Die Grundsatzkommission Beamtenrecht im SBB informiert:

Information für Beamtinnen und Beamte Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation

Sachsen hat in der Vergangenheit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur amtsangemessenen Alimentation umgesetzt. Die Umsetzung der Rechtsprechung erfolgte in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften. Der SBB Beamtenbund und Tarifunion Sachsen war an diesen Gesprächen beteiligt und hat die erzielten Ergebnisse im Hinblick auf die damals vorliegende Rechtsprechung mitgetragen.

Inzwischen hat sich die Rechtsprechung zur amtsangemessenen Alimentation weiterentwickelt. Dem BVerfG liegen zahlreiche Verfahren zu Fragen der amtsangemessenen Besoldung vor. Unter anderem hat das VG Chemnitz mit Beschluss vom 8. November 2018 – 3 K 2000/15 – dem BVerfG die Frage der amtsangemessenen Besoldung in Sachsen für die Jahre 2011 bis 2016 vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um den nötigen Abstand zur Grundsicherung.

In der Vergangenheit erfolgten die Besoldungsanpassungen aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung stets rückwirkend und unabhängig davon, ob die Beamtinnen oder Beamten Widerspruch eingelegt hatten. Obgleich uns keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, kann derzeit keine Aussage getroffen werden, ob die künftige Regierungsmehrheit an dieser Praxis festhält. Aus diesem Grund ist allen Beamtinnen und Beamten anzuraten, vorsorglich bis zum Jahresende 2019 einen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation zu stellen. Dafür kann das beiliegende Musterschreiben verwendet werden.

Gez.
Karen Siwonia
stellv. Landesvorsitzende des SBB und
Vorsitzende der Grundsatzkommission Beamtenrecht

Dresden, 29.11.2019

Anmerkung:
Es ist eine vorsorgliche Aktion. Keiner weiß, wie es vor Gericht ausgeht und wie ggf. dann eine Umsetzung erfolgt.

Hier findet Ihr den Musterantrag für das Landesamt für Steuern und Finanzen

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