Ein Innenminister geht und ein neuer kommt. Die Ära Wöller ist beendet und nun gibt es Hoffnung auf Neues. Liebe Mitglieder (m,w,d) liebe Kollegen und Kollegeinnen, liebe Leser und Lesserinnen, sicher haben alle die neusten Ereignisse mitbekommen und unsere zahlreichen Pressestatements des Landesvorstandes der DPolG Sachsen gelesen. Was hat uns dazu bewogen, an unserer Aussage, dass wir unseren damaligen Innenminister Herrn Prof. Dr.Roland Wöller nicht mehr vertrauen, festzuhalten? Am 18. Dezember 2017 wurde Prof. Dr. Roland Wöller in sein Amt eingeführt. Am Anfang schien alles sehr hoffnungsvoll. Bei den ersten Gesprächen und die ersten beiden Jahre zeigte er reges Interesse an der Polizei, der Meinung der Gewerkschaften und den Problemen der Kollegen. Doch leider hat sich dies dann geändert. Es mag sein, dass die Landtagswahl 2019 alles verändert hat und der Wahlkampf danach vorbei war. Das Interesse schien verflogen und es kam eine Sache nach der Anderen. Begonnen hat es damit, dass der Kommandoführer vom Personenschutz plötzlich abgesetzt wurde, ohne dass es offensichtliche Vorkommnisse gab. Im Anschluss wurde die Stelle ausgeschrieben und es gab mehrere Bewerbungen, wobei andere Bewerber als der Wunschkandidat die Ausschreibung gewonnen hätten. Was geschah? Die Ausschreibung wurde abgebrochen. Unseres Wissens ist diese Stelle bis heute nur kommissarisch besetzt. Das ist nicht nur traurig für den Kollegen der jetzt die Arbeit macht, ohne tatsächlich die Stelle inne zu haben, sondern auch für die Bewerber, die sich beworben hatten. Danach kam die Fahrradaffäre in der PD Leipzig und unser Innenminister übergab die Ermittlungen an das Landeskriminalamt. Ich, Cathleen Martin, habe später nicht mehr gezählt, wie viel Kollegen mich völlig verzweifelt angerufen haben, weil sie plötzlich aufgrund einer E-Mail der Hehlerei beschuldigt und als Beschuldigter stundenlang vernommen worden. Viele der Verfahren wurden, auch dank guten Rechtschutzes, schnell als substanzlos eingestellt. Entschuldigt hat sich dafür niemand! Es ist völlig richtig, dass die ganze Sache aufgeklärt werden musste, aber kann man nicht Entschuldigung sagen, wenn man Kollegen zu Unrecht verdächtigt hat? Hier stellt sich die Frage: „Was ist mit den Führungspersonen passiert, welche dort eigentlich die Führungsaufsicht hatten? Weiter ging es dann mit dem Skandal um die Stickereien im Fahrzeug des SEK. Der Freistaat hat diese veranlasst und bezahlt. Wieder wurde ein kleiner Beamter dafür zur Rechenschaft gezogen. Im Anschluss kam die Munitionssache des mobilen Einsatzkommandos Dresden, welches darauf sofort vollständig aufgelöst wurde. Es wurde kein Unterschied gemacht, ob die Kollegen daran beteiligt waren oder nicht. Die Unschuldsvermutung spielte hier wohl keine Rolle. Man wurde versetzt, ob man schuldig war oder nicht. Alle wurden vorverurteilt und kein einziger Kollege kam nach Einstellung seines Verfahrens wieder zurück zum Kommando. Hätte man als Minister die Sache nicht erst ausreichend prüfen und vorher den Hauptpersonalrat von den Maßnahmen informieren können? Müssen wir als Gewerkschaft und als Personalräte immer alles aus der Presse erfahren? Natürlich, das darf man nicht vergessen, dass nach den Verfehlungen an der FH Rothenburg die Staigis-Kommission eingerichtet wurde. Ich, Cathleen Martin, war als Landesvorsitzende DPolG dort über Stunden zu Gast und habe klar und deutlich über die Missstände in unserer Polizei gesprochen. Es tat manchmal weh diese Worte auszusprechen, denn diese Polizei wie sie jetzt ist, ist nicht die Polizei, die ich einmal kannte. So extrem hat sich die Polizei leider in den letzten fünf Jahren verändert. Es gab einen ersten Bericht der Kommission, welche alles aufarbeitete. Aber leider änderte sich nichts. Eine zweite Kommission gab es dann nach den Vorfällen mit dem MEK, doch leider haben wird als Gewerkschaft bis heute diesen Bericht nicht erhalten. Immer wenn man etwas von uns als Gewerkschaft wollte, kannte man unsere Adresse. Mit uns danach aber zusammenzuarbeiten und uns ein Feedback zu geben, das gab es so gut wie nie. Auch in punkto Stellenberechnung wurden wir jedes Mal gefragt. Wir als Gewerkschaft haben uns über Tage hingesetzt und haben den Stellenbedarf von über 15000 Kollegen berechnet und begründet. Am Ende bekamen wir noch nicht einmal die Berechnung des Ministeriums zur Ansicht. Was ist da los? Wie soll man jemanden vertrauen, der kein Vertrauen entgegenbringt. Wie bitte soll man sich auf seinen obersten Dienstherren verlassen, wenn dieser gleich zu einem riesigen Rundumschlag ausholt, ohne vorher zu prüfen, wer schuldig ist und wer nicht. Wie kann es sein, dass Führungskräfte die nicht widersprechen den Karriere-Berg steil nach oben steigen und Führungskräfte, die auch mal konstruktive Kritik üben, am Fuße des Berges verharren müssen. Ist Ehrlichkeit nicht mehr gefragt oder zählen freundschaftliche Beziehung untereinander mehr als Eignungen für eine Stellenausschreibung? Haben nicht alle das Recht sich auf jede Stelle in Sachsen zu bewerben, unabhängig zu welcher Einheit sie gehören? Sind wir nicht alle Beamte des Freistaates Sachsen? Was ist mit dem prüfungsfreien oder prüfungserleichterten Aufstieg in der Polizei? Die Laufbahnverordnung gibt es her! Offenbar funktionierte es nur, wenn man von der Polizei in unmittelbarer Nähe des Ministers wechselt. Ich, Cathleen Martin, hatte den Minister persönlich darauf angesprochen und bekam die Antwort, dass ich mich doch darüber freuen soll und ob ich schon mal was vom Frauenförderplan gehört habe. Ja das habe ich! Ich bin ja schließlich auch eine Frau und möchte auch, dass Frauen trotz Familie Erfolg haben können. Dennoch gilt für mich, dass für alle, egal in welcher Laufbahngruppe und egal welchen Geschlechtes, gleiche Aufstiegsmöglichkeiten bestehen sollten. Wie kann es denn sein, dass ein Landespolizeipräsident gefragt wird, ob er um ein Jahr verlängert, damit man eine Personalie, welche man vorher auf eine geeignete Stelle gesetzt hat, ein Jahr später den Posten des Landespolizei Präsident/Präsidentin übernehmen kann? Was tun wir bitte in unserer Polizei in Sachsen? Sollte nicht die Person eine Stelle bekommen, die am fähigsten ist und nicht die, welche die meisten oder engsten Beziehungen hat? Wie kann es sein, dass man einen Präsidenten seines Amtes enthebt, obwohl er alles daran gesetzt hat einen Missstand in seiner Einheit aufzudecken und aufzuarbeiten? Wie kann es sein, dass wir immer davon sprechen, dass wir nicht genügend Höhere Dienste haben und dann ein Inspekteur der Polizei (der sich zwar offiziell nach außen so nennen, aber nach innen in der Signatur nicht so präsentieren darf) zum Sicherheitschef der staatlichen Kunstsammlung werden soll? Es gab sonderbare Wege, die in unserer Polizei gegangen wurden. Die DPolG Sachsen kann nur hoffen, dass dies jetzt zu Ende ist. Wir als Polizei stehen für Recht und Ordnung, das sollte auch in unseren Reihen gelten. Unser Innenminister als oberster Dienstherr sollte immer unser Vorbild sein. Das erwarten wir einfach! Wie bitte sollten wir als DPolG Sachsen vertrauensvoll mit unserem Innenminister zusammenarbeiten, der uns in seinen Entscheidungen nicht mitnimmt? Der ehemalige Innenminister, Prof. Dr. Roland Wöller, verkaufte unseren Kollegen die Mogelpackung einer Übernahme der Zulagen für ungünstige Zeiten des Bundes als Erfolg. Doch durch Dienstzeit-Paarungen haben manche Kollegen eine Kürzung erfahren. Ist das fair und ehrlich? Man versprach, diese Mogelpackung ein halbes Jahr nach der Einführung, erneut zu betrachten. Doch keiner sagte uns, wann dieses Halbjahr angefangen hat oder anfängt. Betrachtet und angefasst wurde dieses Thema bisher nicht. Wie kann ein Minister zulassen, dass sein Ministerium in der Corona Zeit fast vollständig ins Home-Office geht und bei der Polizei, obwohl es bei einer Vielzahl von Stellen zum Schutz der Bediensteten möglich gewesen wäre, nur wenige diese Möglichkeit bekamen? Wie kann es sein, dass ein Minister es duldet, dass ein Teil der Schreibkräfte der Polizei in der Entgeltgruppe 5 und andere in der Entgeltgruppe 3 bezahlt werden? Diese und ganz viele andere Fakten haben uns feststellen lassen, dass wir als Vertreter der DPolG Sachsen, kein Vertrauen mehr in unserem ehemaligen Innenminister hatten. Das Gespräch am 19.April 2022 konnte keine Abhilfe schaffen. Es war schon merkwürdig am grünen Donnerstag gegen 17:00 Uhr, durch das Ministerium, für den folgenden Dienstag um 14:00 Uhr geladen zu werden. Keiner der drei Gewerkschaften wusste, worum es genau in diesem Gespräch gehen sollte. Ich, Cathleen Martin, als Landesvorsitzender war bei dem Gespräch mit unserem damaligen Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller, unserem Landespolizeipräsidenten Jörg Kubiessa, Frau Silvaine Reiche und den Vorsitzenden der anderen beiden Gewerkschaften anwesend. Dazu sei nur so viel gesagt: Ich kam mir vor als säße ich auf einer Anklagebank und sollte erörtern welche Sachverhalte wir unserem damaligen Innenminister vorwerfen. Die Antworten darauf waren für mich immer nur Ausflüchte. Kein Wort zu eigenen Fehlern oder Versäumnisse. Hagen Husgen und ich, wir waren uns einig, dass sich an unserer Forderung zum Rücktritt von Prof. Dr. Roland Wöller nichts ändern wird. Jetzt hat unser Ministerpräsident Michael Kretschmer entschieden und wir sehen dies als Chance, mit einem ehemaligen Bundespolizisten als Innenminister von Sachsen neu zu starten. Hoffentlich wird unsere Polizei wieder das, was sie einmal war. Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit mit unserem neuen Innenminister Armin Schuster und heißen ihn in Sachsen gern willkommen. Wir freuen uns, dass er diese verantwortungsvolle Aufgabe übernommen hat und gemeinsam mit unserem neuen Landespolizeipräsidenten Jörg Kubiessa, einen hoffentlich neuen Weg eingeschlagen wird. Beiden wünschen wir viel Glück und Erfolg im neuen Amt. Cathleen Martin Landesvorsitzende DPolG Sachsen
Am Sonntag war unsere Landesvorsitzende live zu Gast bei stern TV, wo es unter anderem um die Polizistenmorde in Kusel ging. Den kompletten Beitrag könnt Ihr unter folgenden Link nachlesen .
Ohne Maske und Abstand protestieren jeden Montag Hunderte in Sachsen gegen die Corona-Politik. Innenminister Roland Wöller steht deswegen nun scharf in der Kritik – nicht zum ersten Mal.
DPolG/BPolG 18.3.22: Heiko Teggatz: Lasst die Polizei endlich ihren Job machen! DPolG B-W 14.3.2022 Aussagekraft wegen Pandemie unklar: „Lage sicher“ DPolG Bundespolizeigewerkschaft, 12.03.2022 Kontrollverlust an der Grenze verhindern
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 09.03.2022 – SMJusDEG : Kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete * 08.03.2022 – PolFH : Jahresbericht 2020/2021 der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vorgestellt * 04.03.2022 – SMI : Hilfeleistungsportal für Ukraine-Geflüchtete geht online * 04.03.2022 – STADD : Stromausfall im Großraum Dresden am 13.09.2021 * 04.03.2022 – LfV : Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ will in Sachsen „Gemeinwohldörfer“ errichten * 04.03.2022 – SAENA : Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still? * 02.03.2022 – STAC : Tötungsdelikt in Ostrau am 16.1.2022 * 01.03.2022 – SMI : In den Polizeidirektionen und bei der Bereitschaftspolizei: 282 Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst an * 22.02.2022 – SMS : Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung * 22.02.2022 – PD C : Tote Frau aufgefunden * 18.02.2022 – SMS : Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte * 18.02.2022 – LDS : Sachsen verzeichnet für 2021 trotz Pandemie insgesamt 1145 Rückführungen von Ausländern * 12.02.2022 – SMJusDEG : Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege * 11.02.2022 – LKA : PKW einer Baufirma in Dresden angezündet * 10.02.2022 – STADD : Fund einer Säuglingsleiche in Dresden ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 09.03.2022, 16:05 Uhr — Erstveröffentlichung Kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung fördert die Refugee Law Clinic Die Refugee Law Clinic Dresden, eine studentische Initiative, wird vom Zentrum für Integrationsstudien und dem Zentrum für Internationale Studien (beide TU Dresden) getragen. Sie bietet kostenfreie Rechtsberatung für Geflüchtete an. Das Angebot steht für alle Geflüchteten offen, derzeit insbesondere auch für Menschen aus der Ukraine. Gefördert wird die Refugee Law Clinic bereits seit Herbst 2021 durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG). Das Modellprojekt läuft noch bis Ende 2022. Eine Fortführung ist fest geplant. Die Refugee Law Clinic Dresden bildet jedes Jahr 30 bis 40 Studierende aller Dresdner Hochschulen in der ehrenamtlichen Rechtsberatung aus. In einer einjährigen Schulung eignen sich die Studierenden verschiedener Fachrichtungen Kenntnisse zum Asyl- und Aufenthaltsrecht an. Dieses Wissen kommt dann Geflüchteten, aber auch internationalen Studierenden und ausländischen Fachkräften zugute. Justizministerin Katja Meier: »Ein niedrigschwelliger Zugang zu juristischer Beratung ist eine zentrale Voraussetzung für echte Teilhabe am Rechtsstaat. Die ehrenamtliche, professionell angeleitete Rechtsberatung der Refugee Law Clinic Dresden leistet hier einen wichtigen Beitrag, der gerade in der aktuellen Lage dringend benötigt wird. Darüber hinaus ist die Refugee Law Clinic ein gutes Bespiel dafür, wie anwendungsorientierte Forschung und Lehre mit ehrenamtlichem Engagement so verbunden werden können, dass das Vertrauen in den Rechtsstaat und unsere Demokratie gestärkt wird.“ Prof. Dr. Dominik Steiger (TU Dresden) macht auch auf die Bedeutung des Beratungsangebots angesichts steigender Zahlen Geflüchteter in der Ukraine aufmerksam. »Es ist gut, dass wir mit der Refugee Law Clinic Dresden eine starke studentische Initiative haben, die auch in Notsituationen wie der jetzigen zuverlässig und niederschwellig Rechtsberatung anbieten kann. Geflüchtete aus der ganzen Welt, und nach der völkerrechtswidrigen Aggression Russlands natürlich insbesondere aus der Ukraine, sind herzlich eingeladen, dieses Angebot anzunehmen. Sie können sich dabei auf die Hilfsbereitschaft und die Kompetenz der Beratenden verlassen. Die Arbeit der Refugee Law Clinic Dresden zeigt einmal mehr, wie wichtig Einhaltung und Garantie von (menschen-)rechtlichen Regeln sind.« Die Arbeit in der ehrenamtlichen Beratung wird durch eine Supervision durch die langjährige Migrationsrechtsanwältin Elena Bogdanzaliew unterstützt. Die Refugee Law Clinic Dresden berät in sechs Beratungsstellen in ganz Dresden und bietet zudem eine Online-Beratung über Zoom an. Die Beratungsangebote zum Asyl- und Aufenthaltsrecht stehen allen Geflüchteten offen. In Zukunft will die Initiative noch stärker mit anderen Trägern der Flüchtlings- und Migrationsberatung zusammenarbeiten. Eine intensive Kooperation mit dem Diakonischen Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsen e.V. und der Arbeiterwohlfahrt (AWO) Landesverband Sachsen e.V. ist im vergangenen Jahr bereits angelaufen. Insbesondere können Mitarbeitende der Diakonie und der Arbeiterwohlfahrt an den Lehrveranstaltungen der Law Clinic teilnehmen oder in Rechtsfragen an die Refugee Law Clinic vermitteln. Die Diakonie Sachsen sieht in der Kooperation mit der Refugee Law Clinic eine sinnvolle Ergänzung zu ihren Flüchtlings- und Migrationsberatungsangeboten. »Wir unterstützen das kostenfreie und unabhängige Beratungsangebot und bieten den Studierenden Praktika in unseren Mitgliedseinrichtungen, die geflüchtete Menschen betreuen und beraten, an. Vom Austausch praktischer Erfahrungen und juristischem Fachwissen profitieren alle Beteiligten«, so Kerstin Böttger, Referentin Migration der Diakonie Sachsen. Ilko Kessler, Referent bei der Arbeiterwohlfahrt Sachsen, ergänzt: »Die AWO verfügt in Sachsen über eine flächendeckende Struktur von Migrationsfachdiensten und Aufnahmeeinrichtungen. Wir sind froh, mit der TU Dresden und dem Projekt der Refugee Law Clinic Dresden einen kompetenten Partner gefunden zu haben.« Projektleitung: Prof. Dr. Dominik Steiger, Dr. Karoline Oehme-Jüngling Informationen für Journalisten: Karoline Oehme-Jüngling I Zentrum für Integrationsstudien Tel.: +49 351 463-40628 Email: karoline.oehme-juengling@tu-dresden.de ——————————- 08.03.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Jahresbericht 2020/2021 der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) vorgestellt Mit welchen Themen befasst sich eigentlich die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH)? Diese Frage beantwortet beispielsweise ein Blick in den aktuellen Jahresbericht der Hochschule. Er beleuchtet den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 30. September 2021 und stellt auf 24 Seiten die Fortentwicklung der polizeiinternen Bildungseinrichtung vor. Der Berichtszyklus stand wie in nahezu alle Bereiche des öffentlichen Lebens unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Verschiedene Kraftanstrengungen waren erforderlich, um den Lehrbetrieb aufrechterhalten zu können. Dazu zählte beispielsweise die kurzfristige Umstellung von Präsenzvorlesungen hin zu onlinebasierten Formaten. Kommissarischer Prorektor Mirko Göhler zieht eine positive Bilanz: Für die Sicherstellung der Lehre unter dem Eindruck sich pandemie-bedingt stets ändernder Parameter gab es keine Blaupause. Prozesse waren gänzlich neu zu durchdenken. Es bedurfte schneller und doch nachhaltiger Lösungen. Das Ergebnis gibt uns recht: Die Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) hat den Studierenden und Teilnehmern an polizeilichen Fortbildungen eine hohe Qualität von Forschung und Lehre bieten können. Zu den Meilensteinen im Berichtszeitraum zählen unter anderem: * Erfolgreicher Abschluss der Studierenden des 26. Bachelorjahrganges, der Kriminalkommissarinnen und -kommissare im 6. Vorbereitungsdienst Computer- und Internetkriminalitätsdienst sowie der Studierenden des 14. Masterstudienganges * Baubeginn der neuen Mensa und der neuen Pforte am Campus Bautzen, Baufreiheit zur Erweiterung der Liegenschaften wurde am Campus Rothenburg geschaffen * Umfangreiche Vorbereitungen für die Einnahme der Neuorganisation der Aus- und Fortbildungslandschaft der sächsischen Polizei, welche am 1. März 2022 vollzogen wurde * Einführung des Projektes »Campus 4.0«, in dessen Rahmen umfangreiche Prozesse zur Digitalisierung an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) gebündelt werden. Der Jahresbericht bildet alle Organisationsbereiche der Hochschule ab und gibt einen Einblick in Lehre und Verwaltung. Sie finden ihn dieser Medieninformation als digitales Dokument angeschlossen sowie auf der Internetpräsenz der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) zum Download. ——————————- 04.03.2022, 14:02 Uhr — Erstveröffentlichung Hilfeleistungsportal für Ukraine-Geflüchtete geht online Der Krieg in der Ukraine hat zu einer anhaltenden Flucht von ukrainischen Bürgerinnen und Bürgern geführt. Sie mussten ihre Heimat vielfach überstürzt verlassen. »Vor allem das menschliche Leid, das durch den Krieg verursacht wird, bewegt die Menschen im Freistaat sehr«, so Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller. »Wir können und werden den Kriegsflüchtlingen schnell und unkompliziert helfen. Hierzu haben wir heute auch ein Portal zur Koordinierung der Hilfeleistungen freigeschalten.« Viele Bürgerinnen und Bürger wollen helfen und sich für die Ankommenden engagieren. »Ein Lichtblick in dieser düsteren Zeit ist die überwältigende Hilfsbereitschaft der Sachsen.« sagt Innenminister Wöller weiter. Die sehr wertvolle Unterstützung wird ab heute in Form des »Hilfeleistungsportals Ukraine« gebündelt und die Angebote an die Hilfesuchenden und Unterstützer gesteuert. Dazu können ab sofort alle Hilfsangebote auf folgendem Portal angemeldet werden: https://mitdenken.sachsen.de/hilfe-ukraine »Mit der Plattform des Sächsischen Beteiligungsportals haben wir ein verlässliches und sicheres Online-Angebot unterbreitet«, so der Staatssekretär in der Sächsischen Staatskanzlei Thomas Popp. »Wir wollen helfen, das Engagement aus der Zivilgesellschaft in die richtigen Bahnen zu lenken.« Über die Plattform können sämtliche Hilfeleistungen wie z.B. die Unterbringung von Geflüchteten, Übersetzungsleistungen oder Betreuungsangebote unterbreitet werden. Diese werden dann an die entsprechenden Stellen (Hilfsorganisationen, Kreisfreie Städte und Kommunen etc.) gesteuert, die wiederum direkt Kontakt mit den Hilfesuchenden und Unterstützenden aufnehmen. Hierdurch wird eine zielgenaue Hilfe vor Ort ermöglicht. Das »Hilfeleistungsportal Ukraine« ergänzt die schon vielfach entstandenen privaten oder auch kommunalen Initiativen. Zusatzinformationen: Darüber hinaus können sich Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin an bestehende Hilfsorganisationen wenden. Geldspenden können beispielsweise an die Spendenkonten der Aktion Deutschland hilft erfolgen unter: Nothilfe Ukraine: Jetzt spenden! |… Aktion Deutschland Hilft (aktion-deutschland-hilft.de) oder des Deutschen Roten Kreuzes unter: Ukraine: Hilfe in der Krise – DRK e.V. Hintergrund: Derzeit sind in sächsischen Erstaufnahmeeinrichtungen 661 Personen, die aus der Ukraine vertrieben wurden, untergebracht. ——————————- 04.03.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Stromausfall im Großraum Dresden am 13.09.2021 Staatsanwaltschaft Dresden stellt Ermittlungsverfahren gegen unbekannt ein Am 13.09.2021 kam es gegen 13:53 Uhr zu einem Defekt im Umspannwerk Dresden-Süd. Beim Versuch das Stromnetz wiederaufzubauen, kam es dann zu einem großflächigen Stromausfall, welcher sich auf das Gebiet zwischen Großenhain und Altenberg bezog. Aufgrund dieses Vorfalls hat die Staatsanwaltschaft Dresden Ermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts der Störung öffentlicher Betriebe geführt. Auf dem Gebiet des Umspannwerks wurden Überreste eines verkohlten Ballons im Bereich der Umspanntechnik gefunden, der möglicherweise einen Kurzschluss verursacht hat. Im Ergebnis der umfangreichen durchgeführten Ermittlungen konnte die Person, die den Ballon hat aufsteigen lassen, nicht ermittelt werden. Die durchgeführten daktyloskopischen und molekulargenetischen Untersuchungen der Ballonreste verliefen ergebnislos. Zeugenhinweise erbrachten ebenfalls keinen Hinweis zu einem möglichen Tatverdächtigen. Die Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte dahingehend ergeben, dass der Ballon vorsätzlich in das Umspannwerk eingebracht wurde, so dass im Ergebnis der Ermittlungen nicht mehr anzunehmen ist, dass ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vorgelegen haben könnte. Die auf dem Gebiet des Umspannwerks sichergestellten Ballonreste wurden dem Dresdner Polizeimuseum zur Verfügung gestellt. ——————————- 04.03.2022, 11:22 Uhr — Erstveröffentlichung Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ will in Sachsen „Gemeinwohldörfer“ errichten LfV-Präsident Christian: „Das LfV Sachsen warnt Kommunen und Bürger vor Immobilienerwerben des ‚Königreichs Deutschland‘“ Die verfassungsfeindliche Reichsbürger-Gruppierung „Königreich Deutschland“ plant offenbar gezielt den Ausbau seiner verfassungsfeindlichen Aktivitäten im Freistaat Sachsen. So sucht der selbsternannte „König“ dieses „Königreichs“, Peter Fitzek, für die Errichtung sogenannter „Gemeinwohldörfer“ gegenwärtig geeignete Immobilien im Freistaat Sachsen. Hierüber hat das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen die Kommunen im Rahmen seiner Funktion als „Frühwarnsystem“ informiert. Dem LfV sind bereits derartige konkrete Immobilienerwerbe im Erzgebirgskreis und im Landkreis Görlitz bekannt geworden. „Das ‚Königreich Deutschland‘ sucht für seine extremistischen Aktivitäten speziell Grundstücke ab einer Größe von fünf Hektar mit Wald und Freiflächen für Landwirtschaft sowie Wasserzuläufen«, so LfV-Präsident Dirk-Martin Christian in einem Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister, die Landesdirektion Sachsen, den Sächsischen Städte- und Gemeindetag sowie den Sächsischen Landkreistag. Vor dem Hintergrund, dass das ‚Königreich Deutschland‘ solche Grundstücke zumeist von Privatpersonen erwirbt, dabei aber den wahren Käufer durch die Einschaltung von Strohmännern verschleiert, richtet sich die Warnung des Verfassungsschutzes auch an private Grundstücksverkäufer. »In den ‚Gemeinwohldörfern‘ soll den Mitgliedern des ‚Königreichs‘ perspektivisch eine weitgehende Selbstversorgung abseits des nach ihrer Lesart ‚destruktiven Systems der Bundesrepublik Deutschland‘ ermöglicht werden. Perspektivisch sollen sie dort nicht nur wohnen, sondern auch arbeiten und ihre Freizeit verbringen. Mithilfe der neu errichteten ‚Gemeinwohldörfer‘ sollen das ‚Staatsgebiet‘ des sogenannten ‚Königreichs‘ erweitert und dessen Strukturen weiter ausgebaut werden. Dies dient nicht nur der Anwerbung neuer Interessenten. Es besteht auch die Gefahr, dass sich weitere extremistische, sektenähnliche Siedlungsgemeinschaften herausbilden“, so Christian. Auch die Errichtung weiterer „Gemeinwohlkassen“ in den erworbenen Objekten kann nicht ausgeschlossen werden. Im Freistaat Sachsen trat das „Königreich Deutschland“ erstmals im April 2021 mit der Errichtung einer solchen Reichsbürgerbank in einer Dresdner Bäckereifiliale auf. „Das ‚Königreich Deutschland‘ leugnet die geltende Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Es will pseudo-legitimierte Parallelstrukturen zu real existierenden staatlichen und wirtschaftlichen Strukturen wie beispielsweise dem Steuer- und Finanzwesen sowie dem sozialen Sicherungssystem aufbauen. Peter Fitzek ist zur Erreichung seiner Ziele auf die Ersparnisse bzw. Finanzeinlagen seiner ‚Bewohner‘ zwingend angewiesen“, so Christian. «Bürgern, die sich von den Angeboten des ‚Königreichs Deutschland‘ angezogen fühlen, droht womöglich der Verlust ihrer Ersparnisse, sollten sie in diese Parallelstrukturen investieren«, sagte Christian. „Die Corona-Pandemie hat Verschwörungstheoretikern und damit auch Reichsbürgern einen ergiebigen Rahmen für das Ausleben ihrer kruden Theorien geboten. So verzeichneten wir im Jahr 2021 rund 1.900 Reichsbürger und Selbstverwalter im Freistaat Sachsen – 850 mehr als im Jahr 2020. Offenbar sieht Peter Fitzek hierzulande einen erfolgversprechenden Nährboden für die Verbreitung seiner verfassungsfeindlichen Agenda. Diese Entwicklung beobachten wir sehr aufmerksam und sehen es als unsere Pflicht an, die Öffentlichkeit hierüber frühzeitig zu informieren«, betonte der LfV-Präsident. ——————————- 04.03.2022, 08:06 Uhr — Erstveröffentlichung Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still? SAENA gibt Antworten zu häufigen Fragen in Sachen Windenergie Auf Grund ihrer Größe sind die weißen, 3-blättrigen Windenergieanlagen (WEA), besser bekannt als Windräder, weithin sichtbar. Aber an manchen Tagen stehen diese still, obwohl doch offensichtlich ausreichend starker Wind weht. Annahmen, die von Wartungsgründen über Stromnetzbeschaffenheit und Speicherkapazität reichen, gibt es viele. Die SAENA gibt Antworten, welche vielfältigen Gründe es tatsächlich gibt, weswegen sich die Rotoren nicht bewegen. Die nächsten Wochen geben wir Einblicke in verschiedene Fragen rund um die Windenergie und setzen uns unter anderen mit technischen Aspekten, dem Genehmigungsverfahren, Anwohnerschutz sowie Teilhabemöglichkeiten auseinander. Warum stehen Windenergieanlagen manchmal still? Artenschutzrechtliche Gründe Im Genehmigungsverfahren werden artenschutzrechtliche Aspekte geprüft. Häufig wird eine Genehmigung nur unter bestimmten Auflagen erteilt, wie etwa die Abschaltung der Anlage während Mahd- oder Feldumbruchsarbeiten. Diese Ereignisse ziehen eine Vielzahl verschiedener Vogelarten an, sodass das Kollisionsrisko steigt. Auch zu Zeiten mit einer hohen Fledermausaktivität ist eine Abschaltung üblich. Überschreitung des zulässigen Schattenwurfs WEA erzeugen einen beweglichen Schattenwurf. Gesetzlich ist klar geregelt, wie lange dieser die umliegenden Wohngebäude treffen darf. Werden diese Grenzwerte überschritten, wird die Anlage durch die integrierte Abschaltautomatik abgeschaltet. Eiswurf Unter bestimmten Witterungsbedingungen kann es zu einer Eisbildung an den Rotorblättern kommen. Um einen Abwurf des Eises zu verhindern, sind die Anlagen teilweise mit einem Eiserkennungssystem ausgestattet, welches die WEA abschaltet. Windgeschwindigkeit In Abhängigkeit vom Anlagentyp, wird eine gewisse Anlaufwindgeschwindigkeit benötigt, um Energie zu erzeugen. Ist die Windgeschwindigkeit zu gering, trudelt der Rotor nur leicht im Wind. Ist die Windgeschwindigkeit auf der anderen Seite zu hoch, werden die Rotorblätter aus dem Wind gedreht, um Schäden an der Anlage zu vermeiden. Windparkmanagement Häufig stehen mehrere Anlagen in einem Windpark. Die Anlagen beeinflussen sich dabei gegenseitig, da der Wind im Nachlauf zu einer vorgelagerten WEA schwächer und turbulenter ist. Um zu vermeiden, dass die Anlagen sich gegenseitig stören, kann bei bestimmten Windrichtungen die Abschaltung einzelner Anlagen erfolgen. Wartungsarbeiten Von Zeit zu Zeit sind Wartungsarbeiten an der WEA notwendig. Aus Sicherheitsgründen wird auch in diesen Zeiträumen die Anlage abgeschaltet. Netzmanagement WEA werden auch abgeschaltet, um eine Netzüberlastung zu verhindern. Vorher wird jedoch versucht, über parallel verlaufende Netze zu überbrücken oder fossile Kraftwerke zu drosseln bzw. abzuschalten. Erst wenn dies nicht möglich bzw. ausreichend ist, werden EE-Anlagen abgeschaltet. In Deutschland gehen dadurch jedes Jahr rund 3 % des möglichen Ertrags aus WEA verloren. In Sachsen spielen Abschaltungen auf Grund von Netzüberlastungen derzeit im Prinzip keine Rolle. Der Anteil Sachsens an diesen 3 % lag im Jahr 2020 bei lediglich rund 0,03%. »In unserer täglichen Arbeit kommen wir immer wieder mit verschiedenen Sorgen von Anwohnenden in Bezug auf WEA in Kontakt. Oft können wir diesen begegnen, indem wir ihnen Zusammenhänge beschreiben und mit Sachinformationen unterstützen. Mit der Dialog- und Servicestelle für erneuerbare Energien hat Sachsen eine zentrale Anlaufstelle für Fragen zum Einsatz und technischen Belangen von EE-Anlagen.« sagt Dr. Tilman Werner, Geschäftsführer der SAENA. Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Seit 2021 ist dort die Dialog- und Servicestelle erneuerbare Energien angesiedelt, deren Ziel es ist, Akzeptanz bei entsprechenden EE-Projekten zu erhöhen, die Bürgerschaft und Kommunen zu informieren und zu beraten sowie bei der Bearbeitung von Konflikten zu unterstützen. Gesellschafter der SAENA sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB). Ansprechpartner: Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH Sebastian Breitlauch Telefon: 0351 4910-3171 E-Mail: sebastian.breitlauch@saena.de ——————————- 02.03.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Tötungsdelikt in Ostrau am 16.1.2022 Zur Medieninformation der Polizeidirektion Chemnitz Nr. 26 (181) vom 16.1.2022 Aufgrund der bisherigen Ermittlungen, insbesondere auch den Angaben mehrerer Zeugen, deren Vernehmung erst im Februar realisiert werden konnte, sowie den damit im wesentlichen übereinstimmenden Angaben des Beschuldigten, hat sich der dringende Tatverdacht des Totschlags bestätigt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand waren sowohl der 25-jährige rumänische Beschuldigte als auch sein 21-jähriger Landsmann als Kurierfahrer tätig und nächtigten in dem Mehrfamilienhaus in Ostrau. In der Nacht zum 16.1.2022 kam es zwischen den Beteiligten zum Streit, worauf der Beschuldigte einmal mit einem Messer in den Brustkorb des Geschädigten stach. Der Stich durchbohrte das Herz des Geschädigten und dieser verstarb noch am Tatort infolge des hohen Blutverlustes. Nach der Tat flüchtete der Beschuldigte, stellte sich jedoch noch am selben Tag auf einer Polizeidienststelle in Freilassing und wurde anschließend nach Chemnitz überführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat das Amtsgericht Chemnitz am 17.1.2022 einen Haftbefehl wegen Totschlags erlassen. Der Beschuldigte befindet sich seither in Untersuchungshaft. Die Ermittlungen dauern an. ——————————- 01.03.2022, 13:51 Uhr — Erstveröffentlichung In den Polizeidirektionen und bei der Bereitschaftspolizei: 282 Polizistinnen und Polizisten treten ihren Dienst an Gestern und heute wurden in den Polizeidirektionen Sachsens und bei der Bereitschaftspolizei insgesamt 282 Anwärterinnen und Anwärter zu Polizeimeisterinnen und Polizeimeistern ernannt. Damit haben sie auch ihre Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Die Absolventinnen und Absolventen der Polizeifachschulen Schneeberg, Chemnitz und Leipzig sind ab sofort in den fünf Polizeidirektionen Leipzig, Dresden, Chemnitz, Görlitz und Zwickau sowie für die Bereitschaftspolizei im Einsatz. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation haben sie ihre Urkunden und die neuen Schulterstücke dezentral in ihren Dienststellen vor Ort erhalten – in Chemnitz und Leipzig heute, bei den übrigen Dienststellen bereits gestern. »Ich danke Ihnen sehr herzlich dafür, dass Sie sich für den Dienst an unserem Land entschieden haben«, richtete Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller seine Worte in einem Videogruß an die »frischgebackenen« Polizeimeisterinnen und -meister. Und weiter: »Jede und jeder von Ihnen vertritt im Dienst den Freistaat. Das ist eine hohe Verantwortung. Sie gewährleisten die Sicherheit, setzen das Recht durch und stärken den gesellschaftlichen Zusammenhalt.« Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen gab der Staatsminister dem Polizei-Nachwuchs mit auf den Weg: »Es ist nicht immer wichtig, wie wir ankommen. Entscheidend ist, worauf es ankommt. Und es kommt auf Charakter und Haltung an.« Vor dem Hintergrund der zwei ermordeten Polizisten in Rheinland-Pfalz sensibilisierte der Staatsminister die jungen Beamtinnen und Beamten auch für die Gefahren des Berufs. Unter den 282 ernannten Beamtinnen und Beamten sind 198 Männer und 84 Frauen. 113 von ihnen gehen zur Bereitschaftspolizei, 59 zur Polizeidirektion Leipzig, 34 zur Polizeidirektion Görlitz, 33 zur Polizeidirektion Dresden, 22 zur Polizeidirektion Chemnitz und 21 zur Polizeidirektion Zwickau. Hintergrund: Im Freistaat Sachsen werden jährlich 600 Anwärterinnen und Anwärter für den Polizeiberuf eingestellt – Auszubildende und Studierende. Die Ausbildung erfolgt an den Polizeifachschulen in Chemnitz, Leipzig und Schneeberg; das Studium an der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) in Rothenburg. Pro Jahr bewerben sich derzeit rund 4.500 junge Menschen für einen Ausbildungs- oder Studienplatz in der Polizei Sachsen. ——————————- 22.02.2022, 18:05 Uhr — Erstveröffentlichung Staatsregierung beschließt Anpassung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung Das Kabinett hat heute – orientiert am MPK-Beschluss vom 16. Februar 2022 – Lockerungen der derzeit geltenden Corona-Maßnahmen beschlossen. Die Änderungen treten am 23. Februar in Kraft und gelten bis einschließlich 3. März 2022. So sind Zusammenkünfte, bei denen nur Geimpfte oder Genesene anwesend sind, ohne Teilnehmerbegrenzung möglich. Nimmt an privaten Zusammenkünften mindestens eine ungeimpfte Person teil, gilt eine Beschränkung auf einen Hausstand plus zwei Personen aus einem weiteren Hausstand (bisher ein Hausstand und eine Person). Für Beerdigungen und Eheschließungen entfällt die Begrenzung der Teilnehmerzahl, wobei hier auch weiterhin ein Nachweis nach der 3G-Regel vorgelegt werden muss. Folgende Lockerungen gelten, solange die definierten Betten-Schwellenwerte für die Überlastungsstufe auf den Intensiv- und Normalstationen unterschritten werden: * Keine 3G-Nachweispflicht im Einzelhandel. Das Tragen einer FFP-2-Maske bleibt verpflichtend. * 3G für Museen, Gedenkstätten, Ausstellungsräume und Innenbereiche von zoologischen Gärten (bisher 2G) * 3G bei der Nutzung von Außensportanlagen (bisher: 2G) Die geänderte Notfall-Verordnung wird im Laufe des heutigen Tages unter dem folgenden Link veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html Es ist vorgesehen, dass die Staatsregierung am 1. März 2022 eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 4. März 2022 in Kraft treten soll. ——————————- 22.02.2022, 11:09 Uhr — Erstveröffentlichung Tote Frau aufgefunden – Ermittlungen aufgenommen Zeit: 21.02.2022, 19:15 Uhr polizeibekannt Ort: Döbeln, OT Großsteinbach (572) Montagabend kam es im Döbelner Ortsteil Großsteinbach zu einem Polizeieinsatz. Mit Unterstützungskräften des Landeskriminalamtes Sachsen wurde ein Einfamilienhaus betreten und durchsucht. Hierbei wurden eine leblose Frau (63) und ein schwer verletzter Mann (63) in den Räumlichkeiten gefunden. Durch einen Notarzt konnte nur noch der Tod der Frau festgestellt werden. Der 63-jährige Deutsche wurde vor Ort erstversorgt. Anschließend wurde der Mann in ein Krankenhaus eingeliefert und behandelt. Zudem wurde ihm die vorläufige Festnahme ausgesprochen. Noch am Abend wurden durch Beamte der Kriminalpolizeiinspektion Chemnitz sowie Polizeibeamte des zuständigen Polizeireviers die Ermittlungen vor Ort aufgenommen. Nach derzeitigem Kenntnisstand hat mutmaßlich der 63-Jährige der Frau die tödlichen Verletzungen beigebracht. Derweil werden die Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts fortgeführt. Des Weiteren wird am heutigen Tag eine Sektion der Verstorbenen erfolgen, um die Todesursache zu klären. (PR) ——————————- 18.02.2022, 15:16 Uhr — Erstveröffentlichung Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Ermessensleitende Vollzugshinweise für Landkreise und Kreisfreie Städte Versorgungssicherheit hat oberste Priorität Um in Sachsen eine möglichst einheitliche Umsetzung der vom Bundestag im Dezember 2021 beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu gewährleisten, hat das Sozialministerium heute ermessensleitende Vollzugshinweise zur Anhörung an die sächsischen Landkreise und Kreisfreien Städte versendet. Weitere Hinweise des Bundes werden sukzessive eingearbeitet. Im Wesentlichen ist die Umsetzung – die den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städten obliegt – vom Bundesgesetzgeber vorgegeben. Mit der kommunalen Ebene wurden gemeinsam Möglichkeiten abgestimmt, Handlungsspielräume auszuloten, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. In die Vollzugshinweise eingeflossen sind auch die Ergebnisse landesinterner Arbeitsgruppen sowie von Bund-Länder-Beratungen. Die konkretisierenden Hinweise dienen zur Unterstützung der kommunalen Ebene. Sie informieren unter anderem zur Definition der betroffenen Einrichtungen und Personengruppen, Fristen, Verfahren und Meldepflichten. In den vollstationären Pflegeeinrichtungen in Sachsen sind aktuell 70,7 Prozent der Beschäftigten grundimmunisiert. Damit ist die Quote höher als in der Gesamtbevölkerung Sachsens (aktuell 63,7 Prozent). Einrichtungen / Personengruppen Alle Personen, die unter anderem in Krankenhäusern, Arztpraxen, Tageskliniken, Rettungsdiensten oder Pflegeeinrichtungen tätig sind, fallen unter die Impfpflicht. Damit eine Einrichtung von der Impfpflicht betroffen ist, muss sie ihrem Schwerpunkt nach als solche zu qualifizieren sein. Davon ist auszugehen, wenn mehr als 50 Prozent der von ihr vorgehaltenen Angebote unter §20a Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes zu fassen sind. Demzufolge ist beispielsweise auch Verwaltungspersonal betroffen, soweit es Kontakte zu Patienten oder Betreuten hat, ebenso Berufsschüler, Ehrenamtliche oder Beschäftigte von Fremdfirmen. Personen müssen aber regelmäßig – und nicht nur wenige Tage bzw. wenige Minuten – dort tätig sein, um von der Impflicht betroffen zu sein. Werden private (Dienst)leistungen im Auftrag von sowie für einzelne Bewohner ausgeübt (z.B. rechtlicher Betreuer), besteht keine Nachweispflicht – auch wenn für die Ausübung die Einrichtung betreten wird. Verfahren und Fristen Beschäftigte müssen den Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder ein Attest, wonach sie aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, bis zum Ablauf des 15. März 2022 ihren Einrichtungen vorlegen. Geschieht dies nicht, muss die Leitung der Einrichtung oder des Unternehmens unverzüglich, binnen maximal zwei Wochen, das Gesundheitsamt informieren. Dies geschieht vorzugsweise über ein elektronisches Meldeportal. Es handelt sich um ein Modul der bereits von den Gesundheitsämtern genutzten Software. Wer seine Tätigkeit zum 16. März 2022 neu antritt, muss dem Arbeitgeber vor Beginn der Tätigkeit einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen. Das Gesundheitsamt fordert nach Eingang der Meldungen aus den Einrichtungen und Unternehmen Personen ohne ausreichenden Nachweis auf, dies nachzuholen. Dafür ist eine Frist von vier Wochen einzuräumen. Sollten noch zwei Impfungen erforderlich sein, so ist der Nachweis für die erste Impfung bereits innerhalb von vier Wochen zu erbringen. Der Nachweis über die zweite Impfung ist spätestens nach zwei Monaten vorzulegen. Fehlt nur noch eine Impfung zur Grundimmunisierung, ist diese Impfung innerhalb dieser vier Wochen nachzuweisen. Wenn trotz Anforderung kein Nachweis innerhalb der genannten Fristen vorliegt, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen. Dies ist risikoadaptiert und der Versorgungssicherheit entsprechend vorzunehmen. Im Ermessen des Gesundheitsamtes ist zu prüfen, welches Infektionsrisiko für vulnerable Personen bei einer fortgeführten Tätigkeit bestehen würde und ob Hinweise auf wesentliche Beeinträchtigungen der Versorgung der Patienten oder Pflegebedürftigen als Folge der Umsetzung des Verbots vorliegen. Dazu ist die Einrichtung anzuhören. Sie kann z. B. darlegen, ob gesetzliche Verpflichtungen noch eingehalten werden können oder ob Kindeswohlgefährdung droht. Das Gesundheitsamt prüft u.a. anhand der vorgelegten Glaubhaftmachung unter Einbeziehung der Impfquote, der bekannten Hygienekonzepte und deren Einhaltung, ob und welche Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbote ausgesprochen werden können. Der Ermessensspielraum ist so zu nutzen, dass die Versorgungssicherheit der betroffenen Einrichtung nicht gefährdet wird. Gesundheitsministerin Köpping: »Ich appelliere erneut insbesondere an das medizinische Fachpersonal, sich impfen zu lassen. Eine Impfung ist kurzfristig überall möglich, in Kürze auch mit dem neuen Impfstoff von Novavax. Dieser wird zunächst prioritär den Menschen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich zur Verfügung gestellt. Der Impfstoff vergrößert das Angebot verfügbarer Impfstoffe und ist hoffentlich für viele Betroffene eine Option, sich vor dem Coronavirus zu schützen. Damit schützen sie auch Patienten und Pflegebedürftige.« ——————————- 18.02.2022, 09:58 Uhr — Erstveröffentlichung Sachsen verzeichnet für 2021 trotz Pandemie insgesamt 1145 Rückführungen von Ausländern Im Jahr 2021 hat der Freistaat Sachsen trotz erheblicher pandemiebedingter Einschränkungen sowohl in Sachsen selbst als auch in den Zielländern insgesamt 605 ausreisepflichtige Ausländer abgeschoben. Schwerpunkte der Rückführungen bildeten dabei die Herkunftsländer Georgien (306 Personen), Tunesien (121 Personen) und die Russische Föderation (41 Personen). 110 dieser Personen wurden direkt aus der Strafhaft abgeschoben. 58 der im Jahr 2021 abgeschobenen Personen waren als Mehrfach- und Intensivstraftäter registriert. Die Zahl der abschließend vorbereiteten Abschiebungen war mit 1223 jedoch doppelt so hoch. 618 der vorbereiteten Abschiebungen scheiterten, weil die betreffenden Personen von der Polizei nicht angetroffen wurden oder die Rückführung aus humanitären Gründen abgebrochen wurde. Zusätzlich zu den Abschiebungen konnten 540 überwachte Ausreisen realisiert werden. Somit konnte 2021 von Sachsen aus der unrechtmäßige Aufenthalt von insgesamt 1.145 Personen beendet werden. Im Jahr 2020 waren es 834 Personen gewesen (472 Abschiebungen und 362 überwachte Ausreisen). ——————————- 12.02.2022, 07:00 Uhr — Erstveröffentlichung Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege Achtung Sperrfrist: 12.02.2022, 07:00 Uhr Justizministerin Katja Meier stellt Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte Der frühere Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier (AfD) wird ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen. Damit wird sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Gleichzeitig stellt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er in den Ruhestand versetzt werden. Der Antrag auf die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte (§§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz) und die Versetzung in den Ruhestand werden gestützt auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und dienen dem Schutz der Rechtspflege. Unter anderem ist hier die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung. Die damit einhergehende gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz hat sich in der Öffentlichkeit vielfach manifestiert. Dies ist nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion der letzten Wochen und die Äußerungen von Institutionen wie dem Zentralrat der Juden oder dem Internationalen Auschwitz Komitee belegt. Justizministerin Katja Meier: »Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass in der sächsischen Justiz die Einhaltung der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet ist. Mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte reagieren wir mit rechtsstaatlichen Mitteln, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen. Denn ich meine: Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend.« Das Recht auf die Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis nach dem Abgeordnetengesetz besteht unabhängig von dem eingereichten Antrag nach dem Deutschen Richtergesetz. Über den Rückkehrantrag hat das SMJusDEG gesondert entschieden. Hier führt Katja Meier aus: »Gemäß Abgeordnetengesetz sind eine Richterin oder ein Richter auf Antrag spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ist geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos. Vielmehr müssen wir zum Schutz der Rechtspflege alle bestehende Handlungsmöglichkeiten umfassend ausschöpfen und die unverrückbaren Prinzipien des Rechtsstaates bewahren.« Jens Maier, der für die Wahlperiode 2017-2021 im Bundestag als Abgeordneter der Partei »Alternative für Deutschland (AfD)« gewählt wurde, hatte seinen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis fristgerecht beim SMJusDEG eingereicht. Die Entscheidung über die Zuweisung zum Amtsgericht Dippoldiswalde fiel unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen personalwirtschaftlichen Kriterien. Nach dem Abgeordnetengesetz hat die Rückführung in das frühere Dienstverhältnis als Richter zu erfolgen. Das zu übertragene Amt muss dabei derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein. ——————————- 11.02.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung PKW einer Baufirma in Dresden angezündet Zeugenaufruf Tatzeit: 10. Februar 2022, 22:58 Uhr (Feststellung des Brandes) Tatort: 01159 Dresden, Werner Straße 18 Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung. Bisher unbekannte Täter legten am 10. Februar 2022 gegen 22:58 Uhr in Dresden, auf der Werner Straße in Höhe der Hausnummer 18 am PKW Skoda Octavia einer Baufirma einen Brand. Dadurch geriet das Fahrzeug in Brand und wurde erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Nur durch das schnelle Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand unterbunden werden. Die betroffene Firma war bereits mehrfach Opfer von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen. Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache kann wahrscheinlich ausgeschlossen werden. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Abendstunden des 10. Februar 2022 im Bereich der Werner Straße in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen in 01129 Dresden, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 10.02.2022, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung Landeshauptstadt Dresden Fund einer Säuglingsleiche in Dresden Im Zusammenhang mit der am Montag aufgefundenen Säuglingsleiche ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden sowie die Polizeidirektion Dresden inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes. Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung handelt es sich bei der Leiche um ein neugeborenes Mädchen, welches nach der Geburt gelebt hat. Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass das Baby kurz nach der Geburt in dem Waldstück abgelegt wurde. Am Fundort stellten die Kriminalisten zwei Einkaufsbeutel aus Stoff sicher (Beispielfotos in der Anlage), die mit Werbeaufdrucken von »ALDI« und »EDEKA« versehen waren. Die Ermittler fragen: Wer hat Personen beobachtet, insbesondere die mit den beschriebenen Stoffbeuteln oder größeren Behältnissen im Waldstück nördlich des Rosenschulweges zwischen Samstag und Montag unterwegs waren? Wer hat andere verdächtige Personen in der Nähe des Fundortes bemerkt? Wer kann Angaben zu Frauen machen, die zuletzt hochschwanger waren und nun dennoch kein Kind betreuen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen. Am 07.02.2022, gegen 14:15 Uhr hatte ein Passant in einem Waldstück am Rosenschulweg in Dresden-Leuben die Leiche eines Säuglings entdeckt (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 079/22). Die Polizei sperrte den Fundort ab und sicherte Spuren. (ml) ——————————- Anhänge * Foto: 20220210_087_Beutel_ALDI_Beispielbild * Foto: 20220210_087_Beutel_EDEKA_Beispielbild
DPolG 2.3.22: Polizeigewerkschafter befürchtet Mordanschläge gegen ukrainische Flüchtlinge Polizeigewerkschaften warnen vor Anschlägen in Deutschland Polizei warnt vor Anschlägen auf Repräsentanzen in Deutschland ntv und businesinsider DPolG 21.2.22:Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) fordert den Einsatz des Verfassungsschutzes gegen „Letzte Generation“ Letzte Generation: „Nicht nur ein paar junge Spinner“
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 12.02.2022 – SMJusDEG : Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege * 11.02.2022 – LKA : PKW einer Baufirma in Dresden angezündet * 11.02.2022 – STADD : Angriff auf Paketzusteller * 10.02.2022 – STADD : Fund einer Säuglingsleiche in Dresden * 09.02.2022 – LDS : Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien * 04.02.2022 – STADD : Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 12.02.2022, 07:00 Uhr — Erstveröffentlichung Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege Achtung Sperrfrist: 12.02.2022, 07:00 Uhr Justizministerin Katja Meier stellt Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und vorläufige Untersagung der Führung der Amtsgeschäfte Der frühere Bundestagsabgeordnete und Richter Jens Maier (AfD) wird ab dem 14. März 2022 dem Amtsgericht Dippoldiswalde als Richter zugewiesen. Damit wird sein Anspruch auf Rückführung aus dem Abgeordnetengesetz erfüllt. Gleichzeitig stellt das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG) beim Richterdienstgericht in Leipzig den Antrag, Jens Maier zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege ab dem 14. März 2022 vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Nach rechtskräftiger gerichtlicher Zustimmung soll er in den Ruhestand versetzt werden. Der Antrag auf die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte (§§ 31, 35 Deutsches Richtergesetz) und die Versetzung in den Ruhestand werden gestützt auf Tatsachen außerhalb der richterlichen Tätigkeit des früheren Abgeordneten und dienen dem Schutz der Rechtspflege. Unter anderem ist hier die Einstufung des Betroffenen als rechtsextrem durch den Sächsischen Verfassungsschutz von Bedeutung. Die damit einhergehende gravierende Erschütterung des Vertrauens in die sächsische Justiz hat sich in der Öffentlichkeit vielfach manifestiert. Dies ist nicht zuletzt durch die öffentliche Diskussion der letzten Wochen und die Äußerungen von Institutionen wie dem Zentralrat der Juden oder dem Internationalen Auschwitz Komitee belegt. Justizministerin Katja Meier: »Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaates Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass in der sächsischen Justiz die Einhaltung der grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien gewährleistet ist. Mit dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand und die vorläufige Untersagung der Amtsgeschäfte reagieren wir mit rechtsstaatlichen Mitteln, um eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Rechtspflege abzuwehren und das Vertrauen in die Rechtspflege zu schützen. Denn ich meine: Wer durch staatliche Behörden als Rechtsextremist eingestuft wird, kann kein glaubwürdiger Repräsentant der rechtsprechenden Gewalt sein und beschädigt das Ansehen der Rechtspflege schwerwiegend.« Das Recht auf die Rückkehr in das frühere Dienstverhältnis nach dem Abgeordnetengesetz besteht unabhängig von dem eingereichten Antrag nach dem Deutschen Richtergesetz. Über den Rückkehrantrag hat das SMJusDEG gesondert entschieden. Hier führt Katja Meier aus: »Gemäß Abgeordnetengesetz sind eine Richterin oder ein Richter auf Antrag spätestens drei Monate nach Antragstellung wieder in das frühere Dienstverhältnis zurückzuführen. Das ist geltendes Recht und daran müssen wir uns halten. Doch der Rechtsstaat ist nicht machtlos. Vielmehr müssen wir zum Schutz der Rechtspflege alle bestehende Handlungsmöglichkeiten umfassend ausschöpfen und die unverrückbaren Prinzipien des Rechtsstaates bewahren.« Jens Maier, der für die Wahlperiode 2017-2021 im Bundestag als Abgeordneter der Partei »Alternative für Deutschland (AfD)« gewählt wurde, hatte seinen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis fristgerecht beim SMJusDEG eingereicht. Die Entscheidung über die Zuweisung zum Amtsgericht Dippoldiswalde fiel unter Berücksichtigung der hierfür maßgeblichen personalwirtschaftlichen Kriterien. Nach dem Abgeordnetengesetz hat die Rückführung in das frühere Dienstverhältnis als Richter zu erfolgen. Das zu übertragene Amt muss dabei derselben oder einer gleichwertigen Laufbahn angehören wie das zuletzt bekleidete Amt und mit mindestens demselben Endgrundgehalt ausgestattet sein. ——————————- 11.02.2022, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung PKW einer Baufirma in Dresden angezündet Zeugenaufruf Tatzeit: 10. Februar 2022, 22:58 Uhr (Feststellung des Brandes) Tatort: 01159 Dresden, Werner Straße 18 Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung. Bisher unbekannte Täter legten am 10. Februar 2022 gegen 22:58 Uhr in Dresden, auf der Werner Straße in Höhe der Hausnummer 18 am PKW Skoda Octavia einer Baufirma einen Brand. Dadurch geriet das Fahrzeug in Brand und wurde erheblich beschädigt. Es entstand ein Sachschaden von etwa 10.000 Euro. Nur durch das schnelle Eintreffen der Feuerwehr konnte ein Vollbrand unterbunden werden. Die betroffene Firma war bereits mehrfach Opfer von Brandanschlägen und Sachbeschädigungen. Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache kann wahrscheinlich ausgeschlossen werden. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Abendstunden des 10. Februar 2022 im Bereich der Werner Straße in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen in 01129 Dresden, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 10.02.2022, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 087|22 Fund einer Säuglingsleiche in Dresden Im Zusammenhang mit der am Montag aufgefundenen Säuglingsleiche ermitteln die Staatsanwaltschaft Dresden sowie die Polizeidirektion Dresden inzwischen wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes. Im Ergebnis der rechtsmedizinischen Untersuchung handelt es sich bei der Leiche um ein neugeborenes Mädchen, welches nach der Geburt gelebt hat. Die Ermittler gehen aktuell davon aus, dass das Baby kurz nach der Geburt in dem Waldstück abgelegt wurde. Am Fundort stellten die Kriminalisten zwei Einkaufsbeutel aus Stoff sicher (Beispielfotos in der Anlage), die mit Werbeaufdrucken von »ALDI« und »EDEKA« versehen waren. Die Ermittler fragen: Wer hat Personen beobachtet, insbesondere die mit den beschriebenen Stoffbeuteln oder größeren Behältnissen im Waldstück nördlich des Rosenschulweges zwischen Samstag und Montag unterwegs waren? Wer hat andere verdächtige Personen in der Nähe des Fundortes bemerkt? Wer kann Angaben zu Frauen machen, die zuletzt hochschwanger waren und nun dennoch kein Kind betreuen? Hinweise nimmt die Polizeidirektion Dresden unter der Rufnummer (0351) 483 22 33 entgegen. Am 07.02.2022, gegen 14:15 Uhr hatte ein Passant in einem Waldstück am Rosenschulweg in Dresden-Leuben die Leiche eines Säuglings entdeckt (siehe Medieninformation der Polizeidirektion Dresden Nr. 079/22). Die Polizei sperrte den Fundort ab und sicherte Spuren. (ml) ——————————- Anhänge * Foto: 20220210_087_Beutel_ALDI_Beispielbild (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/572936) * Foto: 20220210_087_Beutel_EDEKA_Beispielbild (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/medienobjekte/572937) Diese Medieninformation online ansehen (https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1037574) ——————————- 09.02.2022, 16:37 Uhr — Erstveröffentlichung Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden neun abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt. Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuletzt in den Landkreisen Zwickau und Bautzen sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zurückgeführten handelt es sich in sechs Fällen um verurteilte Straftäter. Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch sechs Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt. ——————————- 04.02.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 48-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u. a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in fünf Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, die zu den Tatzeiten 10-jährige Geschädigte zwischen September 2020 und Juni 2021 in mindestens fünf Fällen in der Wohnung der Geschädigten in Dresden-Friedrichstadt sexuell missbraucht zu haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 21.09.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte wurde am 22.09.2021 aufgrund dieses Haftbefehls festgenommen befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zu den Tatvorwürfen eingelassen, aber kein Geständnis abgelegt. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
DPolG 15.2.22: Bedenkliche Statistik: Mehr Jagdgewehre und Sportwaffen in Privatbesitz DPolG 4.2.2022Mehr als 400 Polizisten im dienst getötet DPolG 7.2.2022Weniger Körperverletzungen gegen Polizisten registriert „Auch tote Cops sind Cops“: Deutsche Polizeigewerkschaft verurteilt Hass im Netz
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: * 01.02.2022 – SMI : Gemeinsame Erklärung der Innenminister von Sachsen und Thüringen zum Umgang mit demokratiefeindlichen Corona-Protesten * 30.01.2022 – SMKT : Gastfreundlichkeit im Blick: Reiseland Sachsen bundesweit auf Platz 1 * 27.01.2022 – STADD : Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe * 25.01.2022 – LKA : Brand von mehreren Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig * 21.01.2022 – SMS : Sozialministerium verwahrt sich gegen Fälschung eines Flyers * 21.01.2022 – LKA : Bagger in Dresden in Brand gesetzt * 21.01.2022 – STAL : Ermittlungen im Mordverfahren von 2013 am Bahnhof Leipzig-Leutzsch abgeschlossen * 20.01.2022 – SSK : »Tag der Sachsen« 2022 in Frankenberg/Sa. abgesagt * 20.01.2022 – STADD : Bekämpfung der Kinderpornographie * 19.01.2022 – LDS : Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien * 17.01.2022 – STADD : Straftaten bei Demonstrationen in Pirna * 17.01.2022 – AG DW : Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 01.02.2022, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung Gemeinsame Erklärung der Innenminister von Sachsen und Thüringen zum Umgang mit demokratiefeindlichen Corona-Protesten Bei einem gemeinsamen Treffen von Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller und Innenminister Georg Maier gestern Abend in Erfurt war auch die Lage in Sachsen und Thüringen Thema. In beiden Bundesländern werden steigende Teilnehmerzahlen bei Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen und der Einführung einer möglichen Impfpflicht verzeichnet. Und die Mobilisierung dafür macht auch an Landesgrenzen nicht halt, wie in der Region Plauen-Greiz immer wieder erkennbar ist. Teilweise herrscht bei diesen Protesten ein hohes Aggressionspotenzial, dass sich auch in Angriffen auf Polizeikräfte entlädt. Das Versammlungsrecht ist ein hohes, verfassungsrechtlich garantiertes Gut. Es ist legitim, auch in Zeiten der Pandemie Protest zu äußern. Nicht akzeptabel ist jedoch, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger den Aufrufen von rechtsextremistischen Initiatoren anschließen und damit für deren verfassungsfeindliche Ziele instrumentalisiert werden. Beide Minister appellieren an alle friedlich Demonstrierenden, sich nicht vor den Karren bspw. der AfD oder der »Freien Sachsen« spannen zu lassen. Wöller/Maier: »Machen Sie sich nicht mit denen gemein, die nicht für ihr Anliegen stehen, sondern die Pandemielage nutzen, um Verschwörungstheorien und Umsturzphantasien zu formulieren und unsere Demokratie abschaffen wollen. Die nicht einmal halt an Krankenhauseinfahrten machen und die in Form von persönlichen oder über das Internet verbreiteten Tiraden Politikerinnen und Politiker bedrohen, bis hin zum Mord. Wir begrüßen die Bemühungen der Bundesregierung im Kampf gegen Hass und Hetze im Netz und danken der neuen Bundesinnenministerin, Nancy Faeser, hierfür.« Sachsen und Thüringen werden gemeinsam durch engmaschigeren Informationsaustausch und abgestimmtes Internet-Monitoring von Polizei und Verfassungsschutz noch fokussierter das Protestgeschehen beobachten und die dahinterstehenden extremistischen Strukturen aufhellen. Wöller/Maier: »Telegram und die anderen Sozialen Netzwerke sind kein rechtsfreier Raum. Hass und Hetze dürfen keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Entschlossen und konsequent schreiten wir hier gegen strafrechtliche Verstöße ein und tauschen diesbezüglich eng unsere Erkenntnisse im Rahmen der Ermittlungen aus.« ——————————- 30.01.2022, 09:22 Uhr — Erstveröffentlichung Gastfreundlichkeit im Blick: Reiseland Sachsen bundesweit auf Platz 1 Buchungsportal Booking.com kürt Sachsen als gastfreundlichste Reiseregion in Deutschland Sachsen erreicht bundesweit Platz 1 bei den so genannten Traveller Review Awards der international bekannten Buchungsplattform Booking.com. Diese Auszeichnung wird jährlich auf Basis von Bewertungen von Millionen von Reisenden vergeben. Der Freistaat hat dabei den höchsten Anteil an besonders gut bewerteten Hotels und Ferienwohnungen in Deutschland erhalten. Auf den Plätzen 2 und 3 folgen Rheinland-Pfalz und Thüringen. Zwei sächsische Städte wurden zudem unter die TOP 10 der gastfreundlichsten Orte Deutschlands gewählt. Dabei belegte Oberwiesenthal den 2. Platz. Platz 5 in diesem Ranking ging an Bautzen. Sachsens Tourismusministerin Barbara Klepsch: »Ich freue mich sehr über diese Auszeichnung. Das zeigt, dass die sächsischen Hotels und Ferienwohnungsanbieter das Thema Gastfreundschaft täglich leben. Unsere Tourismusbetriebe mit ihren engagierten Mitarbeitern sind wichtige Botschafter für das Reiseland Sachsen. Nur mit hoher Qualität, gutem Service und interessanten Angeboten können wir auch nach der Corona-Pandemie wieder voll durchstarten. Ich danke den Beherbergungsbetrieben mit ihren Mitarbeitern für ihren Einsatz, denn bei vielen Reiseentscheidungen ist die Meinung der Gäste auf den Onlineportalen ein wichtiges Kriterium für die Buchung.« Zu den guten Bewertungen der gastfreundlichsten Orte sagte Ministerin Klepsch: »Mit der Prämierung von Oberwiesenthal, der höchstgelegenen Stadt Deutschlands, wird auch ein Urlaubsort ausgezeichnet, der in der letzten Zeit sehr unter den Schließungen von Hotels und Skiliften durch die Corona-Pandemie gelitten hat. Und auch über die Auszeichnung von Bautzen freue ich mich sehr, denn die Spreestadt stand in der Vergangenheit mitunter negativ in der Berichterstattung.« Hintergrund: Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen erhalten von der Plattform Booking.com den Traveller Review Award 2022. Dazu muss am 1. Dezember 2021 ein durchschnittliches Bewertungsergebnis zwischen 8 und 10 und mindestens drei Bewertungen von Booking.com-Reisenden vorliegen. Das Ergebnis berechnet sich aus allen Gästebewertungen in den letzten 3 Jahren (vom 01.12.2018 bis 30.11.2021). Onlinebewertungen sind mittlerweile eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen bei der Buchung einer Unterkunft. Laut Landestourismusverband Sachen e.V. (LTV) ließen sich zu über 2.800 sächsischen Beherbergungsbetrieben im letzten Jahr bereits Onlinebewertungen im Internet finden. Rund 60 Prozent aller Onlinebewertungen in Sachsen werden über das Buchungsportal Booking.com registriert. ——————————- 27.01.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Einbruch in Historisches Grünes Gewölbe Beginn der Hauptverhandlung am 28.01.2022 Staatsanwaltschaft Dresden durch drei Staatsanwälte in der Hauptverhandlung vertreten Auslobungen im Gesamtwert von 1,5 Mio. Euro weiterhin in Kraft Voraussichtlich am 28.01.2022 beginnt die Hauptverhandlung im Fall zum Einbruch in das Historische Grüne Gewölbe in Dresden. Die Anklage wird in der Hauptverhandlung durch die drei ermittlungsführenden Staatsanwälte vertreten. Für den Prozess, der im Sicherheitssaal des Oberlandesgerichts Dresden am Hammerweg stattfinden wird, hat die Jugendkammer bislang Hauptverhandlungstermine bis Ende Oktober 2022 bestimmt. Presseanfragen zum laufenden Strafverfahren sind zuständigkeitshalber an den Pressesprecher des Landgerichts Dresden zu richten. Im Übrigen dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Soko Epaulette zum Gesamtkomplex, insbesondere auch zum Verbleib der Schmuckstücke, an. Die Auslobung der Polizei in Höhe von 500.000 Euro (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 28.11.2019, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de) ist weiterhin gültig. Zusätzlich hat eine Initiative von Privatleuten einen Betrag von 1 Mio. Euro für Hinweise ausgelobt, die zum Auffinden der entwendeten Schmuckstücke führen. Diese Auslobung wurde vorerst bis zum 31. März 2022 verlängert. Entsprechende Hinweise können an Herrn Rechtsanwalt Robert Unger, Fasanenstraße 72, 10719 Berlin (Telefon 030 / 88 77 80 300, E-Mail: kanzlei@unger.legal) oder an die Polizeidirektion Dresden gerichtet werden. ——————————- 25.01.2022, 12:32 Uhr — Erstveröffentlichung Brand von mehreren Fahrzeugen des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig Ermittlungen wegen möglicher Brandstiftung – Zeugenaufruf Tatzeitraum: 25. Januar 2022, gegen 02:45 Uhr Tatort: Ossietzkystrasse 37, 04347 Leipzig, Stadtteil Schönefeld-Abtnaundorf Aus bisher unbekannter Ursache brannten auf einem umfriedeten Parkplatz am Rathaus Schönefeld insgesamt vier Personenkraftwagen (Elektroautos) der Stadt Leipzig. Ein weiteres Fahrzeug der Stadt Leipzig wurde infolge der Hitzeeinwirkung beschädigt. Ein Übergreifen auf das Rathaus konnte durch die vor Ort eingesetzte Feuerwehr verhindert werden. Da eine Brandstiftung und deren politische Motivation gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden können, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Es werden Zeugen gesucht, die am 25. Januar 2022, gegen 02:45 Uhr, im weiteren Bereich um den Brandort verdächtige Personen und/ oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien, insbesondere auch im Nachgang der Tat, können die Ermittlungen unterstützen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim Landeskriminalamt Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855 2055 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 21.01.2022, 15:15 Uhr — Erstveröffentlichung Sozialministerium verwahrt sich gegen Fälschung eines Flyers In verschiedenen Orten Sachsens wurde ein gefälschter Flyer mit Logo und Erscheinungsbild des Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt verbreitet. Unter dem Titel »Sachsen muss wieder in Deutschland integriert werden« wurde ein Infoblatt über Hausbriefkästen zugestellt. Dabei handelt es sich um eine Fälschung. Offensichtlich wurde ein bestehender Flyer des Sozialministeriums grafisch geändert und mit einem frei erfundenen Text versehen und in Umlauf gebracht. Das Ministerium distanziert sich ausdrücklich vom Inhalt dieses Flyers und behält sich rechtliche Schritte vor. ——————————- 21.01.2022, 14:00 Uhr — Erstveröffentlichung Bagger in Dresden in Brand gesetzt Zeugenaufruf Tatzeitpunkt: 20. Januar 2022, gegen. 19:45 Uhr Tatort: 01097 Dresden, Leipziger Straße, Höhe Haltestelle Alter Schlachthof, stadtauswärtige Richtung Die Staatsanwaltschaft Dresden und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachts der Brandstiftung und der Sachbeschädigung. Bisher unbekannte Täter setzten am 20. Januar 2022 gegen 19:45 Uhr in Dresden, auf der Leipziger Straße in Höhe der Haltestelle Alter Schlachthof (stadtauswärtige Richtung) einen auf der Baustelle abgestellten Bagger in Brand. Nach ersten Schätzungen entstand ein Sachschaden in Höhe von ca. 50.000 Euro. Der Brandort befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Baustelle Dresdner »Hafencity«. Da eine politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden kann, hat das PTAZ* des Landeskriminalamtes Sachsen die weiteren Ermittlungen übernommen. Ein Brandursachenermittler wurde hinzugezogen. Nach derzeitigem Ermittlungsstand kann ein technischer Fehler oder ein Defekt als Brandursache wahrscheinlich ausgeschlossen werden. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat in den Abendstunden des 20. Januar 2022 im Bereich der Leipziger Straße / Höhe Haltestelle Alter Schlachthof / Baustelle Hafencity in Dresden und der näheren Umgebung im Vorfeld bzw. im Nachgang der Tat Feststellungen getroffen, welche bei der Aufklärung der Straftat und der Ermittlung der Täter helfen können? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen können, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich beim LKA Sachsen, Neuländer Straße 60, 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. * PTAZ: Polizeiliches Terrorismus- und Extremismus- Abwehrzentrum ——————————- 21.01.2022, 11:28 Uhr — Erstveröffentlichung Ermittlungen im Mordverfahren von 2013 am Bahnhof Leipzig-Leutzsch abgeschlossen Staatsanwaltschaft stellt Verfahren nach intensiven und langjährigen Ermittlungen ein – Identität des Täters konnte nicht ermittelt werden. In den Abendstunden des 19. Mai 2013 wurde ein 23-Jähriger luxemburgischer Staatsangehöriger auf dem Gelände des Bahnhofs in Leipzig-Leutzsch erschossen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte daraufhin ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen des Tatvorwurfs des Mordes eingeleitet. Trotz langjähriger intensiver und umfassender Ermittlungen konnte letztendlich nicht geklärt werden, wer am Abend des 19. Mai 2013 den 23-Jährigen erschossen hat. Es wurden zahlreiche Spuren am Tatort gesichert und ausgewertet, Telefonverbindungsdaten überprüft und gesichtet, sichergestellte Dokumente und weitere Beweismittel des Verstorbenen durchgesehen sowie eine Vielzahl von Zeugen – zum Teil mehrfach – vernommen. Dennoch ergaben sich daraus – und trotz einer Auslobung in Höhe von 10.000 EUR aus dem Jahr 2013 – keine Hinweise auf die Identität des Schützen. Nachdem die Ermittlungsmöglichkeiten nunmehr vollständig ausgeschöpft sind, wurde das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft Leipzig eingestellt. Sollten sich neue Hinweise ergeben, welche zur Identität des Schützen führen könnten, wird das Verfahren wiederaufgenommen und die Ermittlungen werden fortgesetzt. Das Verbrechen des Mordes verjährt nicht. Weitere Angaben zum Sachverhalt, insbesondere, warum sich der Verstorbene am Tatort aufhielt, können aufgrund des Persönlichkeitsrechts des Verstorbenen – welches auch über den Tod hinaus bestehen bleibt – nicht erfolgen. ——————————- 20.01.2022, 16:52 Uhr — Erstveröffentlichung »Tag der Sachsen« 2022 in Frankenberg/Sa. abgesagt Dresden/Frankenberg/Sa. (20. Januar 2022) – Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest wird auch im Jahr 2022 nicht stattfinden. Dies hat der Stadtrat der Stadt Frankenberg/Sa. in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. In einem Schreiben an den Präsidenten des Kuratoriums »Tag der Sachsen«, Dr. Matthias Rößler, begründete Frankenbergs Bürgermeister Thomas Firmenich die Entscheidung des Stadtrates: »Auch nach mehreren Beratungen sah der Stadtrat vor allem die Gefahr, dass die Durchführung des Volksfestes deutlich höhere Ausgaben bedeuten würde als bisher geplant.« Bürgermeister Firmenich bedankte sich für die umfassende Unterstützung und Begleitung des Festes. Er und seine Mitarbeiter seien beeindruckt von der Wertschätzung und dem Vertrauen, welches Frankenberg entgegengebracht worden sei. Der Präsident des Kuratoriums, Dr. Matthias Rößler, bedauert die Entscheidung des Stadtrates sehr. »Für die Mitglieder des Kuratoriums, für alle an der Vorbereitung Beteiligten und vor allem jedoch für die Vereine und Verbände in Sachsen, die unser Fest jährlich ausgestalten, ist dies eine sehr traurige Nachricht. Die Vorbereitungsarbeiten für den »Tag der Sachsen« in Frankenberg/Sa. waren hervorragend angelaufen. Ein engagiertes Team hat viel Herzblut und Arbeit in das Fest investiert und konnte viele Mitwirkende für ihre Planungen und Ideen begeistern. Nun kann der »Tag der Sachsen« zum dritten Mal in Folge nicht stattfinden. Das Fest war für viele Vereine, aber auch für Händler, Künstler und Schausteller ein Lichtblick im Jahr 2022 gewesen. Auch mit unseren Medienpartnern waren wir auf einem erfolgversprechenden Weg, um für die Frankenberger und deren Gäste bekannte und beliebte Künstler mit zum »Tag der Sachsen« zu bringen. Wir hoffen sehr, dass uns unsere langjährigen Partner treu bleiben und wir im nächsten Jahr gemeinsam aus diesem Tal herausfinden. Allen, die sich für den »Tag der Sachsen« in Frankenberg/Sa. engagiert haben, danke ich sehr herzlich.« Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert es ebenfalls sehr, dass der »Tag der Sachsen« dieses Jahr erneut nicht stattfindet. »Der Freistaat Sachsen hat sich sehr um das Fest bemüht und der Stadt Frankenberg/Sa. die größtmögliche Unterstützung zugesagt. Ich bin nach wie vor überzeugt, dass die Frankenberger einen großartigen »Tag der Sachsen« auf die Beine gestellt hätten. Die Entscheidung des Stadtrates akzeptiere ich natürlich, auch wenn ich es sehr bedauere. Der »Tag der Sachsen« 2022 wäre für viele Menschen in Sachsen ein starkes Signal für Aufbruch, Miteinander und Wiedererstarken des öffentlichen Lebens gewesen.« Wie geht es weiter? Das Projektbüro des »Tages der Sachsen« 2022 wird in den kommenden Tagen alle Akteure informieren und sich mit den betreffenden Partnern und Dienstleistern in Verbindung setzen. Zu einer Nachholung des Festes in Frankenberg/Sa. in einem späteren Jahr hat sich der Stadtrat nicht positioniert. Der nächste »Tag der Sachsen« ist vom 1. bis 3. September 2023 im erzgebirgischen Aue-Bad Schlema geplant und steht unter dem Motto »Herzlich willkommen im Schacht«. Hintergrund Der »Tag der Sachsen« ist Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest. Es wird seit 1992 jedes Jahr von einer anderen Stadt ausgerichtet. Der ideelle Träger des Festes ist das Kuratorium »Tag der Sachsen«. Es konstituierte sich am 22. Februar 1992 in Dresden und begleitete seither jährlich Sachsens größtes Volks- und Heimatfest. Zum Kuratorium gehören Vertreter/innen von 81 überwiegend landesweit tätigen Vereinen und Verbänden sowie der Freistaat Sachsen. Dr. Matthias Rößler, der Präsident des Sächsischen Landtages, ist Präsident des Kuratoriums. Weitere Informationen: http://www.tds.sachsen.de Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger und alle Beteiligten an das Projektbüro des »Tages der Sachsen« in Frankenberg/Sa. wenden: Projektbüro »Tag der Sachsen 2022« Markt 15 09669 Frankenberg/Sa. Tel.: 037206 / 64 – 1700 E-Mail: info@tds-frankenberg.de Fax: +49 37206 / 64-1109 Pressestelle der Stadt Frankenberg/Sa. Anja Sparmann Telefon + 49 37206 64 1113 E-Mail: presse@frankenberg-sachsen.de Hinweise zu allgemeinen Fragen, die sich nun für viele Mitwirkende wegen der Verschiebung ergeben, werden in Kürze auf der Internetseite https://www.tagdersachsen2022.de zur Verfügung gestellt und fortlaufend ergänzt. ——————————- 20.01.2022, 15:07 Uhr — Erstveröffentlichung Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 44|22 Bekämpfung der Kinderpornographie Staatsanwaltschaft Dresden und Polizeidirektion Dresden realisieren umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen in Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden haben am 20. Januar 2022 im Rahmen einer »Gemeinsamen Einsatzmaßnahme Kinderpornographie« erneut umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen realisiert. Ähnliche Einsätze hatte es bereits am 28. April 2021, am 14. Juli 2021 und am 9. Dezember 2021 gegeben (siehe gemeinsame Medieninformationen der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden Nr. 253/21 vom 28. April 2021, Nr. 436/21 vom 14. Juli 2021 und Nr. 773/21 vom 9. Dezember 2021, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de). Dabei wurden heute in 20 von der Staatsanwaltschaft Dresden gegen insgesamt 20 Beschuldigte geführten Ermittlungsverfahren 20 Wohnungen in der Landeshauptstadt Dresden durchsucht. Bei den Maßnahmen wurden umfangreiche Beweismittel, insbesondere 53 Handys, 48 Computer und etwa 700 andere digitale Speichermedien sichergestellt. Darüber hinaus konnten geringe Mengen Betäubungsmittel, diverse Pyrotechnik und ein Schlagring sichergestellt werden. An dem Einsatz waren 26 Kriminalisten der Polizeidirektion Dresden sowie etwa 100 Beamte der Sächsischen Bereitschaftspolizei beteiligt. Mit der heute erfolgten konzertierten Aktion soll der signifikanten Zunahme von Ermittlungsverfahren aus dem Bereich der Kinder- und Jugendpornographie effektiv begegnet werden. Die Ermittlungen in den einzelnen Verfahren dauern an und werden insbesondere aufgrund der nunmehr erforderlichen aufwändigen Auswertung der sichergestellten Speichertechnik noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (lr) ——————————- 19.01.2022, 17:26 Uhr — Erstveröffentlichung Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden 13 abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt. Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuvor in den Landkreisen Leipzig, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landeshauptstadt Dresden sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zu-rückgeführten handelt es sich in sieben Fällen um verurteilte Straftäter. Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch vier Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt. ——————————- 17.01.2022, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Straftaten bei Demonstrationen in Pirna Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna beantragt, gegen einen 34-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, sich am 03.01.2022 gegen 19:15 Uhr in einem nicht genehmigten, ca. 300 Personen umfassenden Aufzug in der Schandauer Straße in Pirna befunden zu haben, um gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Um den Aufzug zu stoppen, zogen die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dresden im Kreuzungsbereich der Schandauer Straße mit der Clara-Zetkin-Straße eine Fahrzeugsperre und Polizeikette auf. Der Beschuldigte soll gegen 19:30 Uhr mit einem Kinderwagen auf eine in der Polizeikette stehende Polizeibeamtin zugelaufen sein und diese angeschrien haben, ihn mit seinem Kind im Kinderwagen durch die Sperre zu lassen. Noch bevor die Beamtin die Forderung des Beschuldigten zurückweisen konnte, soll der Beschuldigte der Beamtin den Kinderwagen kurz hintereinander mindestens fünfmal mit Kraft in den Unterleib gestoßen haben, wodurch die Beamtin nicht unerhebliche Schmerzen erlitt. Weiterhin soll sich der Beschuldigte am Abend des 10.01.2022 auf der Klosterstraße in Pirna an einer unerlaubten Demonstration gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt haben. Nachdem Polizeikräfte die aus ca. 300 Personen bestehende Gruppierung eingeschlossen hatten, soll der Beschuldigte – seinen zehn Monate alten Sohn auf dem Arm tragend – unvermittelt an einen Polizeibeamten bis zum Körperkontakt herangetreten sein, um zu erreichen, dass der Beamte aus Sorge um das Wohlergehen des Kleinkindes den Weg freigäbe. Dies gelang dem Beschuldigten entgegen seiner Vorstellung nicht. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zum Sachverhalt teilweise geständig eingelassen. ——————————- 17.01.2022, 10:57 Uhr — Erstveröffentlichung Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Antragsgericht Dippoldiswalde am 29.12.2021 einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 29-jährigen Deutschen gestellt. Dem Angeklagten liegt Bedrohung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 12.12.2021 gegen 15:00 Uhr über WhatsApp für seine WhatsApp-Kontakte 24 Stunden einsehbar den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von 01778 Altenberg vom 03.12.2021 mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre. Laut Anklage wurde diese Ankündigung eines Tötungsdelikts von einem mit dem Angeklagten in Kontakt stehenden WhatsApp-Nutzer am 12.12.2021 zur Kenntnis genommen und an den Bürgermeister von Altenberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Der zunächst vom Gericht für den 06.01.2022 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde aufgehoben, nachdem sich kurzfristig eine Strafverteidigerin für den Angeklagten angezeigt und Akteneinsicht beantragt hatte. Die Hauptverhandlung ist nun für den 24.01.2022 anberaumt. Für den Straftatbestand der Bedrohung sieht § 241 StGB als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor.
DPolG 31.1.22: „Unfassbarer Gewaltausbruch“: so reagiert Deutschland auf den Tod der zwei Polizisten Tötung zweier Polizeibeamten: Zwei Tatverdächtige festgenommen, Scholz fordert «schnelle Aufklärung» Bodycams und Schutzwesten – wie gut sind Polizisten geschützt? Der gefährliche Alltag von Streifenpolizisten DPolG NRW 31.1.22: Polizistenmord in RP: „Es bleibt immer ein Restrisiko“ DPolG B-W 25.1.22: Polizeigewerkschaft rät nach Amoklauf, Hilfe anzunehmen DPolG B-W 25.1.2022 Polizeigewerkschaft rät nach Amoklauf, Hilfe anzunehmen
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 19.01.2022 – LDS : Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien * 18.01.2022 – STADD : Messerangriff in Meißen * 17.01.2022 – STADD : Straftaten bei Demonstrationen in Pirna * 17.01.2022 – AG DW : Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg * 17.01.2022 – LKA : Verdacht fremdenfeindliche Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung in Halsbrücke * 14.01.2022 – STADD : Drogenhandel im Kleingartenverein ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen 19.01.2022, 17:26 Uhr — Erstveröffentlichung Sammelcharter bringt abgelehnte Asylbewerber zurück nach Tunesien Mit einer heute vom Flughafen Leipzig-Halle gestarteten Sammelrückführung wurden 13 abgelehnte Asylbewerber aus dem Freistaat Sachsen nach Tunesien zurückgeführt. Die Ausreisepflichtigen waren sämtlich volljährig und zuvor in den Landkreisen Leipzig, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, der Landeshauptstadt Dresden sowie in Justizvollzugsanstalten und Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht. Bei den Zurückgeführten handelt es sich in sieben Fällen um verurteilte Straftäter. Zusätzlich zu den genannten Personen wurden noch vier Ausreisepflichtige aus anderen Bundesländern zurückgeführt. ——————————- 18.01.2022, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Messerangriff in Meißen Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 37-jährigen Deutschen Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden u. a. wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 24-jährigen Geschädigten am 17.10.2021 gegen 22:15 Uhr auf der Fellbacher Straße in Meißen in Tötungsabsicht mehrfach mit einem Messer in den Brustkorb gestochen zu haben. Nachdem der Geschädigte infolge der Verletzungen zusammengebrochen war, ließ der Beschuldigte von weiteren Tätlichkeiten ab. Dabei erkannte der Beschuldigte, dass er den Geschädigten noch töten könnte. Er ließ gleichwohl von weiteren Angriffen ab und bemühte sich um die Rettung des akut lebensbedrohlich verletzten Geschädigten, so dass er vom Versuch eines Tötungsdelikts strafbefreiend zurückgetreten ist. Der Geschädigte erlitt Verletzungen im Bauchraum und am Rumpf. Er konnte nur durch eine sofortige Notoperation gerettet werden. Der Beschuldigte wurde am 17.10.2021 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 18.10.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Der Beschuldigte ist nicht einschlägig vorbestraft. Er hat sich bislang nicht zu den Tatvorwürfen eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 17.01.2022, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Straftaten bei Demonstrationen in Pirna Staatsanwaltschaft Dresden stellt Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Amtsgericht Pirna beantragt, gegen einen 34-jährigen Deutschen im beschleunigten Verfahren zu verhandeln. Dem Beschuldigten liegt tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung und versuchte Nötigung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, sich am 03.01.2022 gegen 19:15 Uhr in einem nicht genehmigten, ca. 300 Personen umfassenden Aufzug in der Schandauer Straße in Pirna befunden zu haben, um gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zu demonstrieren. Um den Aufzug zu stoppen, zogen die vor Ort eingesetzten Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei Dresden im Kreuzungsbereich der Schandauer Straße mit der Clara-Zetkin-Straße eine Fahrzeugsperre und Polizeikette auf. Der Beschuldigte soll gegen 19:30 Uhr mit einem Kinderwagen auf eine in der Polizeikette stehende Polizeibeamtin zugelaufen sein und diese angeschrien haben, ihn mit seinem Kind im Kinderwagen durch die Sperre zu lassen. Noch bevor die Beamtin die Forderung des Beschuldigten zurückweisen konnte, soll der Beschuldigte der Beamtin den Kinderwagen kurz hintereinander mindestens fünfmal mit Kraft in den Unterleib gestoßen haben, wodurch die Beamtin nicht unerhebliche Schmerzen erlitt. Weiterhin soll sich der Beschuldigte am Abend des 10.01.2022 auf der Klosterstraße in Pirna an einer unerlaubten Demonstration gegen die staatlich verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beteiligt haben. Nachdem Polizeikräfte die aus ca. 300 Personen bestehende Gruppierung eingeschlossen hatten, soll der Beschuldigte – seinen zehn Monate alten Sohn auf dem Arm tragend – unvermittelt an einen Polizeibeamten bis zum Körperkontakt herangetreten sein, um zu erreichen, dass der Beamte aus Sorge um das Wohlergehen des Kleinkindes den Weg freigäbe. Dies gelang dem Beschuldigten entgegen seiner Vorstellung nicht. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft. Er hat sich zum Sachverhalt teilweise geständig eingelassen. ——————————- 17.01.2022, 10:57 Uhr — Erstveröffentlichung Strafverfahren wegen Bedrohung des Bürgermeisters von Altenberg Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beim Antragsgericht Dippoldiswalde am 29.12.2021 einen Antrag im beschleunigten Verfahren gegen einen 29-jährigen Deutschen gestellt. Dem Angeklagten liegt Bedrohung zur Last. Ihm wird vorgeworfen, am 12.12.2021 gegen 15:00 Uhr über WhatsApp für seine WhatsApp-Kontakte 24 Stunden einsehbar den Screenshot eines auf Facebook veröffentlichten Kommentars des Bürgermeisters von 01778 Altenberg vom 03.12.2021 mit den Worten kommentiert zu haben, dass dieser erschossen gehöre. Laut Anklage wurde diese Ankündigung eines Tötungsdelikts von einem mit dem Angeklagten in Kontakt stehenden WhatsApp-Nutzer am 12.12.2021 zur Kenntnis genommen und an den Bürgermeister von Altenberg zur Kenntnisnahme weitergeleitet, der die Bedrohung ernst nahm. Dies sei vom Angeklagten zumindest vorhergesehen und billigend in Kauf genommen worden. Der Beschuldigte bestreitet die Tat. Er ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Der zunächst vom Gericht für den 06.01.2022 anberaumte Hauptverhandlungstermin wurde aufgehoben, nachdem sich kurzfristig eine Strafverteidigerin für den Angeklagten angezeigt und Akteneinsicht beantragt hatte. Die Hauptverhandlung ist nun für den 24.01.2022 anberaumt. Für den Straftatbestand der Bedrohung sieht § 241 StGB als Strafandrohung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. ——————————- 17.01.2022, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Verdacht fremdenfeindliche Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung in Halsbrücke Veröffentlichung Phantombild Tatzeit: 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr Tatort: Ortsausgang Halsbrücke in Richtung Freiberg Die Staatsanwaltschaft Chemnitz und das Landeskriminalamt Sachsen ermitteln gegen derzeit unbekannte Täter wegen des Verdachtes einer fremdenfeindlichen Straftat i. V. m. gefährlicher Körperverletzung. Am 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr, lief ein 21-jähriger Chilene nach dem Besuch des „Oktoberfestes“ in Halsbrücke auf der Straße in Richtung Freiberg. Kurz nach dem Ortsausgang Halsbrücke hielt neben ihm ein Auto mit zwei unbekannten Männern um nach einer Wegbeschreibung zu fragen. Als der Geschädigte dies nicht angeben konnte, beleidigte einer der Männer den Geschädigten u. a. mit »Scheiß Ausländer«, stieg aus dem Fahrzeug aus und schlug unvermittelt mit Fäusten auf den Geschädigten ein. Der andere Täter stieg ebenfalls aus dem Fahrzeug und schlug mit einem hölzernen Gegenstand auf den Geschädigten ein. Als dieser am Boden lag, trat einer der Tatverdächtigen in Richtung des Kopfes des Geschädigten. Anschließend verließen die Tatverdächtigen den Ereignisort mit einem roten PKW in Richtung Ortslage Tuttendorf. Der Geschädigte musste in der Folge ambulant versorgt werden. Da die Aufklärung der Straftat und insbesondere die Feststellung der Identität der Tatverdächtigen auf andere Weise bisher nicht erfolgen konnten, hat das Amtsgericht Chemnitz auf Antrag der Staatsanwaltschaft Chemnitz am 03.12.2022 einen Beschluss zur Veröffentlichung des Phantombildes zum unbekannten Tatverdächtigen 1 erlassen. Personenbeschreibung: Unbekannter Tatverdächtiger 1: • männlich • ca. 30 Jahre alt • ca. 180 cm groß • kräftige Gestalt • blaue Augen • kurze, dunkle Haare • europäisch Erscheinung • sprach deutsch mit sächsischem Akzent • kein Bart • keine Brille • kein Gesichtsschmuck • Tätowierung am linken Unterarm Unbekannter Tatverdächtiger 2: • männlich • ca. 190 cm groß • kurze blonde Haare • europäische Erscheinung • spricht Deutsch mit sächsischem Akzent Phantombild im Internet unter https://www.polizei.sachsen.de/de/86298.htm Wer hat am Freitag, den 1. Oktober 2021, gegen 23:20 Uhr, im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und/oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen gemacht? Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden. ——————————- 14.01.2022, 12:50 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel im Kleingartenverein Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen eine 38-jährige Deutsche und einen 37-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Beschuldigten sollen sich spätestens Anfang des Jahres 2021 mit dem gewinnbringenden An- und Verkauf von Heroin befasst haben. Ihnen wird vorgeworfen, am Abend des 12.01.2022 in einer von ihnen gemeinsam genutzten Gartenlaube in einem Kleingartenverein an der Steinbacher Straße in Dresden etwa 100 Bömbchen Heroin durchschnittlicher Qualität zum gewinnbringenden Weiterverkauf aufbewahrt zu haben. Darüber hinaus bewahrten sie in der Gartenlaube etwa 10.000 Euro Bargeld auf. Es ist davon auszugehen, dass dieses Bargeld aus dem Verkauf von Heroin stammt. Die Beschuldigten wurden am 12.01.2022 vorläufig festgenommen. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 13.01.2022 Haftbefehl gegen beide Beschuldigte erlassen. Die Beschuldigten befinden sich nunmehr in Untersuchungshaft. Die Beschuldigten sind bereits einschlägig vorbestraft. Der 37-jährige Beschuldigte steht einschlägig unter Bewährung. Die Beschuldigten haben bislang keine Angaben zum Tatvorwurf gemacht. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
DPolG 18.1.22: Zahl politisch motivierter Straftaten erreicht 2021 Rekord
DPolG 05.01.2022 Mit Impfflicht kommt Gewalt: Knallharte Polizei-Prognose zu „Corona-Spaziergängen“ DPolG Bayern 05.01.2022Polizeigewerkschaft sorgt sich wegen Corona-Demos Corona-Proteste in Schweinfurt: Polizeigewerkschafter besorgt wegen Bewaffnung Unterfranken: Aufforderung zur Mitnahme von Messern bei Versammlungen – Deutsche Polizeigewerkschaft Unterfranken befürchtet neue „Eskalationsstufe“ DPolG Berlin 04.01.2022: Polizei darf viele Diensthunde nicht mehr einsetzen DPolG Hamburg, 03.01.2022 Hamburgs Polizeipräsident kündigt Einsparungen an Berliner Morgenpost, 02.01.2022 Polizeigewerkschafter Wendt kritisiert Giffeys Äußerungen zu möglicher Quarantäne-Verkürzung 13.50 Uhr: Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat die Äußerungen von Berlins Regierender Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zu einer möglichen Verkürzung der Quarantäne nach einer Infektion mit dem Coronavirus kritisiert. Der DPolG-Bundesvorsitzende Rainer Wendt nannte es am Sonntag gegenüber der Berliner Morgenpost „alles andere als sinnvoll, wenn Frau Giffey die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden öffentlich in Frage stellt“. „Pandemiepläne zur Personalsteuerung muss die Polizei nicht erfinden, es gibt sie längst, da braucht es auch keinen parlamentarischen Nachhilfeunterricht. Vor öffentlichen Statements sollte Frau Giffey vielleicht mal die eigenen Fachleute in den Sicherheitsbehörden befragen“, sagte Wendt. Die Polizei habe dem DPolG-Vorsitzenden zufolge intern ein tragfähiges Konzept entwickelt, um den coronabedingten Ausfall von Dienstkräften zu managen. Dazu zählten laut Wendt Regelungen für den Einsatz von Unterstützungskräften für den Fall, dass Einheiten krankheitsbedingt ausfielen oder in größerer Zahl in Quarantäne müssten. „Solche Szenarien sind nicht neu, es hat sie im vergangenen Winter auch gegeben“, erklärte er weiter. Giffey hatte im Deutschlandfunk erklärt, dass sie es trotz der zunehmenden Omikron-Fälle derzeit nicht für nötig halte, die Quarantäne-Zeit zu verkürzen. Erst wenn absehbar sei, dass Polizei, Feuerwehr und andere Institutionen nicht mehr arbeitsfähig seien, müsse eine solche Maßnahme beschlossen werden. Polizeigewerkschafter Wendt sagte weiter, eine Verkürzung von Quarantänezeiten könne nur das Ergebnis wissenschaftlicher medizinischer Erwägungen sein. „Sollte es also neue wissenschaftliche Erkenntnisse darüber geben, dass die Quarantänezeiten allgemein verkürzt werden können, etwa für geboosterte Personen, ist dagegen nichts einzuwenden. Als Mittel zur Personalsteuerung im öffentlichen Dienst taugt es nicht“, so Wendt. DPolG 21.12.2021 Polizeigewerkschaft schlägt Alarm: „Das könnte ein sehr teurer Irrtum werden“ DPolG Bayern 21.12.2021 Kritische Infrastruktur: Bayern rüstet sich für Omikron DPolG NRW 21.12.2021 Nach Gewaltserie in Düsseldorfer Altstadt: Drei Ausgehviertel werden Waffenverbotszonen
M | D | M | D | F | S | S |
---|---|---|---|---|---|---|
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | ||
6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 |
13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 |
20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 |
27 | 28 |