30. »Tag der Sachsen« 2021 in Freital wird verschoben Dresden/Freital (7. Dezember 2020) – Sachsens größtes Vereins- undVerbandsfest wird wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 nicht stattfinden können. Dies haben der Präsident des Kuratoriums »Tag der Sachsen«, Dr. MatthiasRößler und der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Freital, Uwe Rumberg, heute bekanntgegeben. Das Volksfest wird in einem späteren Jahr in Freital nachgeholt. Dem Wunsch der Stadt Freital, das Fest zu verschieben, wurde durch die Mitglieder des Kuratoriums »Tag der Sachsen« mit einem Beschluss entsprochen. Der Präsident des Kuratoriums, Dr. Matthias Rößler, bedauert sehr, dass es auch 2021 keinen »Tag der Sachsen« geben wird. »Nachdem wir im Sommer bei herrlichem Wetter den Staffelstab an die Stadt Freital weitergegeben haben, waren wir sehr hoffnungsvoll, dass unser Fest nächstes Jahr wieder stattnden kann. Die Stadt Freital hat von Anfang an sehr engagiert an der Festvorbereitung gearbeitet und lag mit ihren Vorbereitungen auf den 30. »Tag der Sachsen« sehr gut im Plan. Momentan kann allerdings niemand sicher vorhersagen, wie sich das Pandemiegeschehen weiter entwickeln und wie die Situation im September 2021 aussehen wird. Auf Grund dessen hat die Stadt Freital das Kuratorium »Tag der Sachsen«gebeten, den »Tag der Sachsen« auf ein späteres Jahr zu verschieben – um dann mit genügend Vorlaufzeit darauf hinzuarbeiten, einen »Tag der Sachsen« ganz unbeschwert und herzlich miteinander zu feiern. Allen, die sich bislang für den »Tag der Sachsen« in Freital engagiert haben – seien es die bereits beteiligten Vereine, Verbände, Ehrenamtlichen, Partner und Unterstützer, und natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt– danke ich sehr herzlich für ihren Tatendrang, Ideenreichtum und derenbisher geleistete Arbeit. Daran werden wir anknüpfen. Ich hoffe, dass Sie auch im Jahr der Nachholung wieder mit Herzblut mitwirken, um den »Tag der Sachsen« in Freital zu einem besonderen Fest werden lassen.« Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg sagt dazu: »Wir bedauern es sehr, den »Tag der Sachsen« in Freital verschieben zu müssen und möchten allen danken, die uns bereits tatkräftig unterstützt haben. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie im September 2021 haben wird, ist derzeit völlig unklar. Der Vorlauf und die Vorbereitungszeit für den »Tag der Sachsen«, dem größten sächsischen Volks- und Heimatfest, ist dagegen sehr lang. Wir befinden uns jetzt in der Situation, dass wir Verträge für planungsintensive Konzepte im Bereich Sicherheit und Verkehr im fünfstelligen Bereich zeitnah hätten auslösen müssen. Außerdem standen Ausschreibungsverfahren für Sicherheits- und Sanitätsdienst, Bühnen sowie die Ver- und Entsorgung an, für die die planerischen Sicherheiten gefehlt haben. Freital ist gern Ausrichterstadt für ein unbeschwertes, frohes und verbindendes Volks-, Heimat- und Vereinsfest zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse wieder stabilisiert haben.« Die Freitaler Projektleiterin Katrin Reis, Büroleiterin desOberbürgermeisters, ergänzt: »Diese frühe Entscheidung mag überraschend kommen und schmerzt. Uns ist sehr bewusst, dass der »Tag der Sachsen« für viele Vereine aber auch Händler, Künstler und Schausteller ein Lichtblick im Jahr 2021 war. Mit unserem derzeitigen Kenntnisstand können jedoch keine maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden, die für die weitere Vorbereitung dringend notwendig wären. Alle Projektmitarbeiter wünschen sich, dass es anders wäre. Wir müssen aber der Realität ins Auge sehen, die aktuelle Faktenlage spricht gegen eine Durchführung im Jahr 2021.« Peter Pfitzenreiter, ebenfalls Projektleiter und Erster Bürgermeister vonFreital, führt weiter aus: »Aus finanzieller Sicht steht die Kommune wegen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen. Die bereits angefallenen Kosten zur Vorbereitung des Festes sind im Vergleich zum geplanten Gesamtbudget überschaubar, vieles kann für unseren 100. Stadtgeburtstag nachgenutzt werden. Die Vorbereitungsarbeiten nun noch weiter voran zu treiben und weitere Kosten zu verursachen, wäre aber aus jetziger Sicht unvertretbar.« Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert es sehr, dass der »Tagder Sachsen« nächstes Jahr nicht stattfindet. »Wir haben intensiv mit der Stadt überlegt, wie der »Tag der Sachsen« in 2021 auch unter den aktuellen Vorzeichen möglich sein kann. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass die Bewältigung der Pandemie derzeit unsere ganze Kraft in Anspruch nimmt und Festplanungen sehr schwierig macht. Für den »Tag der Sachsen« bedeutet das jetzt erst einmal eine pandemiebedingte Pause. Aber klar ist auch: Wir sind sehr stolz auf unser Landesfest mit seiner 30-jährigen Geschichte. Es ist eine wichtige und große Bühne für das sächsische Ehrenamt und zeigt unser vitales Vereins- und Verbandswesen. Die sächsischen Vereine und Verbände tragen und gestalten den »Tag der Sachsen« als ihr Landesfest mit. Diese Verbundenheit ist großartig und ich freue mich in diesen Zeiten ganz besonders, bald wieder mit vielen Menschen gemeinsam den »Tag der Sachsen« feiern zu können.« Wie geht es weiter? Die Freitaler Projektleitung des »Tages der Sachsen« und ihr Team leiten jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten die nächsten organisatorischen Schritte ein. In den kommenden Tagen gilt es, alle Akteure über die Verschiebung zu informieren, Fragen zu beantworten und die Arbeitsstände zu sichern, um die Vorbereitung später nahtlos wieder aufnehmen zu können. Hintergrund Der »Tag der Sachsen« ist Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest. Eswird seit 1992 jedes Jahr von einer anderen Stadt ausgerichtet. Der ideelle Träger des Festes ist das Kuratorium »Tag der Sachsen«. Es konstituierte sich am 22. Februar 1992 in Dresden und begleitete seither jährlich Sachsens größtes Volks- und Heimatfest. Zum Kuratorium gehören Vertreter/innen von 79 überwiegend landesweit tätigen Vereinen und Verbänden sowie der Freistaat Sachsen. Dr. Matthias Rößler, der Präsident des Sächsischen Landtages, ist Präsident des Kuratoriums. Weitere Informationen: http://www.tds.sachsen.dehttp://freital.de/tagdersachsen2021http://www.100.freital.de
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 20.01.2021 – STADD : Handel mit Ecstasy I Beschuldigter in Untersuchungshaft * 20.01.2021 – SMI : Bürger-Portal zur Bekämpfung von Hass im Netz geht online. * 15.01.2021 – STADD : Brandstiftung in Freital * 15.01.2021 – STADD : Sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 20.01.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Handel mit Ecstasy I Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 23-jährigen Vietnamesen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 19.09.2020 im Stadtgebiet von Berlin etwa 7,3 Kilogramm Ecstasy-Tabletten übernommen zu haben, um diese in Prag gewinnbringend weiter zu veräußern. Der Beschuldigte wurde am 19.09.2020 gegen 11:30 Uhr im Zug von Berlin nach Prag in Pirna einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurden die mitgeführten Ecstasy-Tabletten sichergestellt. Diese hatten einen Verkaufswert von mindestens 140.000,00 Euro. Der Beschuldigte wurde am 19.09.2020 vorläufig festgenommen und befindet sich seit 20.09.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 20.01.2021, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung Bürger-Portal zur Bekämpfung von Hass im Netz geht online. Der Freistaat Sachsen geht den nächsten Schritt bei der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet und schaltet heute das Bürger-Portal frei. Bürgerinnen und Bürger können nun strafbare Hasskommentare direkt über die Onlinewache der Polizei Sachsen zur Anzeige bringen. Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Das Bürger-Portal ist ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung von Hasskriminalität im Netz. In unserer offenen Gesellschaft, in unserer Demokratie gibt es keinen Grund, Menschen mit Hass zu begegnen, sie zu beleidigen oder gar zu bedrohen. In unserem Land gibt es keine rechtsfreien Räume. Das Strafrecht gilt auch im Internet. Über das Bürger-Portal können ab sofort Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen und Institutionen in Sachsen, Hass im Netz auf einem mühelos auffindbaren und leicht zu bedienenden Meldeweg anzeigen.« Justizministerin Katja Meier: »Wir müssen dem Hass im Internet entschieden entgegen treten. Es ist wichtig, die digitalen Beweise rasch zu sichern und Täterinnen und Täter schnell zu identifizieren. Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten hier von Anfang an eng zusammen. Es ist an der Zeit auch die Bürgerinnen und Bürger mit an Bord zu nehmen. Schauen Sie bei Hass und Hetze im Netz nicht weg, melden Sie strafbare Inhalte über das Bürger-Portal.« Zur Sicherstellung einer effizienten Strafverfolgung ist im Landeskriminalamt Sachsen eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet, kurz ZMI, für das Bürger-Portal und das am 1. Oktober 2020 gestartete Medien-Portal eingerichtet worden. Die ZMI nimmt die Anzeigen zur Hasskriminalität zentral entgegen und veranlasst notwendige Erstmaßnahmen, wie die Ermittlung der IP-Adresse bei dem Telemediendiensteanbieter sowie das Zusammentragen ermittlungsrelevanter Informationen. Erweist sich ein Sachverhalt als ermittlungswürdig und ermittlungsfähig erfolgt die weitere Bearbeitung durch eine Polizeidirektion bzw. das Landeskriminalamt in Abhängigkeit der Schwere der Straftat. Darüber hinaus gibt die ZMI Hinweise zu weiteren Beratungs- und Hilfsangeboten im Zusammenhang mit Hass im Netz, um Betroffene zu unterstützen. In der ZMI Sachsen sind fünf Mitarbeiter des Landeskriminalamtes eingesetzt, die eng mit einer Staatsanwältin der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammenarbeiten. ——————————- 15.01.2021, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Brandstiftung in Freital Beschuldigter in Untersuchungshaft Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 14.01.2021 einen Haftbefehl gegen einen 38-jährigen Deutschen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Dem Beschuldigten liegt u.a. vorsätzliche Brandstiftung zur Last. Er ist dringend verdächtig, am 03.01.2021 gegen 23:45 Uhr durch ein von ihm eingeschlagenes Fenster in das Gebäude Dresdner Straße 166, 01705 Freital eingedrungen zu sein und versucht zu haben, ein Klavier zu entzünden, was ihm nicht gelang. Anschließend soll der Beschuldigte das Gebäude verlassen, von außen ein weiteres Fenster eingeschlagen und den Proben-raum einer Band in Brand gesetzt haben, indem er die hinter dem Fenster angebrachte Dämmung anzündete. Durch das vom Beschuldigten verursachte Feuer wurden das rechte Fenster zum Probenraum samt Fensterrahmen komplett und das linke Fenster teilweise zerstört. Am Inventar entstand ein geschätzter Schaden von 10.000,00 Euro. Der Gebäudeschaden ist noch nicht bekannt. Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft und steht unter Bewährung. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 15.01.2021, 10:00 Uhr Sexueller Missbrauch von Kindern – Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 55-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen, Anstiftung zum sexuellen Missbrauch von Kindern in vier Fällen und Eigenbesitzverschaffung kinderpornographischen Materials in acht Fällen erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, zwischen August 2015 und September 2019 in zehn Fällen an einem zu den Tatzeiten 10 – 14-jährigen Jungen in Dresden sexuelle Handlungen vorgenommen oder diesem Zugang zu pornographischem Material eröffnet, zu eigenen sexuellen Handlungen motiviert und dabei heimlich gefilmt zu haben. Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen Januar und April 2019 in vier Fällen sexuelle Handlungen in zuvor angemieteten Ferienwohnungen in Pirna und Klipphausen an einem 9-jährigen Jungen vorgenommen zu haben, wobei er die Taten in zwei Fällen gemeinsam mit einem gesondert Verfolgten und unter Verwendung bewusstseinstrübender Medikamente begangen haben soll. Darüber hinaus liegt dem Beschuldigten zur Last, den gesondert Verfolgten im Januar und Februar 2019 in vier Fällen über das Darknet veranlasst zu haben, vorab vom Beschuldigten festgelegte sexuelle Handlungen an einem 9-jährigen Jungen vorzunehmen, diese zu filmen und das so erstellte Material dem Beschuldigten über das Darknet zur Verfügung zu stellen. Dem Beschuldigten liegt ferner zur Last, sich im Zeitraum Januar bis April 2019 in acht Fällen in den Besitz von kinderpornographischem Material gebracht zu haben, in dem reale Missbrauchshandlungen zum Nachteil eines 9-jährigen Jungen dargestellt waren. Das Verfahren stammt aus einem größeren Verfahrenskomplex (Ermittlungskomplex Rose) der Staatsanwaltschaft Münster. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich seit 26.08.2020 in Untersuchungshaft. ervice.sachsen.de/medien/abmelden/387f795f8d75ff32f2b6b5aee1193604be7d08e1)
DPolG 19.1.21: Bundeskongress der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG): Rainer Wendt erneut zum Bundesvorsitzenden gewählt Wendt erneut Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft Wendt wiedergewählt Rainer Wendt erneut zum Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft gewählt Wendt bleibt Vorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 13.01.2021 – LKA : Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden * 11.01.2021 – STADD : Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe * 11.01.2021 – SMS : Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich * 08.01.2021 – SMS : Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 13.01.2021, 13:39 Uhr — Erstveröffentlichung Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge in Dresden Tatzeitpunkt: 11.01.2021, gegen. 01:40 Uhr Tatort: 01097 Dresden, Fritz-Reuter-Straße 41 Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung in zwei Fällen. Bisher unbekannte Täter setzten am 11.01.2021 gegen 01:40 Uhr in Dresden, auf der Fritz-Reuter-Straße in Höhe der Hausnummer 41 einen Kleintransporter Opel Vivaro der Firma Vonovia, der am Straßenrand geparkt war, in Brand. Es entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 45.000 Euro. Zudem wurde zu einem bisher unbekannten Zeitpunkt in der Nacht vom 10.01.2021 zum 11.01.2021 in unmittelbarer Nähe in Dresden, auf der Fritz-Reuter-Straße in Höhe der Hausnummer 47 ein weiterer Opel Vivaro der Firma Vonovia angegriffen und dessen Reifen zerstochen. Der Schaden wurde erst am Morgen des 11.01.2021, gegen 06:30 Uhr bemerkt. Es entstand ein Sachschaden von ca. 1.000 Euro. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat zum benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden. Fahrzeuge der Firma Vonovia wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach angegriffen. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung der oben genannten Sachverhalte übernommen. Zusammenhänge zwischen den beiden Vorfällen werden geprüft, können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht bestätigt werden. Auch weitere Angriffe auf Vonovia-Fahrzeuge aus der jüngeren Vergangenheit werden bei der Bearbeitung der Sachverhalte mit berücksichtigt ——————————- 11.01.2021, 12:30 Uhr — Erstveröffentlichung Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Serben (28 und 51 Jahre) und einen 47-jährigen Bosnier Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den beiden serbischen Beschuldigten liegt u.a. Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 24 Fällen und Computerbetrug in 20 Fällen zur Last. Ihnen wird vorgeworfen, als Geschäftsführer einer Dresdner Baugesellschaft seit 1. Januar 2018 Arbeitnehmer beschäftigt und diese Beschäftigung in einer Vielzahl von Fällen nicht oder nicht in vollem Umfang an die zuständigen Einzugsstellen der Sozialversicherung gemeldet und die fälligen Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung und die Sozialkassenbeiträge nicht im geschuldeten Maße abgeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des Hauptzollamts Dresden vom 15.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Im Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft Dresden von einem angerichteten Gesamtschaden von ca. zwei Millionen Euro aus. Dem 47-jährigen Bosnier liegt u.a. Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in vier Fällen zur Last. Ihm wird vorgeworfen, den beiden serbischen Beschuldigten in vier Fällen Hilfe geleistet zu haben, u.a. indem er dazu beitrug, Schwarzlohnzahlungen in erheblichem Umfang zu verschleiern. Die beiden serbischen Beschuldigten befinden sich seit 15.09.2020 in Unter-suchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Das Verfahren gegen einen ursprünglich mitbeschuldigten 29-jährigen Tschechen wurde eingestellt, da diesem eine Tatbeteiligung im Ergebnis der Ermittlungen nicht nachgewiesen werden konnte. ——————————- 11.01.2021, 10:06 Uhr — Erstveröffentlichung Sächsische Impfzentren sind flächendeckend am Netz – Anmeldung ab heute 14 Uhr unter https://sachsen.impfterminvergabe.de möglich Heute haben die sächsischen Impfzentren in den 13 Landkreisen bzw. Kreisfreien Städten ihren Betrieb aufgenommen. Mit der Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen am vergangenen Freitag und der am 18. Januar erwarteten Lieferung von weiteren 34.125 Impfdosen steht so viel Impfstoff zur Verfügung, dass nun ein kontinuierlicher und effizienter Betrieb der Impfzentren ohne Unterbrechung gesichert ist. Bereits seit dem 27. Dezember 2020 impfen die Kliniken ihr Personal in eigener Zuständigkeit. Mobile Teams impfen Bewohner und Personal in Pflegeeinrichtungen, die dafür Termine mit dem Deutschen Roten Kreuz vereinbaren. Gesundheitsministerin Petra Köpping, der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen (KVS), Dr. med. Klaus Heckemann und der Vorsitzende des Vorstandes des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), Landesverband Sachsen, Rüdiger Unger, besuchten zum heutigen sachsenweiten Start die Einrichtung in Riesa in der Sachsen-Arena. Staatsministerin Köpping: »Wir sind sehr froh, dass wir aufgrund der Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffes heute in der Lage sind, flächendeckend die Impfzentren in Sachsen ans Netz gehen zu lassen. Der Aufbau und die Organisation der Zentren wurde planmäßig abgeschlossen. Ich danke allen daran Beteiligten für die gute Zusammenarbeit und das Engagement auch über die Feiertage an Weihnachten und den Jahreswechsel hinweg. Wir sind uns sicher, dass das Impfangebot gut angenommen wird. Ich versichere, dass keiner vergessen wird, der geimpft werden möchte. Je mehr Impfstoff zur Verfügung steht, darunter auch Impfstoff mit anderen Anforderungen an die Lagerung, werden wir das Angebot erweitern und anpassen.« DRK-Chef Unger: »Diese Woche ist für das DRK in Sachsen von entscheidender Bedeutung. Mit dem Start der 13 Impfzentren sind wir im Regelbetrieb angekommen. Seit heute schafft die Möglichkeit der individuellen Terminvergabe die Grundlage, dass die Immunisierung auch wirklich in der Fläche ankommt. Unsere größte Sorge ist jetzt, dass die Menge an Impfstoff nicht ausreichend ist, um der Nachfrage gerecht zu werden.« Dr. med. Klaus Heckemann, Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen: »Die Bereitschaft der sächsischen Ärzte und von weiterem medizinischen Personal, bei den Impfungen gegen das Corona-Virus zu unterstützen, ist sehr hoch. Alle Impfhelfer, die über unser Online-Rekrutierungsportal ihre Einsatzbereitschaft gemeldet haben, tun dies freiwillig. Von vielen Ärzten wissen wir, dass die Mitarbeit in den Impfzentren und mobilen Teams zusätzlich zu ihrer Tätigkeit in der eigenen Praxis hinzukommt. Die KV Sachsen plant den Einsatz von ärztlichem und nichtärztlichem Personal entsprechend den Anforderungen und der Verfügbarkeit des Impfstoffs und dankt bereits jetzt für die zahlreich eingegangenen Bewerbungen und die große Bereitschaft, diese Aufgabe gemeinsam mit uns zu meistern.“ Zunächst werden in den Zentren Angehörige prioritär zu impfender Berufsgruppen mittels Gruppenterminen geimpft (z.B. Mitarbeiter von ambulanten Pflegediensten, Rettungsdiensten etc.). Individualtermine zum Impfen können ab heute 14 Uhr online vereinbart und ab dem 18. Januar dann durchgeführt werden. Eine telefonische Anmeldung ist im Laufe der Woche möglich. Impftermine können vorerst nur für Angehörige der Priorisierungsgruppe 1 gebucht werden. Auf Grundlage der Bundesverordnung und des durch die Sächsische Impfkommission (SIKO) erstellten Positionspapiers hat das Gesundheitsministerium eine Priorisierungsliste fertiggestellt, die die Umsetzung der Impfaktion ab dem 11.1. 2021 erleichtern soll. Höchste Priorität beim Impfen haben auch weiterhin die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Personal der Alten- und Pflegeheime, daneben die Mitarbeiter der Krankenhäuser. Mit Beginn der Tätigkeit der Impfzentren rücken die weiteren Personen der höchsten Impfpriorität in den Fokus: mobile Personen über 80 Jahre, aber auch Beschäftigte ambulanter Pflegedienste und besonders betroffene Risikobereiche der ambulanten Versorgung. Jeder, der sich impfen lassen möchte, wird ein Angebot erhalten. Auch Transport-Möglichkeiten wie Bürger-Busse und die perspektivische Impfung beim Hausarzt werden fortlaufend geprüft. Derzeit ist dies noch nicht möglich, da der Impfstoff unter anderem eine komplexe Kühlkette verlangt. Die Verpackung der Impfdosen in Mehrdosenbehältnissen pro Flasche ist der Hauptgrund, dass aktuelle eine Impfung in Impfzentren erfolgen muss. Dort können diese Dosen unmittelbar hintereinander verbraucht werden, ohne den Impfstoff nach dem Auflösen noch einmal zu transportieren. Eine Impfung in ambulanten Praxen ist nicht möglich, da der Impfstoff nach Auflösen und die Einzeldosisspritzen nicht mehr erschüttert werden dürfen. Nach Aufteilung der fünf Dosen muss der Impfstoff dann auch unverzüglich verimpft werden. Der Impfstoff ist nach wie vor sehr knapp. Dies macht die hohe Priorisierung nötig und auch die konzentrierte Impfung in Impfzentren, damit kein Impfstoff aufgrund unsachgemäßer Lagerung vernichtet werden muss. Pro Impfzentrum sind je nach örtlichen Voraussetzungen bis zu maximal zehn Impfstrecken möglich. Pro Impfstrecke werden seitens der Kassenärztlichen Vereinigung gestellt: 1 Arzt, der die tagesaktuelle Impftauglichkeit prüft, ein zusätzlicher Arzt pro zwei Impfstrecken für erweiterte Aufklärungsfragen, zwei Hersteller für den Impfstoff, vier medizinische Fachangestellte/Krankenschwestern, Arzthelfer oder Rettungsassistenten. Am Montag gehen die Impfzentren noch nicht mit allen maximal möglichen Impfstrecken an den Start, was im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit des Impfstoffs steht. In Abhängigkeit der Verfügbarkeit des Impfstoffs bzw. neuer Impfstoffe, wird dann die Anzahl der Impfstrecken sukzessive in den Impfzentren hochgefahren. Heute sind in den 13 Impfzentren ca. 28 Ärzte, bis zu 60 medizinische Fachkräfte und 26 pharmazeutische Fachkräfte in Vollzeittätigkeit im Einsatz. Die tatsächliche „Personenkopfanzahl“ ist höher, aufgrund von Teilzeitverfügbarkeit mancher Mitarbeiter. Hinzu kommen seitens des DRK pro Impfzentrum etwa 20 Mitarbeiter und zwei Leitungskräfte. Hintergrund: Das Sozialministerium hat das Deutsche Rote Kreuz Sachsen (DRK) mit der Koordinierung der Errichtung und des Betriebs der Corona-Impfzentren beauftragt. Gemeinsam mit dem Landeskommando der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk hat das DRK einen Arbeitsstab eingerichtet, der auf Ebene der Landkreise durch lokale Einsatzstäbe ergänzt wird. Einbezogen sind zudem die Hilfsorganisationen Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter Unfallhilfe und die Malteser sowie die kommunale Ebene. Für das ärztliche Personal ist die Kassenärztliche Vereinigung (KVS) zuständig. Die Impfzentren selbst sind täglich geöffnet. Unter der Woche plant das DRK zehn Stunden und am Wochenende Öffnungszeiten von acht Stunden: Montag bis Freitag 8 bis 18 Uhr, am Wochenende und Feiertag 9 bis 17 Uhr. Mindestens zwei Impfstrecken pro Zentrum sind vorbereitet. Die größten Objekte können aber nach Bedarf auf bis zu zehn solcher Strecken erweitert werden. Pro Tag können so sachsenweit perspektivisch bis zu 13.000 Bürgerinnen und Bürger geimpft werden. Weitere ortsnahe Filialen der Impfzentren sollen in Absprache mit den Landkreisen eingerichtet werden, sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht. Die mittlerweile 15 mobilen Impfteams (eines im jeden Landkreis und in Chemnitz, jeweils zwei in Dresden und Leipzig) werden vom DRK koordiniert. Sie bestehen aus drei medizinischen Mitarbeitern, davon mindestens einem Arzt und einem medizinischen Fachangestellten, der den Impfstoff aufbereitet sowie zwei Helfern zur Unterstützung und Dokumentation. Das nichtmedizinische Personal wird gestellt durch die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Arbeiter-Samariter-Bund, die Malteser, die Bundeswehr und durch das DRK. Aufgrund des begrenzt vorhandenen Impfstoffs gilt eine Rechtsverordnung des Bundes zur Priorisierung von Personengruppen. In die Gruppe der höchsten Priorität fallen in Sachsen etwa 457 000 Menschen. Nach derzeitiger Planung ist davon auszugehen, dass bis Ende Januar etwa 18 Prozent der Priorisierungsgruppe 1 geimpft werden kann. Kalkuliert wird pro Tag sachsenweit mit rund 2800 Impfungen. Die Zahl der geplanten Impfdosen für die mobilen Teams und Impfzentren in Landkreisen orientiert sich an der jeweiligen Bevölkerungszahl. Jedes Impfteam kann täglich in den Landkreisen 100 Impfdosen impfen, in den kreisfreien Städten perspektivisch zwei Teams 200 Dosen. Die restlichen Dosen gehen in die Impfzentren. Nach derzeitiger Kalkulation werden jedem Impfzentrum je nach Bevölkerungsanteil des Landkreises zunächst 50 bis 230 Impfdosen pro Tag zugeteilt. Trifft mehr Impfstoff ein, kann dieser jederzeit in das System eingespeist werden. Informationen zur Terminbuchung für eine COVID-19-Impfung Zur Terminbuchung für eine COVID-19- Impfung ist heute ab 14 Uhr die Website https://sachsen.impfterminvergabe.de/ freigeschaltet. Die Anmeldung besteht aus 2 Schritten: Der Anmeldung und der Terminvereinbarung. Schritt 1: Anmeldung Da die Impfung schrittweise in priorisierten Gruppen erfolgt, wird bei der Berechtigungsprüfung zunächst überprüft, ob Sie berechtigt sind. Anschließend geben Sie Ihre persönlichen Daten ein, die zur Terminvereinbarung nötig sind. Mit Hilfe eines von Ihnen gewählten Passwortes können Sie im Anschluss auf die Terminvereinbarung zugreifen. Sie erhalten nun an die angegebene E-Mail-Adresse einen Link zur Terminvereinbarung. Schritt 2: Terminvereinbarung Wenn Sie sich erfolgreich angemeldet haben, können Sie Ihren Wunschtermin im Impfzentrum wählen. Innerhalb Sachsens ist das Impfzentrum frei wählbar. Die erste und zweite Impfung müssen im selben Impfzentrum vorgenommen werden. Ist die Eingabe aller Angaben positiv, erhalten Sie eine Bestätigung Ihres Impftermins sofort zum Download. Zum Impftermin mitzubringen sind die Terminbestätigung, den bereits ausgefüllten ärztlichen Anamnese-Bogen, den Bogen zur Impfaufklärung, das Personaldokument, die Krankenversicherungskarte, den Impfausweis sowie wichtige Unterlagen wie etwa ein Herzpass, ein Diabetikerausweis oder eine Medikamentenliste. ——————————- 08.01.2021, 20:14 Uhr — Erstveröffentlichung Kabinett beschließt neue Corona-Schutz-Verordnung Aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen hat das Kabinett in seiner heutigen Sitzung eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Berücksichtigt wurden die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und der Kanzlerin am 5. Januar. Die Maßnahmen zielen darauf ab, die Infektionszahlen zu senken und die Dynamik der Corona-Pandemie einzudämmen. Die neue Verordnung gilt vom 11. Januar 2021 bis einschließlich 7. Februar 2021. Im Wesentlichen gelten die Regelungen der aktuell noch bis zum 10. Januar gültigen Verordnung weiter. Unter anderem folgenden Regelungen wurden neu aufgenommen: Es wird dringend empfohlen, nur zwingend notwendige Fahrten mit dem ÖPNV wahrzunehmen und die Auslastung des ÖPNV auf ein Minimum zu beschränken. Zudem gilt eine dringende Empfehlung, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen sowie mobiles Arbeiten zu ermöglichen. Die Kontaktbeschränkungen werden verschärft: Erlaubt sind künftig Treffen von einem Hausstand, in Begleitung des Partners oder der Partnerin und mit Personen, für die ein Sorge- oder Umgangsrecht besteht sowie einer Person aus einem weiteren Hausstand. Zulässig ist aber die wechselseitige, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiären oder nachbarschaftlichen Betreuungsgemeinschaften – wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfassen. Dies gilt auch für pflegende Angehörige. Kindeswohl gilt nun als triftiger Grund, die Unterkunft zu verlassen. Dies gilt sowohl für die Ausgangsbeschränkung als auch die Ausgangssperre. Die 15-Kilometer-Regel gilt in Sachsen unverändert weiter für das Einkaufen und die Bewegung an der frischen Luft. Solarien und Sonnenstudios sind zu schließen. Ebenso Kantinen und Mensen, soweit die Arbeitsabläufe dies zulassen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen und Getränken zum Verzehr am Arbeitsplatz. Die neue Verordnung wird in Kürze unter www.coronavirus.sachsen.de unter »Amtliche Bekanntmachungen« veröffentlicht. Zu den Regelungen an den Schulen und Kitas informiert das Kultusministerium in einer gesonderten Pressemitteilung: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/245148 ——————————- Informationen Herausgeber Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Binstitution_ids%5D%5B%5D=10286) Themen Gesundheit (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10482) , Soziales (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10483) , Wirtschaft (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10479) , Arbeit (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10586) , Corona (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/?search%5Bcategory_ids%5D%5B%5D=10807)
DPolG 13.1.21: Corona-Überlastung bei der Polizei Wie streng ist die 15-Kilometer-Regel für Autofahrer?
DPolG 7.1.21:Wann darf ich den 15-Kilometer-Radius verlassen? Und ist die Regel überhaupt zulässig? 10 Antworten zur umstrittensten neuen Corona-Regel im Januar Darf Mami noch ihr Kind mitnehmen? Das sind die Reaktionen auf die neuen Corona-Beschlüsse Polizeigewerkschaft: Einschränkungen der Bewegungsfreiheit nur stichpunktartig kontrollierbar
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 05.01.2021 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 01.01.2021 – LKA : Brand von mehreren Fahrzeugen der Bundeswehr in der Silvesternacht * 23.12.2020 – LKA : Zwei Angriffe auf CDU-Büro in Wurzen * 22.12.2020 – LKA : Sachbeschädigung durch Graffiti und Farbe an dem Büro der Landtagsabgeordneten Melcher und Dr. Gerber in Leipzig * 22.12.2020 – STADD : Betrug beim Hauskauf * 22.12.2020 – SMF : Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2021 * 21.12.2020 – STADD : Schwere Brandstiftung in Dresden * 18.12.2020 – LKA : Erfolgreicher Einsatz der Soko Rex* des Landeskriminalamtes Sachsen * 18.12.2020 – STADD : Messerstiche bei illegaler Technoparty * 16.12.2020 – LKA : Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe * 15.12.2020 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 10.12.2020 – SMS : So klein wie ein Autoschlüssel – Corona-Warn-Buzzer wird in Augustusburg getestet Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 05.01.2021, 10:40 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe weitere Wohnung in Berlin durchsucht Handys und Dokumente sichergestellt Fahndung nach Abdul Majed Remmo dauert an Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe und der Fahndung nach einem 21-jährigen Tatverdächtigen führten die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden erneut Exekutivmaßnahmen in Berlin durch. Vier Ermittler der Soko Epaulette durchsuchten heute Vormittag mit Unterstützung von Spezialeinsatzkräften eine Wohnung in Berlin-Rudow. Sie stellten zwei Handys sowie mehrere Dokumente sicher, die in der Folge ausgewertet werden. Der gesuchte Abdul Majed Remmo wurde nicht in der Wohnung angetroffen. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (tg) ——————————- 01.01.2021, 13:54 Uhr — Erstveröffentlichung Brand von mehreren Fahrzeugen der Bundeswehr in der Silvesternacht Zeugenaufruf Tatzeit: Donnerstag, den 31.12.2020; 21.30-22.00 Uhr Tatort: Leipzig, Torgauer Straße 333, Mercedes-Benz Niederlassung Durch unbekannte Täter wurden die am Ort abgestellten zwölf Bundeswehr-fahrzeuge, auf bisher unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Es handelt sich dabei um bereits genutzte Geländewagen bzw. Anhänger, welche zur Instandsetzung in der Werkstatt waren. Zum Sachschaden können gegenwärtig noch keine konkreten Angaben gemacht werden. Mehr als die Hälfte der angegriffenen Fahrzeuge wurden durch den Brand vollständig zerstört. Ein am heutigen Vormittag veröffentlichtes Bekennerschreiben liegt vor und gibt Hinweise auf eine mögliche politische Motivation. Die »Task Force Gewalt« des PTAZ* hat noch in der Nacht die Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die zum benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 23.12.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Zwei Angriffe auf CDU-Büro in Wurzen Zeugenaufruf Datum/ Tatzeit: 16.12.2020 14:45 Uhr – 17.12.2020 08.30 Uhr und 19.12.2020 gegen 00.05 Uhr Ereignisort: Büro des CDU Kreisverband Leipziger Land Schuhgasse 1 in 04808 Wurzen Am Büro des CDU Kreisverbandes Leipziger Land in Wurzen kam es mutmaßlich in den Abend- und Nachtstunden zwischen dem 16. und 17. Dezember 2020 und in der Nacht des 19. Dezember 2020 zu Sachbeschädigungen. Der oder die unbekannten Tatverdächtigen beschmierten zu einer nicht genau bekannten Zeit zwischen dem Nachmittag des 16. Dezember und den frühen Morgenstunden des 17. Dezember 2020 mutmaßlich mittels schwarzer Sprühfarbe die Fenster des CDU Büros mit Zeichen und einem Text. Am 19. Dezember 2020 wurde kurz nach Mitternacht mittels Bewurfs der Glasscheibe des Büros mit einem Gegenstand und Pyrotechnik das Fenster beschädigt. Eine Angabe zur Schadenshöhe ist noch nicht möglich. Eine politische Motivation kann aufgrund der im ersten Fall verwendeten Zeichen und des Inhalts des aufgebrachten Textes sowie aufgrund des in beiden Fällen angegriffenen gleichen Objekts nicht ausgeschlossen werden. Daher hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die Ermittlungen in beiden Fällen übernommen. Gegenwärtig wird in alle Richtungen ermittelt. Im Rahmen der Ermittlungen wird auch geprüft, ob beide Straftaten im Zusammenhang stehen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftaten auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in den oben benannten Zeiträumen im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ … Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum ——————————- 22.12.2020, 15:57 Uhr — Erstveröffentlichung Sachbeschädigung durch Graffiti und Farbe an dem Büro der Landtagsabgeordneten Melcher und Dr. Gerber in Leipzig Zeugenaufruf Datum/ Tatzeit: 20. – 21. Dezember 2020; 21:00 bis 03:40 Uhr Ereignisort: Heinrichstraße 9, 04317 Leipzig Unbekannte Täter brachten in der Nacht vom 20. zum 21. Dezember 2020 an der Glasfront des Büros der beiden Landtagsabgeordneten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Leipzig mutmaßlich mit Sprühflaschen mehrere Schriftzüge auf und warfen Behältnisse mit Farbe gegen die Fassade und den Eingangsbereich des Büros. Zum entstandenen Sachschaden liegen noch keine Angaben vor. Die Soko LinX des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen aufgenommen, da aufgrund des Inhalts der aufgebrachten Parolen und eines im Internet veröffentlichen Bekennerschreibens von einer politischen Motivation für diese Tat auszugehen ist. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 20. Dezember 2020 auf den 21. Dezember 2020 insbesondere zwischen 21.00 Uhr und 03.40 Uhr im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 22.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Betrug beim Hauskauf Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Meißen ermitteln gegen einen 61-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betrugs in vier Fällen. Der Beschuldigte soll zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt den Entschluss gefasst haben, ein mit einer Wohnimmobile bebautes Grundstück zu erwerben und durch verschiedene Handwerksbetriebe nach seinen Vorstellungen umbauen und einrichten zu lassen. Dabei war dem Beschuldigten bewusst, dass er weder in der Lage war, den Kaufpreis für eine Wohnimmobilie noch das Entgelt für die zu beauftragenden Handwerkerleistungen zu entrichten. Vielmehr ging es ihm darum, die Wohnimmobile und die weiteren Leistungen unentgeltlich entgegenzunehmen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In Umsetzung dieses Tatentschlusses meldete sich der Beschuldigte Anfang August 2020 als Interessent auf ein Inserat in einem Internetportal, in dem von einem Dresdner Maklerbüro ein mit einer Villa bebautes Grundstück in der Wilsdruffer Straße in Meißen zum Verkauf angeboten wurde. Wie vom Beschuldigten beabsichtigt, zahlte er den nach Abschluss des notariell beurkundeten Kaufvertrags geschuldeten Maklerlohn von ca. 48.000,00 EUR nicht an das Maklerbüro. Nach der erfolgten Vermittlung durch das Maklerbüro schloss die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten sowohl im eigenen Namen als auch als vom Beschuldigten beauftragte Vertreterin im Namen des Beschuldigten am 6. August 2020 vor einem Notar in Großenhain mit dem Eigentümer des Grundstücks einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über das mit einer Villa bebaute Grundstück zum Preis von 830.000,00 EUR. Dabei wusste der Beschuldigte, dass er die Forderung auch nicht teilweise erfüllen können würde. Mit Abschluss des Kaufvertrags wurden die Schlüssel für das Grundstück und die sich darauf befindliche Villa an die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten übergeben, so dass diese und der Beschuldigte das Objekt fortan nutzen konnten. In der Folge wurde am 18. August 2020 eine Auflassungsvormerkung für den Beschuldigten und seine damalige Lebensgefährtin eingetragen. Darüber hinaus soll der Beschuldigte im Juli / August 2020 Elektrikerleistungen im Wert von ca. 8.700,00 EUR und Malerarbeiten im Wert von ca. 14.000,00 EUR für die Sanierung des Kaufobjekts beauftragt haben, die er nach deren ordnungsgemäßer Erbringung entsprechend vorgefasster Absicht nicht bezahlte. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der zwischenzeitlich untergetauchte Beschuldigte konnte am 19. Dezember 2020 in Malchin festgenommen werden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Gegen die damalige Lebensgefährtin des Beschuldigten wurde kein Haftbefehl beantragt, da gegen diese derzeit kein dringender Tatverdacht besteht. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft Dresden und Kriminalaußenstelle Meißen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 22.12.2020, 09:35 Uhr — Erstveröffentlichung Steuerliche Neuregelungen zum 1. Januar 2021 Zum Jahreswechsel treten wieder verschiedene steuerliche Änderungen in Kraft. So entfällt ab 2021 für die meisten Steuerzahler der Solidaritätszuschlag. Außerdem steigen unter anderem der Grund- und der Kinderfreibetrag. Das Wichtigste im Überblick: Der Grundfreibetrag für Bürgerinnen und Bürger steigt von 9.408 Euro auf 9.744 Euro. Eine Steuerbelastung tritt somit erst ein, wenn ein Alleinstehender über ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 9.744 Euro verfügt. Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Betrag auf 19.488 Euro. Eltern erhalten ab Januar 2021 für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld pro Monat. Gleichzeitig steigen die Freibeträge für Kinder für das Jahr 2021 von derzeit 7.812 Euro auf 8.388 Euro. Der Höchstbetrag für die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an andere unterhaltsberechtigte Personen erhöht sich – wie der Grundfreibetrag – auf 9.744 Euro. Für die meisten Steuerzahler entfällt ab dem kommenden Jahr der Solidaritätszuschlag. Dieser wurde bisher erhoben, wenn die zu zahlende Einkommensteuer einen bestimmten Betrag (Freigrenze) überstiegen hat. Die Freigrenze wird ab 2021 bei Alleinstehenden von 972 Euro auf 16.956 Euro und bei Eheleuten von 1.944 Euro auf 33.912 Euro angehoben. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind darüber hinaus insbesondere folgende Regelungen von Bedeutung: Künftig werden diejenigen zusätzlich unterstützt, die durch lange Wege zur Arbeit besonders von der ab 2021 greifenden CO²-Bepreisung betroffen sind. Hierfür wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben. Für Fahrten zur Arbeit können Geringverdiener von 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen Pendler unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Die Mobilitätsprämie kann erstmalig nach Ablauf des Kalenderjahres 2021 beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. In den Jahren 2020 und 2021 können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Tagespauschale von fünf Euro je Arbeitstag, an dem sie ihre berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausüben, als Werbungskosten geltend machen. Die sogenannte »Homeoffice-Pauschale« ist auf 600 Euro im Kalenderjahr begrenzt und wird mit weiteren Werbungskosten zusammengerechnet. Mit einer Steuerersparnis ist zu rechnen, wenn diese Kosten insgesamt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigen. Hinweis: Um eine weitere Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern, bleiben die sächsischen Finanzämter bis voraussichtlich 10. Januar 2021 für den Besucherverkehr geschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen schriftlich, telefonisch oder per E-Mail an das Finanzamt zu richten. Darüber hinaus steht der Service des Online-Portals »Mein ELSTER« (www.elster.de) zur Verfügung. Antworten auf allgemeine steuerliche Fragen werden auch am Info-Telefon der sächsischen Finanzämter beantwortet. Es ist Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351 / 7999 7888 erreichbar (es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz). ——————————- 21.12.2020, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung Schwere Brandstiftung in Dresden Unterbringung des Beschuldigten angeordnet Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 57-jährigen Deutschen u.a. wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 18. Dezember 2020, gegen 00:15 Uhr in seiner Wohnung in der Sanddornstraße 4, 01169 Dresden auf noch unbekannte Art und Weise ein Feuer entzündet zu haben. Die Wohnung stand seiner Absicht entsprechend bereits nach kurzer Zeit vollständig in Flammen und ist derzeit unbewohnbar. Das Feuer breitete sich bei Ankunft der Feuerwehr bereits auf das erste Obergeschoss aus. Das gesamte Gebäude, in dem 25 Personen wohnen, musste evakuiert werden. Der Beschuldigte hatte die Tat selbst über den Notruf bei der Polizei gemeldet. Zehn Personen, darunter auch drei Kinder, wurden wegen Einatmung von Rauchgas von Rettungskräften behandelt und in umliegende Krankenhäuser gebracht. Alle Geschädigten konnten das Krankenhaus spätestens am Samstag, 19. Dezember 2020 wieder verlassen. Alle zu dem Hauseingang gehörenden Wohnungen sind derzeit unbewohnbar. Die Mieter sind bei Bekannten oder in Hotels untergekommen. Es ist derzeit nicht absehbar, wie lange die Sanierung der Wohnungen dauern wird. Der Sachschaden beträgt nach einer ersten Schätzung etwa 500.000,00 EUR. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18. Dezember 2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte hat sich vor dem Ermittlungsrichter nicht zum Tatvorwurf eingelassen. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht derzeit davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 18.12.2020, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Erfolgreicher Einsatz der Soko Rex* des Landeskriminalamtes Sachsen Exekutivmaßnahmen in der Stadt und dem Landkreis Leipzig wegen des Verdachts der Volksverhetzung führen zu umfangreichen Sicherstellungen Mit Beschlüssen des Amtsgerichtes Leipzig durchsuchten Beamte der Soko Rex* im PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Leipzig am 17. Dezember 2020 mehrere Objekte in der Stadt und im Landkreis Leipzig. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen des Tatvorwurfs der Volksverhetzung. Der Beschuldigte, ein 38-jähriger Leipziger, soll sich maßgeblich an der Lagerung und am Versand strafrechtlich relevanter und indizierter Bücher eines zuletzt in Leipzig ansässig gewesenen Verlags beteiligt haben. Der gesondert verfolgte mutmaßliche Inhaber dieses Verlages, soll sich gegenwärtig in Osteuropa aufhalten. Bei den Durchsuchungen von mehreren Geschäfts- und Lagerräumen sowie zwei Wohnungen konnte umfangreiches Beweismaterial, unter anderem versandfertige Bücher und elektronische Speichermedien, sichergestellt werden. In einer Lagerhalle im Landkreis Leipzig wurden auf ca. 80 Euro-Paletten in einer Vielzahl von Paketen mehrere tausend Bücher mit strafrechtlich relevanten, bzw. indizierten Publikationen aus dem Verlagsprogramm beschlagnahmt. Unter diesen befanden sich auch zahlreiche unkommentierte Nachdrucke des Buchs »Mein Kampf« von Adolf Hitler. Aufgrund des Umfangs der Sicherstellungen dauert die Erfassung der Gesamtzahl der Bücher und die Ermittlung von deren Verkaufswert noch an. Den Durchsuchungen vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt. Am Einsatz waren mehr als 60 Beamte des Landeskriminalamtes und der Bereitschaftspolizei Sachsen beteiligt. Beamte der Justiz Sachsen unterstützen die Durchsuchungen mit einem Spürhund. * PTAZ: Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum * Soko Rex: Sonderkommission Rechtsextremismus im PTAZ ——————————- 18.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Messerstiche bei illegaler Technoparty Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 16-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen versuchten Mordes in zwei Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 30.08.2020 gegen 03:00 Uhr in der Dresdner Heide (Nähe Kannenhenkelweg) am Rande einer illegalen Technoparty mit einem Messer völlig unvermittelt einem 21-jährigen Deutschen in den linken Rückenbereich und einer 21-jährigen Deutschen in die Körpermitte gestochen zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 31.08.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Die beiden Geschädigten erlitten schwere innere Verletzungen im Bauchraum, an denen sie ohne sofortige intensivmedizinische Intervention mit hoher Wahrscheinlichkeit verstorben wären. Die beiden Geschädigten werden voraussichtlich lebenslang gesundheitlich beeinträchtigt sein. Im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen ist davon auszugehen, dass der Beschuldigte die Tat aus Frust über die eigene, als unbefriedigend empfundene Lebenssituation begangen hat. Es kann aber auch nicht ausgeschlossen werden, dass die Tat aus Freude an der Vernichtung von Menschenleben oder völlig grundlos begangen wurde. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. ——————————- 16.12.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe Durchsuchungen in Freiberg und Meißen realisiert Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Die Ermittlungen wurden u.a. aufgrund eines Hinweises der Australian Federal Police eingeleitet. Dem Beschuldigten liegt zur Last, versucht zu haben, im Darknet eine halbautomatische Kurzwaffe der Marke GLOCK nebst 100 Schuss Munition zum Preis von 1.250,00 EUR zu erwerben. Der Beschuldigte soll am 30. November 2020 vereinbarungsgemäß bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 120,00 EUR an den unbekannten Verkäufer geleistet haben. Zu einer Übergabe der bestellten Gegenstände an den Beschuldigten und zu einer weiteren Zahlung des Kaufpreises an den unbekannten Verkäufer ist es nicht gekommen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für zwei vom Beschuldigten genutzte Wohnobjekte im Landkreis Meißen und in Freiberg erwirkt, die vom Landeskriminalamt Sachsen am 15. Dezember 2020 realisiert wurden. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Kommunikationstechnik, Computertechnik, Speichermedien und handschriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Die sichergestellten Gegenstände werden ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 746|20 Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe – Festnahme eines flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen worden. Die Festnahme des 21-jährigen Mohammed R. konnte gestern Abend, 19.21 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin an einem Auto in der Jahnstraße in Berlin-Neukölln realisiert werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020). Im Verlauf des heutigen Tages soll der Beschuldigte nach Dresden gebracht und dort einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei Tatverdächtige festgenommen werden. Weiterhin dringend tatverdächtig und flüchtig ist der 21-jährige Abdul Majed Remmo. Hierbei handelt es sich um den Zwillingsbruder des gestern vorläufig festgenommenen Beschuldigten. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (ml) ——————————- 10.12.2020, 10:15 Uhr — Erstveröffentlichung So klein wie ein Autoschlüssel – Corona-Warn-Buzzer wird in Augustusburg getestet Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Rasche Kontaktnachverfolgung für weiteren Erfolg bei der Bekämpfung der Pandemie unerläßlich« Mit der »Corona-Warn-App« hat die Bundesregierung ein Instrument zur Verfügung gestellt, mit dem Corona-Virus-Infektionsketten nachvollzogen und unterbrochen werden können. Eine Reihe von Personengruppen, insbesondere Senioren und Kinder, verfügen allerdings nicht immer über ein Smartphone und sind daher nicht ins Nachverfolgungssystem eingebunden. Der Anteil der Menschen ohne Smartphone in der Altersgruppe der über 70jährigen beträgt rund 40 Prozent. Um diese Lücke zu schließen wurde ein »Corona-Warn-Buzzer« entwickelt, der im Prinzip als App ohne Smartphone funktioniert. Im sächsischen Augustusburg wird während der Entwicklungsphase eine größere Anzahl von Prototypen der Corona-Warn-Buzzer unter realen Bedingungen mit maximal 2.500 Teilnehmern getestet. Gesundheitsministerin Petra Köpping stellte heute gemeinsam mit Partnerinnen und Partnern das Projekt vor. Petra Köpping: »Die dramatische Entwicklung der letzten Monate, die von einer zunehmenden Überlastung der Gesundheitsämter gekennzeichnet war, hat deutlich gezeigt, dass eine möglichst vollständige und rasche Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter und die Instrumente der digitalen Kontaktnachverfolgung für den weiteren Erfolg bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie unerlässlich sein werden. Nur so können die Fallzahlen wieder beherrschbar werden und neue Infektionsketten – vor allem unter den vulnerablen Gruppen – frühzeitig unterbrochen werden.« Der Buzzer zeichnet seine Kontakte auf, ohne den Ort der Kontakte festzustellen oder gar die Kontakte zu personalisieren. Das System registriert nur, welche mit der Tracing – App ausgerüsteten Mobiltelefone oder welche anderen Corona – Warn – Buzzer ihm für eine bestimmte Dauer kritisch nahe waren (sogenanntes Tracing). Das Gerät kann via Bluetooth Kontakte mit anderen Menschen erkennen und speichern, die die Corona-Warn-App über ihr Smartphone oder ebenfalls einen Corona-Warn-Buzzer nutzen. Die gespeicherten Daten werden nach 14 Tagen wieder gelöscht. Meldet ein App- oder Buzzer-Nutzer zwischenzeitlich eine Infektion, werden alle Nah-Kontakte unverzüglich elektronisch oder über das Gesundheitsamt ermittelt und schnellstmöglich informiert. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat das Projekt von Anfang an begleitet. Insbesondere wurden ihm die zugrundeliegenden Prozesse und Schnittstellen detailliert erläutert. Er hat das Projekt danach grundsätzlich für mit den Europäischen Datenschutzbestimmungen vereinbar erklärt, aber auch auf die Notwendigkeit einer detaillierten Datenschutz-Folgeabschätzung verwiesen. Das Entwicklerkonsortium hatte eine solche Datenschutz-Folgenabschätzung ohnehin in Auftrag gegeben, da es sich bei den durch den Corona-Warn-Buzzer gesammelten Informationen um schutzwürdige Gesundheitsdaten handelt. Die Datenschutzfolgeabschätzung soll in wenigen Tagen vorliegen und dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Die beauftragte Firma hat angekündigt, dass sie von einem geringen Datenschutz-Risiko ausgeht. Die verwendete Mobilfunkverbindung wird mit einer SIM-Karte realisiert, die allenfalls einen Rückschluss auf den Betreiber des »Backends« des Warn-Buzzers erlaubt, aber nicht auf die Nutzer. Für alle Daten, die für die Risikokontaktermittlung nötig sind, wird das »Backend« der Corona-Warn-App verwendet, für das umfangreiche Datenschutzmaßnahmen getroffen wurden. Für die Entwicklung des Corona-Warn-Buzzers hat sich ein rein sächsisches Konsortium zusammengefunden. Dieses Konsortium besteht aus: * dem Barkhausen-Institut der Technischen Universität Dresden (Leiter: Professor Dr. Gerhard Fettweis), * der Exelonix GmbH mit Sitz in Dresden (Geschäftsführer: Dr. Matthias Stege und Dr. Frank Schäfer), * der Digades GmbH mit Sitz in Zittau (Geschäftsführer: Dr. Sascha Berger) und * der FEP Fahrzeugelektrik Pirna GmbH & Co KG mit Sitz in Pirna (Vorsitzender der Geschäftsführung: Peter Weber). Der Freistaat Sachsen fördert das Projekt mit einer Zuwendung in Höhe von 2 Millionen Euro.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: * 16.12.2020 – LKA : Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe * 15.12.2020 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 11.12.2020 – STAL : Staatsanwaltschaft verfolgt Beleidigung in den sozialen Netzwerken * 11.12.2020 – STADD : Raub eines Huskys * 10.12.2020 – SMF : Weg für Verbesserungen beim Ehrenamt endlich frei ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen 16.12.2020, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung Versuchter Erwerb einer halbautomatischen Kurzwaffe Durchsuchungen in Freiberg und Meißen realisiert Die Staatsanwaltschaft Dresden führt gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen ein Ermittlungsverfahren gegen einen 22-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Erwerbs einer halbautomatischen Kurzwaffe zum Verschießen von Patronenmunition. Die Ermittlungen wurden u.a. aufgrund eines Hinweises der Australian Federal Police eingeleitet. Dem Beschuldigten liegt zur Last, versucht zu haben, im Darknet eine halbautomatische Kurzwaffe der Marke GLOCK nebst 100 Schuss Munition zum Preis von 1.250,00 EUR zu erwerben. Der Beschuldigte soll am 30. November 2020 vereinbarungsgemäß bereits eine Anzahlung auf den Kaufpreis in Höhe von 120,00 EUR an den unbekannten Verkäufer geleistet haben. Zu einer Übergabe der bestellten Gegenstände an den Beschuldigten und zu einer weiteren Zahlung des Kaufpreises an den unbekannten Verkäufer ist es nicht gekommen. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens hatte die Staatsanwaltschaft Dresden Durchsuchungsbeschlüsse für zwei vom Beschuldigten genutzte Wohnobjekte im Landkreis Meißen und in Freiberg erwirkt, die vom Landeskriminalamt Sachsen am 15. Dezember 2020 realisiert wurden. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden umfangreiche Kommunikationstechnik, Computertechnik, Speichermedien und handschriftliche Unterlagen beschlagnahmt. Die sichergestellten Gegenstände werden ausgewertet. Die Ermittlungen dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————- 15.12.2020, 09:38 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe – Festnahme eines flüchtigen Tatverdächtigen erfolgt Im Zusammenhang mit dem Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe im November 2019 ist ein weiterer Tatverdächtiger festgenommen worden. Die Festnahme des 21-jährigen Mohammed R. konnte gestern Abend, 19.21 Uhr von Zielfahndern des Bundeskriminalamtes in Zusammenarbeit mit Kräften des Landeskriminalamtes Berlin an einem Auto in der Jahnstraße in Berlin-Neukölln realisiert werden. Die Staatsanwaltschaft Dresden wirft dem Beschuldigten schweren Bandendiebstahl und Brandstiftung vor. Nach ihm wurde seit 17. November 2020 öffentlich gefahndet (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 684/20 vom 17. November 2020). Im Verlauf des heutigen Tages soll der Beschuldigte nach Dresden gebracht und dort einem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Bei Exekutivmaßnahmen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden konnten am 17. November 2020 in Berlin bereits drei Tatverdächtige festgenommen werden. Weiterhin dringend tatverdächtig und flüchtig ist der 21-jährige Abdul Majed Remmo. Hierbei handelt es sich um den Zwillingsbruder des gestern vorläufig festgenommenen Beschuldigten. Nach ihm wird weiterhin mit Hochdruck und auch öffentlich gefahndet. (ml) ——————————- 11.12.2020, 11:32 Uhr — Erstveröffentlichung Staatsanwaltschaft verfolgt Beleidigung in den sozialen Netzwerken Mann wegen Beleidigung einer Bundestagsabgeordneten zu Geldstrafe verurteilt Die Staatsanwaltschaft Leipzig übernahm Anfang 2020 von der Staatsanwaltschaft Berlin ein Ermittlungsverfahren, in dem einem 71-jährigen Mann aus dem hiesigen Zuständigkeitsbereich zur Last gelegt worden ist, im März 2019 eine Bundestagsabgeordnete durch einen Kommentar auf einer Social-Media-Plattform beleidigt zu haben. Der Kommentar des Beschuldigten ist neben den Äußerungen anderer Personen im Rahmen eines Rechtsstreits der Geschädigten mit der Betreiberin der Social-Media-Plattform über die Herausgabe der Daten zu Nutzern, welche sich mutmaßlich der Straftat der Beleidigung gegenüber der Geschädigten schuldig gemacht haben, durch das Kammergericht Berlin im März 2020 als Beleidigung im strafrechtlichen Sinne bewertet worden. Durch die Staatsanwaltschaft Leipzig wurde nach Abschluss der Ermittlungen gegen den nicht vorbestraften Beschuldigten bei dem für den Wohnsitz des Beschuldigten zuständigen Amtsgericht beantragt, diesen im Strafbefehlswege der Beleidigung schuldig zu sprechen und den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in Höhe eines Monatseinkommens zu verurteilen. Der Strafbefehl wurde durch das Amtsgericht im Oktober 2020 antragsgemäß erlassen. Der Angeklagte hat keinen Einspruch eingelegt. Der Strafbefehl ist damit rechtskräftig. ——————————- 11.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Raub eines Huskys Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei 25-jährige Syrer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Den Beschuldigten liegt gemeinschaftlicher besonders schwerer Raub zur Last. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, am 11.09.2020 gegen 23:00 Uhr den 20-jährigen Geschädigten in dessen Wohnung in der Curt-Querner-Straße in Dresden mehrfach mit der Faust in das Gesicht geschlagen und mit einem Messer bedroht zu haben, um sich in den Besitz des Huskys der Lebensgefährtin des Geschädigten zu bringen. Die Beschuldigten sollen sodann die Wohnung des Geschädigten mit dem entwendeten Husky verlassen haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist davon auszugehen, dass dem Geschädigten beide Beschuldigte bekannt waren, wobei es sich bei einem der Beschuldigten um einen ehemaligen Nachbarn des Geschädigten handelte. Nachdem im Zuge der Ermittlungen der dringende Tatverdacht gegen die zwei Beschuldigten begründet werden konnte, hat der Ermittlungsrichter auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 19.10.2020 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die flüchtigen Beschuldigten konnten durch die Polizei am 04.11.2020 in Paderborn und am 04.12.2020 in Dresden festgenommen und sodann dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden. Dieser hat bei beiden Beschuldigten den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der entwendete Husky konnte durch die sofort herbeigerufene Polizei bereits kurz nach der Tat noch in der Nähe des Tatorts sichergestellt und an die Lebensgefährtin des Geschädigten zurückgegeben werden. Der Husky war nach Mitteilung der Polizei sichtlich erfreut, wieder bei seiner Besitzerin zu sein. Die Beschuldigten befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 10.12.2020, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung Weg für Verbesserungen beim Ehrenamt endlich frei Sachsens Finanzminister: »Langer Atem zahlt sich aus« Der Finanzausschuss des Bundestags hat sich gestern im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 auf Reformen im Gemeinnützigkeitsrecht verständigt. Damit greift der Bundestag Forderungen der Länder auf und verbessert den gesetzlichen Rahmen für das Ehrenamt. Über ein Drittel der Sachsen engagiert sich ehrenamtlich in fast 30.000 Vereinen. Für viele von ihnen verbessern die heutigen Beschlüsse die Rahmenbedingungen. »Endlich zahlt sich unser unnachgiebiges Engagement aus. Die längst überfälligen Verbesserungen im Gemeinnützigkeitsrecht kommen ab 2021. Sie helfen vor allem kleineren Vereinen und unterstützen wertvolle ehrenamtliche Arbeit. Das zu unterstützen, ist für uns ein wichtiges Anliegen«, so der sächsische Finanzminister Hartmut Vorjohann. Aktives Mitwirken im Verein wird zukünftig noch besser honoriert, in dem der Übungsleiterfreibetrag von 2.400 Euro auf 3.000 Euro und der Ehrenamtsfreibetrag von 720 Euro auf 840 Euro im Jahr erhöht werden. Durch die Erhöhung der Freigrenze für wirtschaftliche Betätigungen gemeinnütziger Einrichtungen um 10.000 Euro auf 45.000 Euro und der Grenze für den vereinfachten Spendennachweis um 100 Euro auf 300 Euro pro Jahr wird gleichzeitig spürbar Bürokratie abgebaut. Außerdem wird das ehrenamtliche Engagement vielfältiger, indem der Katalog gemeinnütziger Zwecke um neue, gesellschaftlich relevante Bereiche erweitert wird. Das betrifft unter anderem den Klimaschutz oder die Ortsverschönerung, aber auch den Freifunk. Hintergrund Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags hat gestern die Empfehlungen zum Jahressteuergesetz 2020 beschlossen. Dabei werden auch eine Vielzahl von Verbesserungsanregungen des Bundesrates zum Gemeinnützigkeitsrecht umgesetzt. Die endgültige Zustimmung des Bundesrats ist für den 18. Dezember 2020 vorgesehen.
DPolG 12.12.2020 Impfungen: Gewerkschaft fordert höhere Priorität für die Polizei DPolG Hessen 11.12.2020 Dannenröder Forst:Polizist Alexander Glunz über die Herausforderungen DPolG Baden-Württemberg 10.12.2020 Deutsche Polizeigewerkschaft: Polizisten mitunter als Erste impfen DPolG 10.12.2020 Polizeibeschäftigte mit zuerst impfen
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 09.12.2020 – SMI : Korruption ist kein Kavaliersdelikt * 09.12.2020 – AG C : Medieninformation XI 2020 * 08.12.2020 – STADD : Tötungsdelikt in Großenhain * 06.12.2020 – PolFH : 154 Studierende der Polizei Sachsen vereidigt * 04.12.2020 – LKA : Brandstiftung an Pkw in Leipzig – Soko LinX ermittelt * 04.12.2020 – STADD : Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornographie * 04.12.2020 – LKA : Reich werden ist ganz einfach,… * 03.12.2020 – STADD : Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ——————————- 09.12.2020, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung Ausführliche Pressemitteilungen Korruption ist kein Kavaliersdelikt Anlässlich des Welt-Anti-Korruptionstages der Vereinten Nationen veröffentlicht das SMI erstmals Zahlen 306 neue Korruptionsverfahren wurden im Freistaat Sachsen im vergangenen Jahr 2019 verzeichnet. Das sind 285 mehr als noch im Jahr 2018. Nach Einschätzung der Polizei betrug der entstandene Schaden 459.878 Euro. Dass sind im Vergleich zu 2018 9.367 Euro weniger. Zielbereiche waren dabei Verwaltung und Wirtschaft. Der Anteil der öffentlichen Verwaltung an den Delikten beläuft sich auf 50 Prozent, der Anteil der Wirtschaft liegt bei 40 Prozent. Im Bereich der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden hat die Korruption mit rund 7 Prozent den geringsten anteiligen Wert. Die Politik war kein Zielbereich. Ursächlich für den starken Anstieg der Fallzahlen im Jahr 2019 ist ein Ermittlungsverfahren des LKA Sachsen gegen mehrere Beschuldigte wegen Bestechlichkeit, Bestechung, Anstiftung zur Bestechung, Urkundenfälschung und Falschbeurkundung im Amt. Eine Vielzahl von Fahrzeughaltern, Werkstattbetreibern und sonstige Personen aus der Automobilbranche begehrten bei den Beschuldigten die Erstellung von falschen Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen für Kraftfahrzeuge, ohne dass diese dem amtlich anerkannten Prüfer einer Prüforganisation tatsächlich vorgestellt wurden. In der Regel war dafür der jeweils doppelte Preis zu zahlen. Die beiden Hauptvorteile, die sich die „Geber“ durch ihre korrupten Handlungen zumeist sichern möchten, sind die Erlangung von behördlichen Genehmigungen und von Aufträgen. Bei den Gebern waren Beschuldigte aus der Automobil-, Medizin-/Pharma- und Immobilienbranche vertreten. Die Nehmer kamen aus der Kommunal- und Landesverwaltung, Polizei und Justiz/JVA sowie der Medizin- und Wirtschaftsbranche. Der sächsische Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller: »Durch korruptes Verhalten wird die Volkswirtschaft und die Gesellschaft geschädigt. Durch Korruption werden öffentliche Gelder verschwendet und zum Nachteil der Allgemeinheit private Interessen durchgesetzt. Sie schadet allen und ist auch in der öffentlichen Verwaltung ein Thema. Dort untergräbt sie nicht nur das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit und Seriosität staatlicher Behörden sowie ihrer Bediensteten, sondern begünstigt auch die Bereicherung Einzelner auf Kosten der Allgemeinheit.« Unter Korruption versteht man den Missbrauch einer amtlichen Funktion zur Erlangung eines persönlichen Vorteils. Auch eine entsprechende Handlung mit Vorteil für Dritte ist davon erfasst. Die Allgemeinheit erleidet hierbei einen mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Mit Korruption ist ebenfalls die Verleitung eines Amtsträgers zu einem solchen Missbrauch gemeint. Korruption ist in der Regel strafbar und zieht Sanktionen für den an der Korruption beteiligten Amtsträger nach sich. Der seit dem Jahr 2003 jährlich stattfindende Welt-Anti-Korruptions-Tag der Vereinten Nationen wird am 9. Dezember begangen, mit dem Ziel, das Bewusstsein für Korruption und damit zusammenhängende Fragen zu verstärken, und die Menschen, die Korruption in ihren Gemeinden und Regierungen bekämpfen, aufzuzeigen. Der Freistaat Sachsen wirkt Korruption entgegen. Die Regeln zur Bekämpfung der Korruption sind in den vergangenen Jahren verschärft worden. Seit 2015 ist die Landesrichtlinie Anti-Korruption gültig (VwV Anti-Korruption vom 11. Dezember 2015 (SächsABl. S. 1847), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 334)). Danach haben die Behörden eine Risikobewertung durchzuführen, an welchen Punkten sie für Korruption besonders anfällig sind, und die betroffenen Mitarbeiter darüber zu informieren. Die Verfolgung und Aufklärung von Korruptionsstraftaten liegt in den Händen von Polizei und Staatsanwaltschaft. In den sächsischen Staatsministerien und in den nachgeordneten jeweiligen Geschäftsbereichen sind Ansprechpartner für Anti-Korruption bestellt, die mit ihren Hinweisen Korruptionsgefahren in den jeweiligen Ressorts eindämmen sollen und zugleich Ansprechpartner für die Bürger sind. Im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI) nimmt die Stabsstelle Innenrevision für das SMI unter anderem Aufgaben der Korruptionsprävention wahr. ——————————- 09.12.2020, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung Medieninformation XI 2020 Gläubigerversammlung bestätigt Insolvenzplan des CFC e.V. In dem heute vom Insolvenzgericht Chemnitz durchgeführten Erörterungs- und Abstimmungstermin hat die Mehrheit der Gläubiger dem Insolvenzplan zugestimmt. Der Schuldner hatte am 16.10.2020 durch Rechtsanwalt Oliver Junghänel einen Plan vorgelegt, der das nunmehr zwei Jahre dauernde Insolvenzverfahren beenden sollte. Das Insolvenzgericht hat nach dem Erreichen der Kopf- und Summenmehrheit der Gläubigerstimmen die Bestätigung des Planes durch Beschluss verkündet. Der Insolvenzplan sieht eine Quote von 5 Prozent vor, die an die Gläubiger auszugleichen ist. Um die Durchführung des Termins infolge der Coronapandemie zu gewährleisten wurde die Stimmabgabe auf mehrere Bevollmächtigte übertragen Mit der so anwesenden Personenanzahl konnte den Abstands- und Hygienegeboten Rechnung getragen werden. Auch während der Verhandlung war für die Beteiligten das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes angeordnet. ——————————- 08.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Tötungsdelikt in Großenhain Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Schwurgericht – gegen vier Beschuldigte Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen vier deutsche Beschuldigte erhoben. Drei Beschuldigten, zwei Männern (28 und 51 Jahre) und einer Frau (31 Jahre), liegt u.a. versuchter Mord und gemeinschaftlicher Mord zur Last. Einer weiteren 51-jährigen Beschuldigten liegt u.a. Beihilfe zum versuchten Mord zur Last. Den vier Beschuldigten wird vorgeworfen, einen 38-jährigen Geschädigten am 13.06.2020 gegen 19:30 Uhr in Großenhain mit dem Ziel, ihn schwer zu verletzen und später zu töten, in ihre Gewalt gebracht, in einen Pkw gedrängt und gegen seinen Willen unter mehrfachen Schlägen in ein einsames Waldstück bei Priestewitz verbracht zu haben. Dort soll der Geschädigte gegen 20:30 Uhr aus dem Auto gezerrt und von den beiden Männern mit einem Tischbein gegen den Oberkörper geschlagen und mit den Füßen in die Rippen getreten worden sein. Die Beschuldigten ließen den bereits schwer verletzten Geschädigten am Tatort zurück. Den beiden Männern und der 31-jährigen Beschuldigten wird weiterhin vorgeworfen, in der Folge zwischen dem späten Abend des 13.06.2020 und dem 16.06.2020 noch mehrfach heftige Gewalt gegen den schwer verletzt im Wald liegenden, aber noch lebenden Geschädigten verübt zu haben, um ihn zu töten. Bei diesen Handlungen war die 51-jährige Beschuldigte nicht mehr mit dabei. Der Geschädigte erlitt aufgrund der von den drei Beschuldigten verübten Gewalt schwerste Verletzungen, u.a. mehrere Knochenbrüche und ein Polytrauma, in deren Folge er wahrscheinlich zwischen dem 15.06.2020 und dem 16.06.2020 verstarb. Der Leichnam des Geschädigten wurde am 19.06.2020 von der Polizei gefunden. Bei dem Geschädigten handelt es sich um den Ehemann der 31-jährigen Beschuldigten. Die Eheleute lebten zur Tatzeit in Trennung. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Beschuldigten auch aus Habgier handelten, um den Erlös aus einer Sterbegeldversicherung des Geschädigten zu erlangen. Die Beschuldigten wurden am 19.06.2020 vorläufig festgenommen und befinden sich seit 20.06.2020 in Untersuchungshaft. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 06.12.2020, 10:45 Uhr 154 Studierende der Polizei Sachsen vereidigt Die Studierenden des 28. Bachelorjahrgangs und Anwärter des 6. Vorbereitungsdienstes Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) der Polizei Sachsen haben ihren Diensteid geleistet. Der förmliche Akt fand am Freitag, den 4. Dezember 2020, unter Beachtung der Pandemiebedingungen in der Aula der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) am Campus Bautzen statt. Rektor Carsten Kaempf beglückwünschte die 154 jungen Polizistinnen und Polizisten. Er schrieb ihnen ins Aufgabenheft: Führen Sie Ihr Amt nach bestem Wissen und Können, achten Sie die Verfassung sowie das Recht und verteidigen Sie beides mit all Ihrer Kraft. Üben Sie Gerechtigkeit gegenüber jedem. Dies sollen die Grundpfeiler ihres täglichen Wirkens sein, um den Bürgerinnen und Bürgern im Freistaat Sachsen dienen zu dürfen. Die vereidigten Kommissarsanwärterinnen und -anwärter der Polizei Sachsen haben zum 1. Oktober 2020 ihren Dienst angetreten. 151 von ihnen gehören dem 28. Bachelorstudiengang an, der am Campus Bautzen das erste von insgesamt drei Studien-jahren absolviert. Nach erfolgreichem Abschluss des polizeiwissenschaftlichen Bachelorstudiums werden sie zur Kommissarin bzw. zum Kommissar ernannt und sollen ab dem 1. Oktober 2023 in den Polizeidienststellen im Freistaat Sachsen zum Einsatz kommen. Drei Anwärter nehmen an einem spezialisierten Vorbereitungsdienst für eine IT-gestützte Verwendung in der Polizei Sachsen teil. Die sogenannten »Cybercops« des Computer- und Internetkriminalitätsdienstes (CuIKD) kommen bereits mit einem IT-Studienabschluss zur sächsischen Polizei. Sie werden binnen zwölf Monaten an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) auf ihre Tätigkeit im Landeskriminalamt oder in den Kriminalpolizeiinspektionen der fünf Polizeidirektionen im Freistaat Sachsen vorbereitet. Hintergrundinformationen: * Der Diensteid angehender Polizisten im Freistaat Sachsen ist im Paragraf 63 des Sächsischen Beamtengesetzes normiert. * Der 28. Bachelorjahrgang umfasst gegenwärtig 157 Studirende. 151 von ihnen haben an der Vereidigung teilgenommen, sechs fehlten krankheitsbedingt. * An der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) studieren parallel drei Bachelorjahrgänge mit in Summe rund 600 Kommissarsanwärterinnen und -anwärtern. * Ergänzend zum Bachelorstudium stellt die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) das erste Studienjahr angehender Führungskräfte des sogenannten höheren Dienstes der sächsischen und thüringischen Polizei (Laufbahngruppe 2.2, Fachrichtung Polizei) sowie den Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst (CuIKD) und die zentrale Fortbildung aller Bediensteten der Polizei Sachsen sicher. * Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) ist an den Campussen in Rothenburg/O.L. und Bautzen disloziert. * Das erste Studienjahr (Grundstudium) findet am Campus Bautzen, das zweite und dritte Studienjahr (Hauptstudium) am Campus Rothenburg statt. * Das polizeiwissenschaftliche Bachelorstudium umfasst 14 Module mit einem Workload von insgesamt 5.400 Stunden bzw. 180 ECTS (European Credit Transfer System). * Die nächste Vereidigung von Studierenden der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), dann der Studierenden des 29. Bachelorjahrganges, wird im 4. Quartal 2021 stattfinden. * Weiterführende Informationen zum Bachelorstudium der Polizei Sachsen finden Sie beispielsweise auf unserer Homepage der Hochschule der Sächsischen Polizei. ——————————- 04.12.2020, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung Brandstiftung an Pkw in Leipzig – Soko LinX ermittelt Zeugenaufruf Tatort: 04229 Leipzig, Ruststraße 5 Tatzeit: 03.12.2020, gegen 23:35 Uhr Unbekannte Täter haben in der Nacht vom 3. Dezember 2020 auf den 4. Dezember 2020 einen Pkw Transporter Renault Kangoo auf unbekannte Art und Weise in Brand gesetzt. Durch diesen Brand sind das betroffene Fahrzeug sowie das dahinter und das davor befindliche Fahrzeug komplett ausgebrannt. Ein viertes Fahrzeug wurde stark beschädigt. Weiterhin kam es zu Schäden an der am Brandort befindlichen Physiotherapiepraxis. Die Soko LinX des Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrums des Landeskriminalamtes hat die Ermittlungen zu diesem Sachverhalt übernommen. Eine politische Motivation kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht vom 3. Dezember 2020 auf den 4. Dezember 2020 im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 04.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und bandenmäßiges Verbreiten von Kinderpornographie Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 38-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen bandenmäßigen Verbreitens kinderpornographischer Schriften und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in 18 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten liegt zur Last, von 2010 bis Ende 2014 mit weiteren Bandenmitgliedern ein eigenes kinderpornographisches Forum im Darknet betrieben zu haben. Ziel des Forums war die Schaffung einer globalen Plattform für den intensiven und längerfristigen Austausch von kinder- und jugendpornographischen Inhalten, wobei diese über das Darknet dem Zugriff der Ermittler entzogen sein sollte. Dem Beschuldigten liegt weiterhin zur Last, zwischen April 2013 und April 2020 in 18 Fällen in einem Ort bei Meißen und auf der Insel Usedom an zwei zu den Tatzeiten sieben und acht Jahre alten Mädchen und zwei weiblichen Babys aus seinem Bekannten- und Freundeskreis sexuelle Handlungen vorgenommen, diese gefilmt und sodann auf verschiedenen Plattformen im Darknet verbreitet zu haben. Der Beschuldigte, der im Darknet verschiedene Nicknames verwendete, konnte nach jahrelangen Ermittlungen im April 2020 identifiziert und in der Folge am 19. Mai 2020 festgenommen werden. In die umfangreichen und sehr aufwändigen Ermittlungen des Bundeskriminalamtes war auch die europäische Polizeibehörde Europol eingebunden. Diese hat insbesondere den europaweiten polizeilichen Informationsaustausch intensiv unterstützt und maßgeblich zur Identifizierung des Beschuldigten beigetragen. Durch die Festnahme ist es gelungen, eine bis dahin unbekannte, seit Februar 2020 laufende Missbrauchsserie zum Nachteil eines 8-jährigen Mädchens zu beenden. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen vollumfänglich geständig eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. ——————————- 04.12.2020, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Reich werden ist ganz einfach,… …auf Betrüger reinzufallen leider auch. In den Ergebnislisten der Suchmaschinen, auf Werbebannern oder in den Sozialen Netzwerken findet man zunehmend Angebote, welche das »schnelle Geld«, hohe Gewinne und beste Perspektiven versprechen. Als kompetente Referenzen werden bekannte Unternehmer, Medienstars, Künstler und andere Persönlichkeiten von öffentlicher Bedeutung zitiert. Natürlich benötigen die »Anbieter« im ersten Schritt auch ein paar persönliche Angaben, wie Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse. Den Gewinn oder versprochenen Profit vor Augen, überlassen die späteren Opfer bereitwillig ihre Daten. Das Problem beginnt mit der Betätigung des »Absende-Button«. Jetzt wird im Hintergrund eine Maschinerie in Gang gesetzt, deren einziger Zweck darin besteht, Ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ihre Daten werden an verschiedene »Anbieter« verkauft und Sie werden irgendwann telefonisch (häufig in perfektem Hochdeutsch) oder per E-Mail kontaktiert. Die kommunikativ gut geschulten Callcenter-Mitarbeiter bringen Sie dazu, Ihre kompletten Personalien und Kreditkartendaten anzugeben und ggf. eine Kopie Ihres Ausweises, Führerscheins o.Ä. per E-Mail an sie zu schicken. Häufig werden Sie aufgefordert einen Account auf einer Internetseite (Trading-Plattform) anzulegen, oder ganz kundenfreundlich anlegen zu lassen. Das Startkapital beträgt meist 250,- Euro, eine Summe bei der die meisten von uns keine Bauchschmerzen verspüren. Und das wissen auch die Täter! Ab sofort wird Ihnen suggeriert, dass Sie Wetten auf Kursentwicklungen an der Börse (sog. Binäre Optionen oder Differenzgeschäfte) abschließen oder in irgendwelche Anlageprodukte investiert haben. In der nachfolgenden Zeit kann das Opfer dann beobachten, wie sich das Geld sichtlich vermehrt. Es folgt ein weiterer Anruf des netten Callcenter-Mitarbeiters, welcher das Opfer nochmals davon überzeugt jetzt zu investieren. Aus 500,- Euro werden 1000,- Euro, aus 1000,- Euro werden 5000,- Euro und so weiter. Wenn Sie anfangs, zur Überprüfung des Ganzen, eine Auszahlung fordern, wird diese auch getätigt. Sie sind beruhigt und investieren – überzeugt von der Seriosität des Anbieters – immer mehr Geld in das Anlageprodukt. Und da Sie so ein toller Kunde sind, werden Sie nun auch vom »Seniorbroker« persönlich angerufen. Das ist schon sehr beeindruckend und schmeichelt dem persönlichen Ego ungemein. Doch die Stunde der Wahrheit kommt! Sie wollen einen Teil des Gewinns ausgezahlt bekommen! Hierzu gibt es auf vielen Websites einen tollen »Guthaben auszahlen«- Button. Doch das einzige was der Klick auf diesen Button bewirkt, ist ein Kontaktverlust zu Ihrem »Broker« oder »Account-Manager«. Die Ausreden: »er hat die Bank gewechselt«, »ist im Urlaub« usw. Ein neuer »Broker« wird zu Ihrem persönlichen Betreuer. Dieser erklärt, dass Sie erst einmal noch Geld in Form von Auszahlungsgebühren, Steuerforderungen u.a. investieren müssen, um an Ihr Guthaben zu kommen. Der vormals freundliche, ja schon freundschaftliche Umgang, den Sie mit Ihrem bisherigen Ansprechpartner pflegten, wandelt sich. Der neue »Broker« setzt Sie in einem ernsten und fordernden Ton ordentlich unter Druck und sie investieren diese »letzte Summe« letztlich doch noch. Jetzt kommt der Verdacht hoch, dass Sie betrogen worden sein könnten. Sie sind gewillt Ihr Geld wieder zurück zu holen und suchen nach Hilfe, z.B. im Internet. Es gibt Kriminelle, die die Verzweiflung und Hilflosigkeit der Geschädigten ausnutzen und unter dem Deckmantel von »Privatdetektiven«, »Anwälten« oder ähnlichem, versprechen, Ihr Geld zurück zu holen. Dazu müssen Sie aber vorerst ein paar Tausend Euro investieren! Das auch dieses Geld am Ende einfach nur weg ist, kann an dieser Stelle wahrscheinlich unerwähnt bleiben. Es gibt keinen Gewinn! Es gibt keine Wetten und keine Anlageprodukte! Es gibt lediglich ein Computerprogramm, das diese Kursentwicklungen vortäuscht! Hinter dieser Masche steckt ein Netzwerk von Kriminellen, welches international agiert. Der hochdeutsch-sprechende Callcenter-Mitarbeiter sitzt z.B. im Baltikum, in Spanien oder der Türkei. Die Webseiten werden in z.B. in Israel oder anderen Ländern programmiert und Ihr Geld landet in Litauen, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder anderen Ländern. Fazit: Potentielle Anlageprodukte sollte man genau unter die Lupe nehmen! Die Polizei rät, Geldanlagen möglichst nicht über Anlagevermittler oder –gesellschaften zu tätigen, welche mit unrealistisch hohen Renditechancen in kürzesten Anlagezeiträumen werben. Prominente Befürworter oder Werbefiguren sind kein Garant für Seriosität! Banken und seriöse Finanzdienstleister sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, Kunden über die Risiken der empfohlenen Produkte aufzuklären. Außerdem ist dem Kunden ein Protokoll über den Inhalt der Anlageberatungen auszuhändigen. Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über den jeweiligen Finanzanbieter bei Verbraucherzentralen oder der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). Und sollten Sie auf einen Anlagebetrüger hereingefallen sein, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der Polizei. ——————————- 03.12.2020, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Handeltreiben mit Betäubungsmitteln 600 Gramm Crystal sichergestellt I Haftbefehle gegen sieben Beschuldigte beantragt Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen einen 41-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, gegen drei Iraker (19, 22 und 22 Jahre) und einen Syrer (26 Jahre) wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie gegen einen Deutschen (42 Jahre) und einen Tunesier (24 Jahre) wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Den fünf Hauptbeschuldigten wird vorgeworfen, in Gewinnerzielungsabsicht am 02.12.2020 zwischen 13:30 Uhr und 18:30 Uhr in Dresden-Gorbitz insgesamt 600 Gramm Crystal in zwei Teilmengen zu 100 Gramm und 500 Gramm übergeben zu haben, wobei hierfür ein Preis von insgesamt 23.500,00 EUR vereinbart worden war. Unmittelbar nach der Übergabe der Teilmenge von 500 Gramm erfolgte der polizeiliche Zugriff, bei dem alle sieben Beschuldigten festgenommen wurden. Den beiden als Gehilfen verfolgten Beschuldigten liegt zur Last, die Taten der fünf Hauptbeschuldigten unterstützt zu haben. Der 41-jährige Deutsche soll in seiner Wohnung eine zur Verletzung von Personen geeignete und bestimmte Nagelkeule griffbereit aufbewahrt haben. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat heute beim zuständigen Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Antrag auf Erlass von Haftbefehlen gegen alle sieben Beschuldigten gestellt. Die Beschuldigten sollen noch heute dem Ermittlungsrichter vorgeführt werden.