der Lehrkräfte an den Polizeifachschulen (Abt. 4)
zu den Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Abteilung 3 der PolFH. Denn die derzeitige Situation
entspricht weder der gebührenden Wertschätzung, welche im Bericht der Staigis-Kommission verlangt
wird, noch der Anerkennung der tatsächlich durchgeführten Arbeit. Bei annähernd gleichwertigem
Anforderungsprofil der Fachlehrer und Lehrkräfte besteht eine unterschiedliche Stellenbewertung.
Diesen Zustand gilt es abzuschaffen!
Mit den vorgenannten Zielen treten wir für die Personalratswahl an und bitten um Eure Unterstützung.
Denn mit klaren Worten und klarem Blick sind wir klar für Euch!
Maik Ebersbach
Stellv. Landesvorsitzender