30. »Tag der Sachsen« 2021 in Freital wird verschoben Dresden/Freital (7. Dezember 2020) – Sachsens größtes Vereins- undVerbandsfest wird wegen der Corona-Pandemie im Jahr 2021 nicht stattfinden können. Dies haben der Präsident des Kuratoriums »Tag der Sachsen«, Dr. MatthiasRößler und der Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Freital, Uwe Rumberg, heute bekanntgegeben. Das Volksfest wird in einem späteren Jahr in Freital nachgeholt. Dem Wunsch der Stadt Freital, das Fest zu verschieben, wurde durch die Mitglieder des Kuratoriums »Tag der Sachsen« mit einem Beschluss entsprochen. Der Präsident des Kuratoriums, Dr. Matthias Rößler, bedauert sehr, dass es auch 2021 keinen »Tag der Sachsen« geben wird. »Nachdem wir im Sommer bei herrlichem Wetter den Staffelstab an die Stadt Freital weitergegeben haben, waren wir sehr hoffnungsvoll, dass unser Fest nächstes Jahr wieder stattnden kann. Die Stadt Freital hat von Anfang an sehr engagiert an der Festvorbereitung gearbeitet und lag mit ihren Vorbereitungen auf den 30. »Tag der Sachsen« sehr gut im Plan. Momentan kann allerdings niemand sicher vorhersagen, wie sich das Pandemiegeschehen weiter entwickeln und wie die Situation im September 2021 aussehen wird. Auf Grund dessen hat die Stadt Freital das Kuratorium »Tag der Sachsen«gebeten, den »Tag der Sachsen« auf ein späteres Jahr zu verschieben – um dann mit genügend Vorlaufzeit darauf hinzuarbeiten, einen »Tag der Sachsen« ganz unbeschwert und herzlich miteinander zu feiern. Allen, die sich bislang für den »Tag der Sachsen« in Freital engagiert haben – seien es die bereits beteiligten Vereine, Verbände, Ehrenamtlichen, Partner und Unterstützer, und natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt– danke ich sehr herzlich für ihren Tatendrang, Ideenreichtum und derenbisher geleistete Arbeit. Daran werden wir anknüpfen. Ich hoffe, dass Sie auch im Jahr der Nachholung wieder mit Herzblut mitwirken, um den »Tag der Sachsen« in Freital zu einem besonderen Fest werden lassen.« Freitals Oberbürgermeister Uwe Rumberg sagt dazu: »Wir bedauern es sehr, den »Tag der Sachsen« in Freital verschieben zu müssen und möchten allen danken, die uns bereits tatkräftig unterstützt haben. Welche Auswirkungen die Corona-Pandemie im September 2021 haben wird, ist derzeit völlig unklar. Der Vorlauf und die Vorbereitungszeit für den »Tag der Sachsen«, dem größten sächsischen Volks- und Heimatfest, ist dagegen sehr lang. Wir befinden uns jetzt in der Situation, dass wir Verträge für planungsintensive Konzepte im Bereich Sicherheit und Verkehr im fünfstelligen Bereich zeitnah hätten auslösen müssen. Außerdem standen Ausschreibungsverfahren für Sicherheits- und Sanitätsdienst, Bühnen sowie die Ver- und Entsorgung an, für die die planerischen Sicherheiten gefehlt haben. Freital ist gern Ausrichterstadt für ein unbeschwertes, frohes und verbindendes Volks-, Heimat- und Vereinsfest zu einem späteren Zeitpunkt, wenn sich die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse wieder stabilisiert haben.« Die Freitaler Projektleiterin Katrin Reis, Büroleiterin desOberbürgermeisters, ergänzt: »Diese frühe Entscheidung mag überraschend kommen und schmerzt. Uns ist sehr bewusst, dass der »Tag der Sachsen« für viele Vereine aber auch Händler, Künstler und Schausteller ein Lichtblick im Jahr 2021 war. Mit unserem derzeitigen Kenntnisstand können jedoch keine maßgeblichen Entscheidungen getroffen werden, die für die weitere Vorbereitung dringend notwendig wären. Alle Projektmitarbeiter wünschen sich, dass es anders wäre. Wir müssen aber der Realität ins Auge sehen, die aktuelle Faktenlage spricht gegen eine Durchführung im Jahr 2021.« Peter Pfitzenreiter, ebenfalls Projektleiter und Erster Bürgermeister vonFreital, führt weiter aus: »Aus finanzieller Sicht steht die Kommune wegen der Corona-Pandemie in den kommenden Jahren vor enormen Herausforderungen. Die bereits angefallenen Kosten zur Vorbereitung des Festes sind im Vergleich zum geplanten Gesamtbudget überschaubar, vieles kann für unseren 100. Stadtgeburtstag nachgenutzt werden. Die Vorbereitungsarbeiten nun noch weiter voran zu treiben und weitere Kosten zu verursachen, wäre aber aus jetziger Sicht unvertretbar.« Ministerpräsident Michael Kretschmer bedauert es sehr, dass der »Tagder Sachsen« nächstes Jahr nicht stattfindet. »Wir haben intensiv mit der Stadt überlegt, wie der »Tag der Sachsen« in 2021 auch unter den aktuellen Vorzeichen möglich sein kann. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass die Bewältigung der Pandemie derzeit unsere ganze Kraft in Anspruch nimmt und Festplanungen sehr schwierig macht. Für den »Tag der Sachsen« bedeutet das jetzt erst einmal eine pandemiebedingte Pause. Aber klar ist auch: Wir sind sehr stolz auf unser Landesfest mit seiner 30-jährigen Geschichte. Es ist eine wichtige und große Bühne für das sächsische Ehrenamt und zeigt unser vitales Vereins- und Verbandswesen. Die sächsischen Vereine und Verbände tragen und gestalten den »Tag der Sachsen« als ihr Landesfest mit. Diese Verbundenheit ist großartig und ich freue mich in diesen Zeiten ganz besonders, bald wieder mit vielen Menschen gemeinsam den »Tag der Sachsen« feiern zu können.« Wie geht es weiter? Die Freitaler Projektleitung des »Tages der Sachsen« und ihr Team leiten jetzt gemeinsam mit allen Beteiligten die nächsten organisatorischen Schritte ein. In den kommenden Tagen gilt es, alle Akteure über die Verschiebung zu informieren, Fragen zu beantworten und die Arbeitsstände zu sichern, um die Vorbereitung später nahtlos wieder aufnehmen zu können. Hintergrund Der »Tag der Sachsen« ist Sachsens größtes Vereins- und Verbandsfest. Eswird seit 1992 jedes Jahr von einer anderen Stadt ausgerichtet. Der ideelle Träger des Festes ist das Kuratorium »Tag der Sachsen«. Es konstituierte sich am 22. Februar 1992 in Dresden und begleitete seither jährlich Sachsens größtes Volks- und Heimatfest. Zum Kuratorium gehören Vertreter/innen von 79 überwiegend landesweit tätigen Vereinen und Verbänden sowie der Freistaat Sachsen. Dr. Matthias Rößler, der Präsident des Sächsischen Landtages, ist Präsident des Kuratoriums. Weitere Informationen: http://www.tds.sachsen.dehttp://freital.de/tagdersachsen2021http://www.100.freital.de
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 24.03.2021 – OVG : Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt * 23.03.2021 – STADD : Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft * 19.03.2021 – STADD : Straftatenserie in Dresden aufgeklärt I Fährtenhündin Laura erfolgreich im Einsatz * 18.03.2021 – LKA : Brand eines PKW in Leipzig * 15.03.2021 – LKA : Sachbeschädigungen an Polizeistandort in Leipzig – Connewitz * 11.03.2021 – LKA : Gefährliche Körperverletzung in Eilenburg ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 24.03.2021, 14:52 Uhr — Erstveröffentlichung Polizeiverordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig für unwirksam erklärt Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Normenkontrollurteil vom heutigen Tag die Polizeiverordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig vom 4. Oktober 2018 für unwirksam erklärt. Mit der am 5. November 2018 in Kraft getretenen Verordnung wird Passanten im Gebiet um die Eisenbahnstraße in Leipzig das Mitführen gefährlicher Gegenstände, wie z. B. Äxte, Beile, Schlagstöcke, Baseballschläger, Messer und Reizstoffsprühgeräte, aber auch sonstiger Gegenstände, die geeignet und den Umständen nach dazu bestimmt sind, als Hieb- oder Stoßwaffen gegen Personen oder Sachen eingesetzt zu werden, untersagt. Die Verordnung besteht neben einer am gleichen Tag erlassenen Verordnung des SMI zur Einrichtung einer Waffenverbotszone in Leipzig, mit der das Führen einer Waffe in dem Gebiet auf Grundlage des Waffenrechts verboten wird. Der Antragsteller, der sich häufig im Gebiet der Verbotszone aufhält, wendet sich nur gegen die Verordnung, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände untersagt. Die Verordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände ist auf das allgemeine Polizeirecht gestützt, das eine Gefahr im polizeirechtlichen Sinn voraussetzt. Maßgebliches Kriterium zur Feststellung einer solchen Gefahr ist die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts. Erforderlich ist eine Prognose, die für bestimmte Arten von Verhaltensweisen – hier dem Mitführen von Messern und anderen gefährlichen Gegenständen – zu dem Ergebnis führt, dass typischerweise, jedenfalls aber mit hinreichender Wahrscheinlichkeit, ein Schaden im Einzelfall für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wie z. B. durch eine Bedrohung oder Körperverletzung, einzutreten pflegt. Hierfür lagen indes weder der Behörde noch dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht hinreichende Daten vor. Allein die Tatsache, dass Rohheitsdelikte im Bereich der Eisenbahnstraße häufiger auftreten als in anderen Stadtteilen, reicht hierfür nicht. Ist die Behörde mangels genügender Erkenntnisse zu der erforderlichen Gefahrenprognose nicht im Stande, so liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dem das Sächsische Oberverwaltungsgericht folgt, keine Gefahr, sondern – allenfalls – eine mögliche Gefahr oder ein Gefahrenverdacht vor. Einer solchen möglichen Gefahr kann nur vom Sächsischen Landtag mit einem Parlamentsgesetz, nicht aber vom SMI oder der Stadt mit einer Polizeiverordnung begegnet werden. Für Erlass örtlich und zeitlich begrenzter Alkoholkonsumverbote existiert bereits eine solche Rechtsgrundlage in § 33 Sächsisches Polizeibehördengesetz, nicht jedoch für das Mitführen gefährlicher Gegenstände, die nicht unter das Waffengesetz fallen. Da das Fehlen einer polizeirechtlichen Gefahr bereits zur Unwirksamkeit der Verordnung führt, konnte das Oberverwaltungsgericht die Frage, ob das SMI für den Erlass der Verordnung zuständig war oder die Verordnung von der Stadt Leipzig hätte erlassen werden müssen, ebenso offenlassen, wie die vom Antragsteller aufgeworfenen Fragen nach der Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit einzelner Regelungen der Verordnung. Gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erhoben werden. SächsOVG, Normenkontrollurteil vom 24. März 2021 – 6 C 22/19 – ——————————- 23.03.2021, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern I Beschuldigter in Untersuchungshaft Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 51-jährigen Deutschen Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer als Jugendschutzgericht – u.a. wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, sexuellen Missbrauchs von Kindern und Anstiftung zum sexuellen Missbrauch in 15 Fällen, Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in zwei Fällen, versuchter Anstiftung zum schweren sexuellen Missbrauch in drei Fällen und Verbreitung von kinderpornographischen Schriften in 18 Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen September 2016 und März 2017 in Wohnungen in Dresden und Meißen wiederholt sexuelle Handlungen an einem ihm bekannten und von der Mutter anvertrauten, zu den Tatzeiten 8-jährigen Mädchen vorgenommen und seine Taten teilweise gefilmt zu haben, um die Filme später in den sozialen Medien zu verbreiten. Weiterhin wird dem Beschuldigten vorgeworfen, zwischen November 2019 und April 2020 mit zwei zu den Tatzeiten 11-jährigen Mädchen gechattet zu haben, um diese zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die sie vor dem Beschuldigten vornehmen sollten. Dabei soll der Beschuldigte den Mädchen auch von sich selbst hergestellte pornographische Filme übersandt haben, um auf die Mädchen einzuwirken. Aufgrund der Einwirkung des Beschuldigten nahmen die Mädchen wiederholt wechselseitig sexuelle Handlungen an sich vor, wobei sie sich teilweise dabei filmten und die Filme dem Beschuldigten übersandten. Darüber hinaus soll der Beschuldigte zwischen Dezember 2017 und Mai 2020 in fünf Fällen über Dating-Portale Kontakt zu Müttern von Kindern im Alter von zwei bis elf Jahren aufgenommen haben, um diese zu veranlassen, konkret beschriebene sexuelle Handlungen an ihren Kindern vorzunehmen, diese zu filmen und ihm das Material zu übersenden, was ihm in zwei Fällen gelang. Ferner soll der Beschuldigte in 18 Fällen Schriften verbreitet haben, die sexuelle Handlungen von oder an Personen unter 14 Jahren zum Gegenstand haben. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 11.05.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 16.05.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Der Beschuldigte ist bereits mehrfach einschlägig vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Der Beschuldigte hat sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht eingelassen. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. ——————————- 19.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Straftatenserie in Dresden aufgeklärt I Fährtenhündin Laura erfolgreich im Einsatz Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 34-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Diebstahls in fünf Fällen, Diebstahls oder Hehlerei in fünf Fällen, Sachbeschädigung in fünf Fällen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs in elf Fällen, Wohnungseinbruchsdiebstahls und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erhoben. Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen Dezember 2019 und November 2020 überwiegend hochwertige Gegenstände im Dresdner Stadtgebiet entwendet zu haben, um diese für sich zu behalten oder zu veräußern. Im Dezember 2019 soll der Beschuldigte in die Garderobe des Kantinenpersonals des Dresdner Kreuzgymnasiums eingedrungen sein und aus Spinden u.a. den Fahrzeugschlüssel eines Pkw, EC-Karten, ein Handy und Bargeld entwendet haben. Unter Verwendung des Fahrzeugschlüssels soll der Beschuldigte sodann einen Pkw im Wert von ca. 10.000,00 Euro entwendet haben. Im Januar 2020 soll der Beschuldigte durch Aufhebeln der Eingangstür in eine Seniorenwohnanlage im Dresdner Stadtzentrum eingedrungen sein und dort u.a. mehrere Fahrzeugschlüssel entwendet haben, wobei ein Sachschaden von ca. 3.000,00 Euro entstand. Unter Verwendung der Fahrzeugschlüssel soll der Beschuldigte sodann zwei zur Seniorenwohnanlage gehörende Dienstfahrzeuge im Gesamtwert von ca. 25.000,00 Euro entwendet haben. Kurze Zeit später soll der Beschuldigte eines der entwendeten Fahrzeuge in Pirna auf der Einsteinstraße vorsätzlich gegen einen Ampelmast gelenkt haben und hierdurch an dem Fahrzeug einen wirtschaftlichen Totalschaden von ca. 15.000,00 Euro und an der Ampelanlage einen Schaden von ca. 4.500,00 Euro verursacht haben. Im Januar 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in eine Bäckerei und eine Fleischerei auf der Lockwitzer Straße in Dresden eingedrungen sein, ca. 30,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 2.000,00 Euro verursacht haben. Im Februar 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in ein Café auf der Nürnberger Straße in Dresden eingedrungen sein, ca. 200,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 1.000,00 Euro verursacht haben. Im März 2020 soll der Beschuldigte in eine Pizzeria auf der Schäferstraße in Dresden eingedrungen sein, dort gewaltsam zwei Spielautomaten aufgebrochen und das darin befindliche Bargeld in Höhe von ca. 1.200,00 Euro entwendet sowie einen Sachschaden von ca. 1.400,00 Euro verursacht haben. Anfang Juni 2020 soll der Beschuldigte gewaltsam in einen Handyladen am F.-C.-Weißkopfplatz eingedrungen sein, ca. 50,00 Euro Bargeld entwendet und einen Sachschaden von ca. 1.000,00 Euro verursacht haben. Ende Juni 2020 soll der Beschuldigte in die Personalumkleide der Altmarktgalerie in Dresden eingedrungen sein, dort gewaltsam zehn Schrankspinde geöffnet haben, um nach stehlenswerten Gütern zu suchen. Aus einem Spind soll der Beschuldigte einen Wohnungsschlüssel, einen Ehering sowie eine Geldbörse mit Giro- und Kreditkarte, Personalausweis und 20,00 Euro Bargeld entwendet haben. Mit dem entwendeten Wohnungsschlüssel soll der Beschuldigte sodann in die Wohnung der Geschädigten in der Lenbachstraße in Dresden eingedrungen sein, einen sich darin befindlichen Laptop im Wert von ca. 600,00 Euro entwendet haben sowie Kenntnis von den PINs der Geschädigten erlangt haben. Anschließend soll der Beschuldigte unter Verwendung der entwendeten Karten und der PINs zwei Bargeldabhebungen in Höhe von insgesamt 1.500,00 Euro und mehrere Einkäufe im Dresdner Stadtgebiet getätigt haben, wobei er u.a. Schmuck, Kleidung, Kosmetikartikel, ein Handy, Zigaretten und Sportschuhe im Gesamtwert von über 800,00 Euro erworben haben soll. Ferner soll der Beschuldigte zwischen September und Anfang November 2020 zwei gesichert auf der Zinzendorfstraße und der Tharandter Straße in Dresden abgestellte E-Bikes im Gesamtwert von ca. 8.000,00 Euro entwendet haben. Darüber hinaus soll der Beschuldigte am 4. November 2020 die Beifahrertür eines auf der Gröbelstraße in Dresden abgestellten Pkw eingeschlagen haben, und daraus u.a. Schlüssel, Ausweise und eine EC-Karte entwendet haben. Im Anschluss soll der Beschuldigte noch versucht haben, in eine Bäckerei auf der Gröbelstraße in Dresden einzudringen, um dort stehlenswerte Gegenstände zu entwenden. Bei der Tatausführung wurde der Beschuldigte von einer Zeugin überrascht und flüchtete. Er konnte zeitnah durch Einsatz von Fährtenhündin Laura der Dresdner Polizei in der Nähe des Tatorts aufgespürt und vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 4. November 2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und in Vollzug gesetzt. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte aktuell eine Freiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Führungsaufsicht. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 18.03.2021, 14:13 Uhr — Erstveröffentlichung Brand eines PKW in Leipzig Zeugenaufruf Tatort: 04299 Leipzig, Prager Straße/Güntzstraße Tatzeit: 18.03.21; 03:35 Uhr Am 18. März 2021, gegen 03:35 Uhr, wurde bekannt, dass ein PKW Mercedes Benz C 250 mit Leipziger Kennzeichen im Bereich Prager Straße/Güntzstraße in unmittelbarer Nähe zur Brücke an der S-Bahn-Haltestelle Völkerschlachtdenkmal brennt. Nach ersten Erkenntnissen muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden. Durch den Brand entstand erheblicher Schaden. Die unmittelbar nach der Tat eingeleiteten Ermittlungen führten bis dato nicht zur Ergreifung von Tätern. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht des 18. März 2021 im vorgenannten Zeitraum sowohl vor als auch nach der Tat am Tatort an der Prager Straße/Ecke Güntzstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Auch Wahrnehmungen im Internet oder in den sozialen Medien können die Ermittlungen unterstützen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen! Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 15.03.2021, 15:00 Uhr — Erstveröffentlichung Sachbeschädigungen an Polizeistandort in Leipzig – Connewitz Erneute Angriffe auf Polizeiposten in der Wiedebachpassage Tatort: 04277 Leipzig OT Connewitz, Bereich Biedermannstraße 9-13 Tatzeit: 12. März 2021, gegen 20:11 Uhr und 13. März 2021, gegen 00:34 Uhr Sachverhalt 1 Am Freitagabend, 12. März 2021 gegen 20:11 Uhr, wurden aus einer größeren Gruppierung heraus Gegenstände gegen den Polizeiposten in der Wiedebach-Passage geworfen. Das verbaute Sicherheitsglas hielt dem Angriff stand. Das an der Außenseite angebrachte Dienststellenschild wurde beschädigt. Ob dieser Angriff im Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten und nicht angemeldeten Kundgebung im örtlichen und zeitlichen Zusammenhang steht, wird gegenwärtig überprüft. Die Ermittlungen zu dem Angriff auf den Polizeiposten werden wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung geführt. Sachverhalt 2 Kurz nach Mitternacht wurde am Samstag, 13. März 2021, gegen 00:34 Uhr, der Polizeiposten erneut mit einem Gegenstand beworfen. Ein im Objekt anwesender Polizeibeamter konnte im Anschluss hieran eine flüchtende Person beobachten. Durch hinzueilende Kräfte konnten im Umfeld mehrere Personen festgestellt werden, bei denen für eine die Beschreibung des Polizeibeamten mutmaßlich zutraf. Dabei handelt es sich um einen 18-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Ob weitere Personen an dem erneuten Angriff beteiligt waren ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Auch hier werden die Ermittlungen wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung geführt. Da in beiden Fällen eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung übernommen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu den beiden Sachverhalten geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 11.03.2021, 15:58 Uhr Gefährliche Körperverletzung in Eilenburg Zeugenaufruf Tatort: 04838 Eilenburg, Hartmannstraße Tatzeit: 11. März 2021, 05.15 Uhr bis 05.25 Uhr In den Morgenstunden des heutigen Donnerstags klingelten mehrere unbekannte Täter an der Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses in Eilenburg. Die unbekannten Täter sollen zu diesem Zeitpunkt schwarze Westen mit der Aufschrift Polizei getragen haben, dunkel gekleidet und vermummt gewesen sein. Nachdem die unbekannten Täter in das Mehrfamilienhaus gelassen wurden, drangen diese in der Folge in die Wohnung eines 30-jährigen Mannes ein. Dieser wurde körperlich angegriffen und erlitt hierdurch Verletzungen. Nachdem die unbekannten Täter von dem 30-Jährigen abgelassen und aus der Wohnung geflüchtet sind, konnte dieser die Polizei verständigen. Auf Grund der Verletzungen wurde er in ein Krankenhaus verbracht. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen. Es werden Zeugen gesucht, die in den Morgenstunden des 11. März zwischen 5:00 Uhr und 5:30 Uhr am Tatort in Eilenburg auf der Hartmannstraße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Insbesondere werden Hinweise zu einer Gruppe von Personen erbeten, welche unter Umständen den äußeren Anschein von Einsatzkräften der Polizei erweckten. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen! Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 09.03.2021 – SMJusDEG : Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier zur Veröffentlichung der Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Jahr 2020 * 09.03.2021 – SMI : Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020 * 05.03.2021 – SMS : Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März * 05.03.2021 – STADD : Angriff mit dem Einkaufswagen * 05.03.2021 – STAL : Ermittlungen nach Schussabgabe durch Polizeibeamten auf Fahrzeug vom 21. April 2020 abgeschlossen * 04.03.2021 – STADD : Brandanschlag auf Kebab Haus in Dresden ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen ——————————- 09.03.2021, 15:16 Uhr Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier zur Veröffentlichung der Kriminalitätsentwicklung im Freistaat Sachsen im Jahr 2020 Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Die heute durch das Innenministerium veröffentlichte polizeiliche Kriminalitätsstatistik bestätigt, womit wir die ganze Zeit rechnen mussten: Häusliche Gewalt kommt im Vergleich zu den im Jahr 2019 angezeigten Fällen viel häufiger vor. Die Zunahme der Anzeigen zeigt uns aber auch, dass trotz oder gerade wegen Kontaktverboten sich die Situation für viele verschärft. Und dies sind nur die Fälle, die der Polizei gemeldet werden – von einem erhöhten Dunkelfeld muss gerade im Corona-Jahr ausgegangen werden. Beratungs- und Schutzeinrichtungen sind deswegen für Betroffene von häuslicher Gewalt umso wichtiger. Wir müssen daher dafür Sorge tragen, dass ausreichend Präventions- und Schutzangebote zur Verfügung stehen.« Beratungseinrichtungen für Betroffene von häuslicher Gewalt haben seit Beginn der Corona-Pandemie darauf hingewiesen, dass die isolierte Situation zu Hause für viele eine enorme Belastung darstelle und eine Anzeigebereitschaft häufig durch Anraten Dritter entstehe. Es ist davon auszugehen, dass die Fallzahlen von häuslicher Gewalt weitaus höher und hiervon überwiegend Frauen betroffen sind. Das Gleichstellungministerium hat auf diesen erhöhten Bedarf reagiert und übergangsweise mehr Schutzplätze für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder eingerichtet. Die Träger haben seit Beginn der Corona-Pandemie ihre telefonischen oder Onlineangebote für gewaltbetroffene oder -gefährdete Personen ausgeweitet. »Bitte achten Sie in den nächsten Wochen besonders auf Anzeichen von Gewalt, insbesondere gegenüber ihren Nachbarinnen, Arbeitskolleginnen oder Bekannten. Ihre Aufmerksamkeit kann andere vor Gewalt schützen!«, bittet Justiz- und Gleichstellungsministerin Katja Meier. Es stehen folgende kostenfreie Rufnummer zur Verfügung: Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016, die Nummer gegen Kummer unter 116 111 sowie das Elterntelefon 0800 111 0 550. Auch der Bundesverband für Mediation hat eine kostenfreie Hotline täglich von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Nummer 0800 247 36 76 geschaltet. Tipps und Strategien können vermittelt werden, wenn Streit überhandnimmt. Speziell für Männer bietet die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Sachsen e.V. das wöchentliche Online-Forum »coma« an, um Gelegenheit zum Austausch zu geben, wenn alles zu viel wird oder Gesprächspartner außerhalb der eigenen Familie erwünscht sind. ——————————- 09.03.2021, 13:00 Uhr Polizeiliche Kriminalstatistik Sachsen 2020 Kriminalität in Sachsen bleibt auf gleichem Niveau „Die Pandemie hat unser Leben im vergangenen Jahr spürbar verändert. Auch in der Kriminalitätsentwicklung schlägt sich diese besondere Situation nieder. Die veränderten Lebensgewohnheiten haben zu veränderten Tatgelegenheiten in einzelnen Phänomenbereichen geführt. Darauf haben sich Straftäter schnell eingestellt. Auch die Polizei Sachsen wird das bei der Kriminalitätsbekämpfung beachten müssen. Deshalb werden wir auch in den nächsten Jahren weiterhin in den polizeilichen Nachwuchs investieren, keine rechtsfreien Räume dulden und weiter konsequent gegen extremistische Straftäter vorgehen“, erklärt Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller. „Außerdem treiben wir die Digitalisierung der Polizei Sachsen weiter voran und stärken die kommunale Prävention. Die gelebte Partnerschaft von Freistaat, Polizei, Kommunen und Zivilgesellschaft ist dabei Garant für mehr Sicherheit vor Ort.“ Petric Kleine, Präsident des Landeskriminalamtes Sachsen: „Die registrierte Kriminalität in Sachsen bleibt 2020 fast auf Vorjahresniveau (+0,3 Prozent). Demgegenüber konnten mehr Fälle aufgeklärt werden, in Zahlen ausgedrückt rund 7.000 Fälle mehr. Ein Erfolg, der auch auf die gute Arbeit der sächsischen Polizei zurückzuführen ist. Bezogen auf die Kriminalitätsstruktur stellten wir zum Teil erhebliche Verschiebungen innerhalb einzelner Deliktsbereiche fest. Während Diebstahl insgesamt, insbesondere Wohnungseinbruchsdiebstähle, Diebstähle von Kraftwagen, aber auch Fahrraddiebstähle sowie Diebstähle in bzw. aus Handelseinrichtungen abnahmen, stiegen Delikte wie Beförderungserschleichungen, Sachbeschädigungen, Rauschgift- und Betrugsdelikte und nicht zuletzt Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz an. Wir gehen davon aus, dass die festgestellten Verschiebungen vor allem im Kontext mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie entstanden sind. Zudem haben sich die Zahl der Straftaten im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erhöht. Hier gab es 2020 eine erhebliche Zunahme von Fällen der Kinderpornografie. Regional betrachtet wurden die meisten Straftaten in den Städten Leipzig, Dresden und Chemnitz begangen. Dennoch liegt die Kriminalitätsbelastung im dritten Jahr in Folge auf dem niedrigsten Stand seit Anfang der 1990er Jahre. Das ist ein Beleg dafür, dass wir unsere Schwerpunkte bei der Kriminalitätsbekämpfung richtig gesetzt haben und unsere Maßnahmen wirken. Die Sachsen können auch weiterhin auf die Sicherheit im Staat vertrauen.“ Deutlich weniger Wohnungseinbrüche Die Anzahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle in Sachsen ist im letzten Jahr um 6,9 Prozent zurückgegangen und befindet sich auf dem niedrigsten Niveau seit zehn Jahren. Im vergangenen Jahr sind in Sachsen 2.831 Wohnungseinbruchsdiebstähle registriert worden. 2019 waren es noch 3.040. Der Anteil der versuchten, aber erfolglosen Wohnungseinbrüche lag wie bereits im Vorjahr bei rund 44 Prozent. Diese Quote ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die präventiven Maßnahmen – einschließlich der Förderprogramme von Bund und Freistaat – für mehr Einbruchschutz zunehmend greifen. Die Aufklärungsquote ist 2020 erneut leicht auf 26 Prozent angestiegen. Kfz-Diebstähle deutlich verringert Allein im vergangenen Jahr gab es einen Rückgang um 11,7 Prozent auf 1.517 Fälle. Das sind 201 Kfz-Diebstähle weniger als im Jahr 2019. Fast jeder zweite Diebstahl (46,3 Prozent der Fälle) wurde durch die Polizei aufgeklärt. Diese erfreuliche Entwicklung ist nicht zuletzt das Ergebnis der erfolgreichen Arbeit der sächsischen Polizei. Neben der SoKo-Kfz haben auch die Gemeinsamen Fahndungsgruppen mit der Bundespolizei, die Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die Zusammenarbeit mit unseren Partnern in Polen und Tschechien positiv zu dieser Entwicklung beigetragen. Zahl der Straftaten durch Zuwanderer* erneut zurückgegangen Zuwanderer verübten im vergangenen Jahr fünf Prozent weniger Straftaten. Es wurden insgesamt 15.631 Fälle (ohne ausländerrechtliche Delikte) erfasst (2019: 16.439 Fälle). Hierbei bildeten Ladendiebstähle (2.548), Körperverletzungen (2.485) und Beförderungserschleichungen (2.077) den Schwerpunkt. Der Gesamtanteil der Zuwanderer an allen erfassten Tatverdächtigen lag 2020, wie im Jahr 2019, weiter unter zehn Prozent. Rund 43 Prozent aller durch Zuwanderer begangenen Straftaten wurden durch mehrfach/intensiv tatverdächtige Zuwanderer (MITA) verübt. Diese machen allerdings nur einen Anteil von 2,1 Prozent aller Zuwanderer aus. Im vergangenen Jahr haben 1.176 MITA insgesamt 6.703 Straftaten begangen. Besonders häufig wurden Staatsangehörige aus Tunesien, Syrien, Libyen und Georgien als Tatverdächtige ermittelt. Hervorzuheben ist, dass sich aufgrund der täterorientierten Bearbeitung im vergangenen Jahr 400 MITA in Haft befanden bzw. zur Verhaftung ausgeschrieben waren. Trotz der zeitweisen Aussetzung der Abschiebungen konnten im vergangenen Jahr 52 MITA abgeschoben werden. Prof. Dr. Roland Wöller: „Mit jedem einzelnen MITA, der abgeschoben werden kann, wird ein Beitrag für mehr Sicherheit erbracht, denn der Großteil der Zuwanderer hält sich in unserem Land an Recht und Gesetz. Deshalb konzentrieren wir uns besonders auf die mit Haftbefehl Gesuchten.“ Grenzkriminalität mit leichtem Rückgang In den Gemeinden entlang der sächsischen Außengrenze zu Tschechien und Polen wurden im vergangenen Jahr 16.632 Straftaten (ohne ausländerrechtliche Verstöße) registriert. Ein Jahr zuvor waren es 16.996 Fälle. Besonders häufig wurden an der Grenze Diebstähle (36 Prozent), Sachbeschädigungen (13 Prozent), Betrugsdelikte (neun Prozent) und Körperverletzungen (neun Prozent) begangen. Entlang der 582 Kilometer Außengrenze gibt es 46 sächsische Gemeinden mit Grenzbezug, davon liegen 39 an der tschechischen Grenze. Hier ging die Kriminalität um zwei Prozent zurück. Sieben Gemeinden liegen an der polnischen Außengrenze. In diesen sank 2020 die Kriminalität um drei Prozent, was unter anderem auf den Einsatz von Videosicherheitstechnik, die Einrichtung der Sonderkommission „Argus“ in der Polizeidirektion Görlitz sowie erhöhte Kontrollaktivitäten und die gute Zusammenarbeit mit den tschechischen und polnischen Behörden zurückzuführen ist. Anzahl der Rauschgiftdelikte angestiegen Die Anzahl der Rauschgiftdelikte stieg 2020 um knapp neun Prozent gegenüber dem Vorjahr. 2020 wurden 14.149 Delikte registriert (2019: 13.012). Während die Zahlen bei Crystal, welche zuvor seit 2014 stetig rückgängig waren, erstmals wieder stark um 15 Prozent anstiegen, setzte sich die Entwicklung bei Delikten im Zusammenhang mit Cannabisprodukten, wie Marihuana oder Haschisch fort und stieg weiterhin leicht um fünf Prozent an. Die Zunahme der Fallzahlen resultieren aus verstärkten Kontrollen der Polizei Sachsen auch im Zusammenhang mit den Corona-Schutzmaßnahmen sowie aus mehr Feststellungen der Zollbehörden am Leipziger Flughafen. Starker Anstieg bei Cybercrime Die starke Zunahme der Straftaten mit dem Tatmittel Internet um 29,1 Prozent (2020: 10.600 Fälle, 2019: 8.212 Fälle) ist zumindest partiell auf einen verstärkten Onlinehandel zurückzuführen. Bei fast der Hälfte aller Fälle handelte es sich um Straftaten des Waren-/Warenkreditbetruges. Gewaltkriminalität leicht gesunken Die Anzahl der Gewaltdelikte ging im Jahr 2020 um ca. ein Prozent leicht auf 7.569 Fälle zurück (2019: 7.649 Fälle). Die Aufklärungsquote lag bei rund 81 Prozent (2019: 79 Prozent) und konnte damit erneut gesteigert werden. Besonders bei den Raubdelikten gingen hier die Fallzahlen (1.483) gegenüber dem Vorjahr (2019: 1.665) deutlich zurück. Häusliche Gewalt mit leichtem Anstieg Die Anzahl der Straftaten im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt sind im Jahr 2020 auf 9.235 Fälle angestiegen. Im Jahr zuvor waren es 8.890 Fälle. Dabei bildeten Fälle im Bereich der Körperverletzungen (5.960) und Straftaten gegen die persönliche Freiheit (1.985) den Schwerpunkt. Die meisten Opfer häuslicher Gewalt waren ehemalige Partner (2.882), Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften (1.924) und Ehepartner (1.393). Tatverdächtige insgesamt Die sächsische Polizei ermittelte im vergangenen Jahr 89.551 Tatverdächtige (ohne ausländerrechtliche Verstöße), das waren knapp drei Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger (18.707) lag, wie im Jahr zuvor, bei rund 21 Prozent. 7.734 der nichtdeutschen Tatverdächtigen waren Zuwanderer. Politisch motivierte Kriminalität leicht rückläufig Die politisch motivierten Straftaten sind 2020 gegenüber dem Vorjahr leicht auf 4.056 gesunken, nachdem sie im Jahr 2019 mit 4.350 Fällen einen Höchststand erreicht hatten. Jede achte registrierte politisch motivierte Straftat (519 Fälle) stand dabei im Kontext mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Von den politisch motivierten Straftaten entfielen 2.117 Straftaten auf den Phänomenbereich -rechts- und machen somit weiterhin gut die Hälfte der Gesamtfälle aus. 1.169 Straftaten waren dem Phänomenbereich -links- zuzuordnen. Die Aufklärungsquote der politisch motivierten Straftaten konnte um 10,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr erhöht werden (2020: 42,2 Prozent, 2019: 32 Prozent). Politisch motivierte Gewaltdelikte sind im vergangenen Jahr um 76 Prozent angestiegen (2020: 366 Fälle, 2019: 208 Fälle). Mehr als die Hälfte dieser Fälle (63 Prozent) entfallen dabei auf den Phänomenbereich der PMK -links-. Hier wurden unter anderem auch zwei versuchte Tötungsdelikte erfasst. Insgesamt konnte in dem Bereich der politisch motivierten Gewaltdelikte mehr als jede zweite Tat aufgeklärt werden. Kampf gegen Hasskriminalität Hasskriminalität hat in besonderem Maße negative Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl der Menschen. Die Fallzahlen blieben mit insgesamt 578 Fällen auf einem hohen Niveau (2019: 608 Fälle). Der überwiegende Teil ist der PMK -rechts- zuzuordnen. Ein deutlicher Anstieg war 2020 mit 176 Fällen bei politisch motivierten Hasspostings im Internet zu verzeichnen (2019: 115 Fälle). Rund 70 Prozent waren dabei politisch rechts motiviert. Prof. Dr. Wöller: „Wir haben das Thema ‚Hass im Netz‘ als Schwerpunkt erkannt und gehen mit gezielten Maßnahmen gemeinsam mit der Justiz dagegen vor. So wurde im Sommer letzten Jahres damit begonnen, im Landeskriminalamt eine Zentrale Meldestelle für Hasskriminalität im Internet einzurichten. Sie ging am 20. Januar 2021 in den Wirkbetrieb. Ich möchte alle Bürgerinnen und Bürger ermutigen, Hasskommentare im Internet und in den Social Media nicht hinzunehmen, sondern über die Onlinewache der Polizei Sachsen zur Anzeige zu bringen.“ Kriminalität gegen Amts- und Mandatsträger zeitweise hoch Die Fallzahlen stagnieren in diesem Bereich beim Blick auf das gesamte Jahr 2020 bei 168 Fällen (2019: 171 Fälle). Allerdings war zu beobachten, dass im zweiten (51 Fälle) und vierten (52 Fälle) Quartal 2020 die Zahlen gegenüber dem ersten (37) und dritten Quartal (28 Fälle) deutlich höher waren. Dies könnte mit den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie im Zusammenhang stehen. * Als Zuwanderer im Sinne der kriminalstatistischen Betrachtung werden Asylbewerber, geduldete Ausländer, Kontingentsflüchtlinge, unerlaubt aufhältige Personen, international/national Schutzberechtigte und Asylberechtigte erfasst. ——————————- 05.03.2021, 18:39 Uhr Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 8. März Freistaat ermöglicht vorsichtige Lockerungen Das Kabinett hat nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März die sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März bis Ablauf des 31. März 2021. Damit werden die geltenden Corona-Maßnahmen im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Die Kontaktbeschränkungen werden gelockert: Ein Hausstand darf sich in der Öffentlichkeit sowie in privat genutzten Räumen und Grundstücken mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes treffen. Insgesamt sind maximal fünf Personen erlaubt. Kinder unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. Die bislang geltenden Ausgangsbeschränkungen und die damit verbundene Auflage, die Unterkunft nur mit triftigem Grund verlassen zu dürfen, werden grundsätzlich aufgehoben. Dies gilt auch für das Alkoholverbot. Die nächtliche Ausgangssperre fällt ersatzlos weg. Alle Beschäftigten und Selbstständigen mit direktem Kundenkontakt sind ab 15. März 2021 verpflichtet, einmal wöchentlich einen Corona-Test vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Arbeitgeber müssen die Tests für den Arbeitnehmer kostenfrei zur Verfügung stellen. Arbeitgeber sind verpflichtet, ab dem 22. März 2021 ihren Beschäftigten, die an ihrem Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot zur Durchführung eines kostenlosen Selbsttests mindestens einmal pro Woche zu unterbreiten. Voraussetzung für Anwendung dieser Regelungen ist, dass ausreichend Testungen am Markt vorhanden sein müssen. Fahrschulen dürfen vollumfänglich öffnen. Bedingung ist eine wöchentliche Testung des Personals, ein Hygienekonzept und ein tagesaktueller Schnell- oder Selbsttest des Kunden. Buchläden, Baumschulen, Gartenmärkte, Baumärkte und Blumengeschäfte gelten künftig als Geschäfte und Märkte des täglichen Bedarfs sowie der Grundversorgung und dürfen öffnen. Nötig sind hier eine Begrenzung der Kundenzahl und ein Hygienekonzept. Die im Folgenden aufgeführten, inzidenzbasierten Lockerungen sind nicht zulässig, wenn das festgelegte Maximum von 1.300 durch Covid-19-Erkrankte belegten Krankenhausbetten in Sachsen auf der Normalstation überschritten wird. Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben: * Click & Meet im Einzel- und Großhandel nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro angefangenen 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Unterstützungsbedürftige Personen und Minderjährige zählen nicht mit. * Individualsport alleine oder zu zweit und in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 15 Jahren im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen. * Öffnung von weiteren körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik- und Tattoostudios mit wöchentlicher Testung des Personals. Kunden müssen einen tagesaktuellen negativen Covid-19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. * Ab 15. März 2021: Öffnung von botanischen Gärten, Zoos und Tierparks mit vorheriger Terminbuchung. Gleiches gilt für die Öffnung von Museen, Galerien und Gedenkstätten. Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März 2021 erlauben: * Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung. Sitzen mehrere Hausstände an einem Tisch, ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest notwendig. * Die Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten, Musiktheatern, Musik-, Kunst- sowie Tanzschulen. Bedingung ist ein negativer, tagesaktueller Covid-19-Schnell- oder Selbsttest für Besucher. * Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich. Teilnehmer müssen einen negativen, tagesaktuellen Covid19-Schnell- oder Selbsttest vorlegen. * Bibliotheken. Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben: * Öffnung des Einzel- und Großhandels mit Kundenbeschränkung. * Kontaktfreien Sport in kleinen Gruppen (maximal 20 Personen) im Außenbereich. * Ab dem 15. März 2021: Öffnung von Zoos, botanischen Gärten und Tierparks sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten ohne Terminvereinbarung. Hat sich der Sieben-Tage-Inzidenzwert auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt nach diesen Öffnungsschritten an weiteren 14 Tagen insgesamt nicht erhöht, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt frühestens ab 22. März erlauben: * Öffnung der Außenbereiche der Gastronomie ohne Terminvereinbarung und ohne Testpflicht für Gäste. * Öffnung von Kinos, Theatern, Opern- und Konzerthäusern, Konzertveranstaltungsorten und Musiktheatern ohne Testpflicht für Besucher. * Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich ohne Testpflicht für Teilnehmer. Maßnahmen bei Unterschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 35 Wird der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner im Freistaat Sachsen und im jeweiligen Landkreis oder Kreisfreien Stadt an fünf Tagen in Folge unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt erlauben: * Lockerung der Kontaktbeschränkungen: Es dürfen sich in der Öffentlichkeit und im privaten Raum bis zu drei Hausstände mit insgesamt maximal zehn Personen treffen. Kinder unter 15 Jahren bleiben unberücksichtigt. Rückfallregelung / verschärfte Maßnahmen bei erhöhter Inzidenz * Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 50 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, gelten im Landkreis oder kreisfreien Stadt ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regelungen für eine Inzidenz zwischen 50 und unter 100:. Der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt muss die darüber hinaus geltenden entsprechenden Lockerungen aufheben. * Bei Überschreitung des Sieben-Tage-Inzidenzwertes von 100 Neuinfektionen an drei aufeinanderfolgenden Tagen im Freistaat Sachsen oder dem Landkreis oder der Kreisfreien Stadt, müssen Landkreise oder kreisfreie Stadt die entsprechenden Lockerungen ab dem zweiten darauffolgenden Werktag aufheben. Zeitgleich müssen Ausgangsbeschränkungen (Verlassen der Unterkunft nur mit triftigem Grund) und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit eingeführt werden. Zudem gelten erneut die Kontaktbeschränkungen von einem Haushalt und maximal einer weiteren Person. Kinder unter 15 Jahre bleiben unberücksichtigt. * Sind die maßgeblichen Inzidenzwerte an drei aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten, treten Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot ab dem zweiten darauffolgenden Werktag ebenso wieder außer Kraft wie die strengeren Kontaktbeschränkungen. * Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen ergreifen. Die neue Verordnung wird in Kürze online veröffentlicht: https://www.coronavirus.sachsen.de/ (»Amtliche Bekanntmachungen«). ——————————- 05.03.2021, 10:04 Uhr Ermittlungen nach Schussabgabe durch Polizeibeamten auf Fahrzeug vom 21. April 2020 abgeschlossen – Verfahren gegen Autofahrer und Polizeibeamte eingestellt – In den Abendstunden des 21. April 2020 soll ein – zum damaligen Zeitpunkt – 27-jähriger Mann in der Lützner Straße in Leipzig eine Polizeiabsperrung missachtet haben und dabei auf zwei Polizeibeamte (1x männlich, 1 x weiblich) zugefahren sein, um sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Gegen den Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren unter anderem wegen des Tatverdachts des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr eingeleitet. Aufgrund des Fahrverhaltens soll sodann durch einen Polizeibeamten zweimal auf das Fahrzeug geschossen worden sein, wobei ein Projektil die Fahrertür durchschlug und im Fahrersitz stecken blieb. Gegen die Polizeibeamten wurde bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein Verfahren wegen des Tatvorwurfs der versuchten gefährlichen Körperverletzung im Amt geführt. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat die Ermittlungsverfahren – sowohl gegen den Pkw-Fahrer als auch gegen die Polizeibeamten – eingestellt, da im Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen gegen keinen der Beschuldigten ein für die Anklageerhebung erforderlicher hinreichender Tatverdacht besteht (§ 170 Abs. 2 StPO). Bezüglich des Pkw-Fahrers ließ sich aufgrund der durchgeführten Ermittlungen nicht sicher nachweisen, ob und in welcher Art und Weise der Beschuldigte tatsächlich vorsätzlich auf die Polizeibeamten zugefahren ist. Mithin war nicht mit der für eine Anklage notwendigen Sicherheit nachweisbar, dass die konkrete Gefahr eines Zusammenstoßes mit den Polizeibeamten bestand bzw. er sich durch ein Zufahren auf die Polizeibeamten der Kontrolle entziehen wollte. Hinsichtlich der Schussabgabe durch einen Polizeibeamten ergaben die Ermittlungen, dass die beiden Schüsse aus der Waffe der Polizeibeamtin abgegeben wurden. Jedoch hat sich die Beamtin durch die Schussabgabe nicht strafbar gemacht. Zum einen kann ihr nicht nachgewiesen werden, dass sie bei der Schussabgabe in Kauf nahm, den Fahrer zu treffen und zum anderen kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich das Fahrzeug derart auf die Beamtin zubewegte, dass sie in dieser konkreten Situation zur Abwehr einer Gefahr schießen durfte und der Einsatz der Dienstwaffe damit gerechtfertigt war. Soweit die Polizeibeamtin bei der tatsächlichen Einschätzung der Situation und einer angenommenen Gefährdungslage nicht ausschließbar einem Irrtum unterlag führt dies zu keiner Strafbarkeit der Polizeibeamtin. Die Ermittlungsmöglichkeiten in beiden Verfahren, in denen die Beschuldigten wechselseitig jeweils Beschuldigte und Zeugen sind, sind erschöpft. Eine weitere Aufklärung des Sachverhalts ist nicht möglich. Mit diesem Sachstand waren daher beide Ermittlungsverfahren einzustellen. ——————————- 04.03.2021, 10:39 Uhr Medieninformation Polizeidirektion Dresden Nr. 130|21 Brandanschlag auf Kebap Haus in Dresden – Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 34-jährigen Polen wegen des Verdachts der versuchten gesundheitsgefährdenden schweren Brandstiftung und der versuchten gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 02.03.2021 gegen 14:15 Uhr am Eingang eines Kebab Hauses in der Loschwitzer Straße in Dresden, mittels offener Flamme einen von ihm selbstgebauten Wurfbrandsatz (sogenannter Molotowcocktail) durch die offenstehende Tür in die Verkaufsräume des Lokals geworfen zu haben. Dem Beschuldigten soll es darauf angekommen sein, die Ausbreitung des Feuers auf wesentliche Bestandteile des Gebäudes oder wenigstens die längerfristige, brandfolgenbedingte Unbenutzbarkeit der Geschäftsräume zu erreichen. Außerdem soll er darauf abgezielt haben, die von ihm wahrgenommenen Mitarbeiter des Kebab Hauses und einen Gast zumindest durch das Einatmen der giftigen Rauchgase zu verletzen. Entgegen der Erwartung des Beschuldigten zerbrach bzw. explodierte der von ihm zuvor angezündete Wurfbrandsatz jedoch nicht, sodass sich die Flammen nicht weiter ausbreiten konnten. Die aus dem Flaschenhals herausragenden Flammen konnten Mitarbeiter des Kebab Hauses durch den Einsatz von Löschwasser löschen. Es entstand weder ein Sachschaden noch wurden Personen verletzt. Der nach der Tat flüchtige Beschuldigte konnte am 03.03.2021 durch die Polizei vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.03.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Hintergrund und Motiv der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
DPolG Hamburg 4.03.2021 Hamburger Polizei-Gewerkschaft fordert„Die Corona-Regeln müssen nachvollziehbar sein“ DPolG Hessen 5.03.2021 Priogruppe 2 am Start Die Impfkampagne soll nun endlich ins Rollen kommen DPolG Bayern 5.03.2021 „Die Menschen sind dünnhäutiger geworden“ BR24.de, 11.03.2021 Polizeigewerkschaft fordert Helmpflicht für E-Biker Pedelecs liegen nicht erst seit Corona im Trend. Dass die Gefahr für E-Biker höher ist als für „Normalradler“, darin sind sich Experten einig – und auch darin, dass Helme schützen. Ob eine Helmpflicht sinnvoll ist, da gehen die Meinungen auseinander.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 03.03.2021 – LKA : Sachbeschädigung an Dresdner Hotelneubau * 03.03.2021 – LKA : Ausschreitungen in Leipzig – Connewitz * 02.03.2021 – LKA : Brand eines PKW in Leipzig * 01.03.2021 – SSK : Sachsen und Bayern schließen COVID-19-Allianz * 25.02.2021 – STADD : Drogenhandel in Sebnitz ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen 03.03.2021, 15:32 Uhr — Erstveröffentlichung Sachbeschädigung an Dresdner Hotelneubau Gebäude entglast und mit Farbe beworfen – Das Landeskriminalamt Sachsen sucht Zeugen Tatzeitpunkt: 2./ 3. März 2021 Tatort: Dresden, Leipziger Straße Wie am Morgen festgestellt wurde, haben bislang unbekannte Täter den Hotelneubau auf der Leipziger Straße in der letzten Nacht mit Farbbeuteln beworfen und das Gebäude teilweise entglast. Erste Schätzungen gehen von einem Schaden in Höhe von mehreren zehntausend Euro aus. Ein genauer Tatzeitpunkt ist gegenwärtig noch nicht bekannt. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) die Bearbeitung des oben genannten Sachverhalts übernommen. Entsprechende Zusammenhänge mit vergleichbaren Vorfällen werden geprüft, können aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder bestätigt noch dementiert werden. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen. Wer hat im benannten Zeitraum im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und / oder Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt. Auch Hinweise aus den Sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich an das LKA Sachsen, Neuländer Straße 60 in 01129 Dresden, Tel. 0800 855-2055 oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden. ——————————- 03.03.2021, 14:47 Uhr — Erstveröffentlichung Ausschreitungen in Leipzig – Connewitz Erneuter Angriff auf Polizeistandort – Zeugenaufruf Tatort: 04277 Leipzig OT Connewitz, Bereich Biedermannstraße, Basedowstraße und Bornaische Straße Tatzeit: 2. März 2021, 20:11 Uhr Aus einer größeren Gruppierung heraus wurden durch bislang unbekannte Täter der Polizeistandort in der Wiedebach-Passage sowie weitere Objekte mit Steinen beworfen. Während des Angriffs befanden sich Beamte im Polizeiobjekt. Diese wurden bei dem Angriff nicht verletzt. Die Höhe des Schadens kann noch nicht beziffert werden. Die unbekannten Täter flüchteten zu Fuß vom Tatort. Fahndungsmaßnahmen im Umfeld des Tatortes wurden unmittelbar durch die Kräfte der Polizeidirektion Leipzig eingeleitet. Dabei wurde eine männliche Person (40, deutsch) festgestellt, welche eine Flasche gegen ein Dienstfahrzeug der Bereitschaftspolizei geworfen haben soll. Am Dienst-Kfz entstand dabei Sachschaden. Die männliche Person konnte gestellt werden, wobei sie sich den polizeilichen Maßnahmen widersetzte. Inwieweit diese Person auch an den vorherigen Angriffen beteiligt war, ist Gegenstand der laufenden Ermittlungen. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung übernommen. Es wird wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, der Sachbeschädigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt. Ein im Internet veröffentlichtes Selbstbezichtigungsschreiben zu den Angriffen auf die Objekte fließt in die Ermittlungen mit ein. Es werden Zeugen gesucht, die am Abend des 2. März 2021, um 20:11 Uhr am Tatort in 04277 Leipzig – OT Connewitz, im Bereich Biedermannstraße, Basedowstraße und Bornaische Straße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen! Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 02.03.2021, 10:30 Uhr — Erstveröffentlichung Brand eines PKW in Leipzig Zeugenaufruf Tatort: 04103 Leipzig Zentrum Ost, Chopinstraße 18 Tatzeit: 27. Februar 2021, gegen 00:35 Uhr Am 27. Februar 2021, gegen 00:35 Uhr, wurde bekannt, dass ein auf eine Immobilienverwaltungsfirma zugelassener PKW Citroen C1 mit Leipziger Kennzeichen in der Chopinstraße/Ecke Hans-Poeche-Straße brennt. Nach ersten Erkenntnissen muss von einer vorsätzlichen Brandstiftung ausgegangen werden. Der PKW brannte vollständig aus. Die Höhe des Sachschadens ist noch nicht bekannt. Die unmittelbar nach der Tat eingeleiteten Ermittlungen führten bis dato nicht zur Ergreifung von Tätern. Es liegen Hinweise vor, wonach im Umfeld des Tatortes vier dunkel bekleidete bisher unbekannte Radfahrer gesehen worden sind, die sich nach der Tat in östlicher Richtung entfernt haben sollen. Da eine politische Motivation nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Soko LinX des Landeskriminalamtes Sachsen die weitere Bearbeitung des Falles übernommen. Es werden Zeugen gesucht, die in der Nacht des 27. Februar 2021 gegen 00.30 Uhr am Tatort auf der Chopinstraße/Ecke Hans-Poeche-Straße und im weiteren Bereich um den Tatort verdächtige Personen und Fahrzeuge gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt haben. Insbesondere werden Hinweise zu einer Gruppe von mutmaßlich vier dunkel gekleideten Radfahrern erbeten, die sich im Tatzeitraum im Bereich Hans-Poeche-Straße/Chopinstraße aufgehalten haben und dann nach der Tat in Richtung Ludwig-Erhard-Straße weggefahren sein sollen. Die Ermittlungsbehörden sind bei der Aufklärung der Straftat auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen! Zeugen, die sachdienliche Hinweise zum Sachverhalt geben können, werden gebeten, sich bei der Kriminalpolizei, Dimitroffstraße 1 in 04107 Leipzig, Tel. (0341) 966 4 6666 oder jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. ——————————- 01.03.2021, 11:24 Uhr — Erstveröffentlichung Sachsen und Bayern schließen COVID-19-Allianz Dresden (1. März 2021) – Ministerpräsident Michael Kretschmer und der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder haben heute (1. März 2021) über eine COVID-19-Allianz zwischen Sachsen und Bayern informiert. Der bayerisch-sächsische Lebens- und Wirtschaftsraum gehört zusammen. COVID-19 darf nicht trennen, was in den vergangenen Jahrzenten zum Nutzen aller Seiten entstanden ist. Das kann nur gelingen, wenn auch beim Infektionsschutz eng zusammen gearbeitet wird. Deshalb intensivieren die beiden Bundesländer auf allen Ebenen länderübergreifend ihre Abstimmungen und informieren breit über die Maßnahmen. Sachsen und Bayern schließen eine »COVID-19-Allianz« und vereinbaren folgendes Maßnahmenpaket: 1. Grenzkontrollen • Lückenlose Grenzkontrollen des Bundes sichern die Einhaltung der Einreisevoraussetzungen (Negativtest) und schützen vor dem Eintrag gefährlicher Virusvarianten. • Der Bund bleibt aufgefordert, bis zu einer nachhaltigen Verbesserung der Lage das Grenzregime aufrechtzuerhalten. • Klar ist: Einreise nur mit negativem Testergebnis. 2. Testkonzepte • Wir wissen, wer wo getestet wird: Einheitliche Testkonzepte zwischen Bayern und Sachsen sichern ausreichende wohnortnahe Testmöglichkeiten. Bedarfsorientierter und zielgerichteter Einsatz der Tests wo nötig. • Wir unterstützen Betriebe und Kommunen beim Angebot flächendeckender Schnelltests. Bürgerinnen und Bürger können sich so »schnell testen«. • Wir unterstützen Tschechien beim Aufbau von Teststationen und dem Ausbau der Testkapazitäten im Rahmen der rechtlichen und logistischen Rahmenbedingungen. 3. »Pendlerquarantäne« für Grenzgänger und -pendler • Wir stimmen uns ab bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten. • In Hot-Spots ordnen die örtlichen Behörden für Grenzgänger und -pendler sog. Pendlerquarantäne an. D. h. kein Verlassen des Arbeits-/Schul-/Ausbildungswegs für Grenzgänger. Grenzpendler nach Tschechien verlassen in Deutschland die Wohnung nur aus triftigen Gründen. • Stichprobenartige Kontrollen unterstützen dies. 4. Sequenzierung – Virusvarianten • Wir brauchen ein einheitliches Lagebild zu Mutationen. Hierzu dient die Sequenzierung aller positiven PCR-Tests. • Wir weiten das grenzüberschreitende Sequenzierungs-Projekt der Uniklinik Dresden (SN, Polen, Tschechien) auf das Dreiländereck Bayern-Sachsen-Tschechien aus. Dabei kann das bestehende bayerische Verbundprojekt Bay-VOC (Zusammenschluss LGL und 6 Uniklinika zum gemeinsamen Datenaustausch) unterstützen. Der Bund ist aufgerufen, hier finanziell zu unterstützen. • Gemeinsames »Virusvarianten-Monitoring«: Austausch aller Untersuchungs-ergebnisse, regelmäßige Erstellung eines grenzüberschreitenden Lagebilds, Maßnahmenkonzepte für »Ausbruchs-Cluster«. 5. Sicheres Arbeiten • In den Betrieben wird einheitlich vorgegangen: Möglichst umfassende und flächendeckende, branchenspezifische Home-Office-Lösungen, Mindestanforderungen an Hygiene- und Testkonzepte im gesamten deutsch-tschechischen Grenzraum. • Betriebe kontrollieren auf örtliche Anordnung die erforderlichen Testnachweise der Pendler. • Schnelltests am Arbeitsplatz: Wir ermöglichen kleinen mittelständischen Unternehmen und Behörden mit Bürgerkontakt Schnelltests, z.B. durch Finanzierung entsprechender Schulungsmaßnahmen. • Arbeitgeber werden aufgefordert, ihrer Belegschaft Testmöglichkeiten anzubieten. • »Pakt für sichere Unterbringung«: Wir unterstützen Betriebe bei der Bereitstellung von Wohnraum für Pendler aus Tschechien. Wir achten dabei auf strenge Schutz- und Hygienepflichten, Testkonzepte und behördliche Kontrollen. • Entwicklung von branchenspezifischen Muster-Hygienekonzepten für Betriebe mit Grenzgängern. Zentral: Mindestabstand, FFP2-Pflicht, feste Gruppen, Testkonzept. • Initiierung eines Austausches der Gesundheitsämter und Gewerbeaufsichten in Bayern und Sachsen: Einrichtung eines länderübergreifenden »Pandemie-Boards« als Musterbeispiel grenzüberschreitender Zusammenarbeit. 6. Hot-Spot Regelungen • Wir sind uns einig, in Hot-Spots (Städte oder Landkreise mit hoher Inzidenz über 100) sind andere Regeln nötig. Diese sind in enger Abstimmung mit den Landesbehörden von den örtlichen Behörden anzuordnen. • Hierzu zählen: Fortsetzung von Schließungen (Geschäfte, Kitas etc.), Distanzunterricht im Schulbereich, Ausgangsbeschränkungen. • Betroffene Kommunen werden eng begleitet und bestmöglich unterstützt. 7. Kontaktnachverfolgung • Wir informieren Kontaktpersonen und Infizierte schnell und zuverlässig, insbesondere in Mutationsgebieten. • Wir begleiten die Betroffenen eng (z.B. häufige Kontaktaufnahme). • Quarantäneanordnungen werden kontrolliert und konsequent durchgesetzt. 8. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser • Konsequente Isolation Infizierter und der Kontaktpersonen ist das effektivste Mittel der Pandemiebekämpfung. Wir kontrollieren die Einhaltung der Quarantäneanordnungen verstärkt. • In Hot-Spots wird der Kontrolldruck durch alle Behörden noch einmal erhöht. Gewerbeaufsichtsämter achten besonders auf die Einhaltung der betrieblichen Hygienevorschriften. 9. Krankenhausversorgung / Lagebild • Bayerische und sächsische Krankenhäuser nehmen tschechische COVID-19 Patienten auf. • Wir unterstützen uns im Bedarfsfall gegenseitig. • Ein gemeinsames regelmäßiges Lagebild (Infektionszahlen, Bettenbelegung, Mutationen), mindestens wöchentlich, im Grenzraum hilft, drohende Probleme frühzeitig zu erkennend und gemeinsam zu lösen. 10. Impfen • Wir tauschen uns bzgl. der Erfahrungen zur jeweiligen Impfstrategie aus. • Wir stellen sicher, dass vulnerable Personen schnellstmöglich geimpft werden. ——————————- 25.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Drogenhandel in Sebnitz Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 42-jährigen Pakistani wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und gegen eine 26-jährige Afghanin wegen des Verdachts der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Dem 42-jährigen Beschuldigten liegt u.a. zur Last, am 23.02.2021 in der Wohnung seiner Freundin, der 26-jährigen Mitbeschuldigten, in Sebnitz 1.600 Gramm Marihuana und 240 Gramm Crystal aufbewahrt zu haben, um durch einen späteren Verkauf der Betäubungsmittel Gewinn zu erzielen. Der 26-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen, dem 42-jährigen ihre Wohnung in Kenntnis aller Tatumstände zur Lagerung der Betäubungsmittel zur Verfügung gestellt zu haben. Neben den Betäubungsmitteln wurden bei der Durchsuchung über 20.000 Euro Bargeld sichergestellt. Es besteht der Verdacht, dass es sich hierbei um Einnahmen aus Drogengeschäften handelt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 23.02.2021 Haftbefehle gegen beide Beschuldigte erlassen. Der 42-jährige Beschuldige befindet sich nunmehr in Untersuchungshaft. Der gegen die 26-jährige Beschuldigte erlassene Haftbefehl wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 19.02.2021 – PD Chemnitz: Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt in Untersuchungshaft * 17.02.2021 – LKA : Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Silvesternacht 2020 in Leipzig * 12.02.2021 – STADD : Schwere Körperverletzung in Dresden ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen 19.02.2021, 13:41 Uhr — Erstveröffentlichung Tatverdächtiger nach Tötungsdelikt in Untersuchungshaft Chemnitz Zeit: 29.01.2021 polizeibekannt Ort: OT Altchemnitz (541) Ende Januar fanden Angehörige einen 56-jährigen Mann tot in dessen Wohnung nahe der Annaberger Straße auf. Da sich in der Folge Anhaltspunkte für einen nichtnatürlichen Tod des Mannes ergaben, wurde eine gerichtliche Sektion des Leichnams angeordnet. Dabei stellten Gerichtmediziner fest, dass der 56-Jährige infolge einer stumpfen Gewalteinwirkung ums Leben gekommen und somit von einem Tötungsdelikt auszugehen war. Folglich nahm die Mordkommission der Chemnitzer Kriminalpolizei in enger Abstimmung mit der Chemnitzer Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen auf. Die Ermittler erlangten im Rahmen ihrer Arbeit schließlich Hinweise auf einen 21-jährigen Bekannten des Verstorbenen, der im Zuge weiterer Ermittlungen zunehmend als Tatverdächtiger in den Fokus rückte. Aufgrund des Umstandes, dass er wohnungslos war und somit akute Fluchtgefahr bestand, wurde die Öffentlichkeit bislang nicht über die Tat informiert. Denn andernfalls wäre das Ermittlungsverfahren bzw. die Aufklärung des Tötungsdeliktes im erheblichen Maße gefährdet gewesen. Am gestrigen Donnerstag realisierten Zivilfahnder in einer Wohnung im Stadtteil Sonnenberg die Festnahme des 21-Jährigen. Die zuständige Ermittlungsrichterin des Amtsgerichts Chemnitz erließ einen Haftbefehl gegen den Deutschen und ordnete unmittelbar nach der Festnahme den Vollzug der Untersuchungshaft an. Er befindet sich nunmehr in einer sächsischen Justizvollzugsanstalt. Die Ermittlungen wegen Totschlags, in denen insbesondere die genauen Hintergründe der Tat sowie das tatsächliche Motiv des Tatverdächtigen geklärt werden müssen, laufen indes fort. (Ry) ——————————- 17.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Brandanschlag auf Bundeswehrfahrzeuge in der Silvesternacht 2020 in Leipzig Auslobung von 80.000 Euro für sachdienliche Hinweise* Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag am 31. Dezember 2020 in Leipzig, setzt das Landeskriminalamt Sachsen im Einvernehmen mit der zuständigen Staatsanwaltschaft in Leipzig eine Belohnung in Höhe von 80.000 Euro* für sachdienliche Hinweise aus, die zur Aufklärung des Sachverhaltes führen. Durch unbekannte Täter wurde auf mehrere Fahrzeuge der Bundeswehr auf bisher unbekannte Art und Weise ein Brandanschlag verübt. Tatzeit: Donnerstag, den 31.12.2020; 21.30-22.00 Uhr Tatort: 04347 Leipzig, Torgauer Straße 333, Mercedes-Benz Niederlassung Vom Brand betroffen waren insgesamt elf Fahrzeuge der Bundeswehr. Es handelte sich dabei um bereits genutzte Geländewagen sowie um einen Anhänger, welche zur Instandsetzung und Reparatur in der Werkstatt waren. Mindestens vier Fahrzeuge brannten vollständig aus. Es entstand ein erheblicher Sachschaden, der noch nicht genau beziffert werden kann. Infolge der Brandlegung wurden zudem auch ein Anhänger, ein Fahrzeug der Mercedes-Benz-Niederlassung, ein Wohnmobil sowie ein LKW, die alle in unmittelbarer Nähe zu den Bundeswehrfahrzeugen standen, beschädigt. Aufgrund der Verwendung der angegriffenen Fahrzeuge für Zwecke der Bundeswehr und eines am 1. Januar 2021 zu dem Brandanschlag über das Internet veröffentlichten Bekennerschreibens kann eine mögliche politische Motivation für die Tat nicht ausgeschlossen werden. Das Polizeiliche Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) des Landeskriminalamtes Sachsen erbittet sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters bzw. der Täter und zur Aufklärung der Straftat führen können und hat dazu folgende Fragen: • Wer kennt den oder die Täter oder Personen aus deren Umfeld? • Wer hat zu den Tatzeiten im näheren oder weiteren Bereich des genannten Tatortes verdächtige Personen und Fahrzeuge einschließlich Fahrrädern gesehen oder sonstige relevante Feststellungen getätigt? Hierzu gehören auch Feststellungen zu verdächtigen Personen im öffentlichen Personennahverkehr (Straßenbahn, Bus oder S-Bahn) vor oder nach der Tat im näheren oder weiteren Bereich zum Tatort. • Wer hat im Vorfeld der Tat Feststellungen zu Personen im Umfeld des späteren Tatortes gemacht, welche sich für die dort abgestellten Bundeswehrfahrzeuge interessiert haben? Auch Hinweise aus den sozialen Medien oder dem Internet, welche bei der Aufklärung der Straftaten helfen könnten, sind für Polizei und Staatsanwaltschaft von Bedeutung. Jede auch zunächst noch so unscheinbare Feststellung in diesem Zusammenhang kann für die Ermittlungen wichtig sein. Bitte wenden Sie sich an das Landeskriminalamt Sachsen, Telefon 0800 855-2055 oder jede andere Polizeidienststelle. Weitere Informationen unter www.polizei.sachsen.de *Die Belohnung wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Personen, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Sollten mehrere Hinweise zur Täterermittlung beitragen, wird der ausgelobte Betrag unter den Hinweisgebern nach Maßgabe der Bedeutung des Hinweises aufgeteilt. ——————————- 12.02.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung Schwere Körperverletzung in Dresden Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 25-jährigen Tunesier u.a. wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, am 14.11.2020 gegen 00:30 Uhr mit einem zuvor entwendeten Schlüssel die Wohnung seiner ehemaligen Lebensgefährtin, einer 20-jährigen Deutschen, in der Beilstraße in Dresden betreten zu haben. Zu dieser Zeit war die Geschädigte nicht in ihrer Wohnung. Als die Geschädigte kurze Zeit später ihre Wohnung gemeinsam mit einem 24-jährigen Mann mit deutscher und mosambikanischer Staatsangehörigkeit betrat, soll der Beschuldigte diese mit der flachen Hand in das Gesicht geschlagen und ins Wohnzimmer gestoßen haben, wobei die Geschädigte sich den Zeigefinger der rechten Hand brach. Der 24-jährige wollte der Geschädigten helfen. Der Beschuldigte soll daraufhin ein Klappmesser gezogen und in das Gesicht des 24-jährigen gestochen haben. Der Geschädigte erlitt hierdurch eine ca. 13 cm lange klaffende und stark blutende Schnittwunde, die notärztlich versorgt werden musste. Der Geschädigte wird voraussichtlich dauerhaft eine deutlich sichtbare Narbe im Gesicht behalten. Der Beschuldigte flüchtete nach der Tat und war untergetaucht. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 04.01.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann aufgrund unverzüglich eingeleiteter intensiver Fahndungsmaßnahmen der Dresdner Polizei am Abend des 10.02.2021 in einer Wohnung in der Budapester Straße in Dresden festgenommen werden. Der Beschuldigte versuchte, sich der Festnahme durch Flucht über den Balkon der Wohnung zu entziehen. Dabei fiel der Beschuldigte vom Balkon der Wohnung aus ca. vier Meter Höhe auf eine schneebedeckte Wiese. Dabei verletzte sich der Beschuldigte erheblich und brach sich die Hüfte. Er muss nunmehr im Krankenhaus operiert werden und befindet sich derzeit außer Lebensgefahr. Der Ermittlungsrichter ordnete am 11.02.2021 im Krankenhaus den Vollzug der Untersuchungshaft an. Um eine Flucht des Beschuldigten zu verhindern, wird dieser nunmehr von der Polizei im Krankenhaus rund um die Uhr bewacht, bis eine Aufnahme in eine Justizvollzugsanstalt möglich ist. Der Beschuldigte ist vorbestraft und steht einschlägig unter Bewährung. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
DPolG B-W 25.2.21: Streit um Impfungen für die Polizei DPolG NRW 25.2.21: „Die Hemmschwelle, das Messer einzusetzen, ist deutlich gesunken“ DPolG NRW 24.2.21: Polizei sieht Anpassung kritisch Streit um Impfungen für Lehrer und Erzieher DPolG 23.2.21: Nach den Lehrern: Seehofer will auch Polizisten schneller impfen – doch Ethikrat mahnt Seehofer will auch Polizisten früher impfen DPolG Bayern 22.2.21: München: Wenn die Polizei die Corona-Party sprengt DPolG 22.2.21: Bund verkauft Frequenz für 113 Millionen – Euro Zoff um sicheren Polizeifunk DPolG/BPolG 15.2.21: Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt Grenzkontrollen zu Tirol und Tschechien DPolG Saar 14.2.21:Saar-Ministerin Bachmann fordert Strafen für Impf-Vordrängler Saarländische Polizeigewerkschaft: Freie Impfkapazitäten der Polizei anbieten DPolG Sachsen-Anhalt 12.2.21: Gewerkschaft fordert Coronatests vor Dienstbeginn für Polizisten
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 09.02.2021 – STADD : Versuchter Mord und schwere Brandstiftung * 08.02.2021 – SSK : Wie Lehrer und Schüler den Hackern im Netz auf die Spur kommen * 05.02.2021 – STADD : Serie von Diebstählen in Dresden aufgeklärt * 04.02.2021 – STADD : Angriff in Dresdner Obdachlosenunterkunft ——————————- Ausführliche Pressemitteilungen 09.02.2021, 11:00 Uhr — Erstveröffentlichung Versuchter Mord und schwere Brandstiftung Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (14 und 16 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten Mordes und der schweren Brandstiftung Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – erhoben. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, in den frühen Morgenstunden des 9. September 2020 in einer Wohnung in der Käthe-Kollwitz-Straße in Heidenau, in der der Wohnungsinhaber und eine weitere Person schliefen, ein Feuer gelegt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 11.09.2020, abrufbar unter www.medienservice.sachsen.de). Die Staatsanwaltschaft geht im Ergebnis der Ermittlungen davon aus, dass die Beschuldigten zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die beiden schlafenden Personen schwere Verletzungen bis zum Tod erleiden würden und sich das Feuer in der Wohnung und in angrenzenden Wohnungen weiter ausbreiten würde. Entgegen ihrer Vorstellung erwachte ein Geschädigter und weckte den anderen Geschädigten, so dass beide die Wohnung verlassen konnten. Der Brand konnte erst durch die Feuerwehr gelöscht werden. Die beiden Geschädigten und zwei weitere Bewohner des Hauses erlitten Rauchgasvergiftungen, die ambulant behandelt werden mussten. Die Wohnung brannte komplett aus. Es entstand ein Sachschaden von ca. 80.000,00 Euro. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt. Der 16-jährige Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der 14-jährige Beschuldigte wurde zur Vermeidung der Untersuchungshaft einstweilig in einem Heim der Jugendhilfe untergebracht. ——————————- 08.02.2021, 10:09 Uhr — Erstveröffentlichung Wie Lehrer und Schüler den Hackern im Netz auf die Spur kommen Staatskanzlei und Sächsisches Kultusministerium bieten zum internationalen Safer Internet Day kostenlose Online-Seminare zur Cybersicherheit an Dresden (8. Februar 2021) – Corona bedingt verbringen Schüler und Lehrer so viel Zeit in ihrem Schulalltag mit Laptop, Tablet oder Smartphone wie nie zuvor und sind dabei vielen Gefahren in der digitalen Welt ausgesetzt. Rund um den internationalen Aktionstag Safer Internet Day am 9. Februar werden deshalb jeweils zwei einstündige Veranstaltungen für Schüler ab Klassenstufe 8 live über das Videoportal YouTube gestreamt. Unter dem Motto »Digital? Aber sicher! – Die Hacker kommen!« wird in den Online-Seminaren Sicherheit im digitalen Raum zum spannenden Unterrichtsthema. »Die Kontaktbeschränkungen der letzten Monate zwingen uns zu immer mehr digitaler Interaktion. Hacker haben in diesen Zeiten Hochkonjunktur und attackieren immer häufiger Schutzsysteme und unvorsichtige Nutzer. Der beste Schutz dagegen ist Aufklärung über die Gefahren und die Tricks der Hacker. Mit diesen speziellen Online-Schulungen wollen wir Schüler und Lehrer dabei unterstützen, sich sicherer im digitalen Raum zu bewegen«, sagt Staatssekretär Thomas Popp, der zugleich Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen ist. Kultusminister Christian Piwarz ergänzt: »Schülerinnen und Schüler müssen die Gefahren des Internets kennen. Sie müssen die Kompetenzen erlernen, sich souverän und sicher im Netz bewegen zu können. Das ist Teil schulischer Medienbildung. Wir wollen Schülerinnen und Schüler mit gezielten Angeboten stärken. Der jährlich wiederholte Safer Internet Day ist ein bestens geeignetes und erfolgreiches Format, das Schüler, Eltern und Lehrkräfte gleichermaßen erreicht. Gerade in Zeiten der häuslichen Lernzeit hat diese Veranstaltungsreihe zusätzliche Bedeutung. Der entsprechende Bedarf ist nach unseren Erfahrungen sehr hoch.« Die Teilnehmer erhalten in den Online-Seminaren wertvolle Hinweise, welche Gefahren beim digitalen Lernen zu Hause lauern können und wie man sie umgeht. Die Computerexperten zeigen, wie man Laptop, Tablet und Smartphone sicher macht. Das Wissen wird dabei praxisnah in anschaulichen Rollenspielen mit einem Hacker und einem sogenannten Opfer vermittelt. An vielen praktischen Beispielen aus dem Alltag wird demonstriert, welche Anhänge in E-Mails besser nicht geöffnet werden, welchen Klick man vermeidet und wo man getrost auf »zustimmen« klicken kann. Die Experten stehen in einem Chat direkt für Fragen und Anliegen mit den Teilnehmern in Kontakt. Auch Lehrkräfte sollen für die Gefahren beim digitalen Lernen im Netz sensibilisiert werden. Sie erfahren in einer eigenen Fortbildung, wie sie ihre Geräte sicher und virenfrei halten. Hintergrund: In Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) bietet die Sächsische Staatskanzlei rund um den jährlich stattfindenden Safer Internet Day am 9. Februar 2021 sowie am 17. Februar 2021 für Schulen in Sachsen Sensibilisierungsveranstaltungen für Schüler und Lehrer zum Thema Informationssicherheit an. Unter dem Motto »Digital? Aber sicher!« – »Die Hacker kommen!« organisiert die Sächsische Staatskanzlei bereits seit 2016 Live-Hacking-Veranstaltungen in ganz Sachsen, um die Nutzer von Computern, Tablets und Smartphones über die Gefahren im Netz aufzuklären. Den Anwendern wird dabei Rüstzeug an die Hand gegeben, wie man möglichst sicher im Internet unterwegs ist. An den Veranstaltungen haben bislang gut 6.000 Menschen teilgenommen. Der Safer Internet (Tag für mehr Internetsicherheit) ist ein internationaler Aktionstag am 9. Februar. Das Ziel des Tages ist eine langfristige Sensibilisierung und Medienkompetenz für die Gefahren im Internet vor allem bei Kindern und Jugendlichen zu erreichen. Der Aktionstag wird in Deutschland vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien getragen. Mitbegründer ist die Europäische Union, mit dem Ziel, Jugendliche und Kinder als die größte Nutzergruppe für online- bzw. mobile Technologien zu schützen. Mit einer Konferenz wird jedes Jahr ein aktuelles Thema beleuchtet. Im Jahr 2021 findet die Konferenz unter dem Thema „Digitale Plattformen und Gesellschaft – Wie können wir soziale Teilhabe am digitalen Fortschritt und die Debattenkultur im Netz fördern?“ statt.. ——————————- 05.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Serie von Diebstählen in Dresden aufgeklärt Beschuldigter in Untersuchungshaft I Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 25-jährigen Deutschen Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – u.a. wegen Diebstahls oder Hehlerei in elf Fällen, Diebstahls in vier Fällen und versuchten Diebstahls in vier Fällen erhoben. Dem Beschuldigten wird u.a. vorgeworfen, zwischen Juni 2018 und September 2020 überwiegend hochwertige Gegenstände (acht Fahrräder im Gesamtwert von ca. 9.000,00 Euro, zwei E-Bikes im Gesamtwert von ca. 2.000,00 Euro und zwei Mopeds im Gesamtwert von ca. 2.000,00 EUR), die im Dresdner Stadtgebiet überwiegend vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellt waren, entwendet oder in Kenntnis, dass diese gestohlen waren, erworben zu haben, um diese gewinnbringend zu veräußern und hierdurch seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. In vier Fällen versuchte der Beschuldigte, vor Wohnhäusern oder in Kellern von Wohnhäusern angeschlossen abgestellte Fahrräder zu entwenden, was ihm nicht gelang, da er entdeckt wurde oder seine Entdeckung befürchtete. Die Taten soll der Beschuldigte im Dresdner Stadtgebiet verübt haben, u.a. in der Reckestraße, der Frankenbergstraße, der Dölzschener Straße, der Saalhausener Straße, der Leonhard-Frank-Straße, der Malterstraße, der Oederaner Straße, der Espenstraße, der Reisewitzer Straße, der Saxoniastraße, der Schweizer Straße, der Seminarstraße, der Freiberger Straße, der Klingenberger Straße und der Waldheimer Straße. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hatte der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 15.12.2020 einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Der Beschuldigte konnte sodann am 30.12.2020 aufgrund des Haftbefehls festgenommen werden. Die Untersuchungshaft ist derzeit als Überhaft notiert, da der Beschuldigte aktuell eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßt. Der Beschuldigte ist bereits erheblich vorbestraft und stand zu den Tatzeiten unter Bewährung. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. Gegen den Beschuldigten sind weitere Verfahren auch wegen ähnlicher Delikte bereits bei Gericht anhängig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat beantragt, diese Verfahren zusammenzuführen und gemeinsam zu verhandeln. ——————————- 04.02.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Angriff in Dresdner Obdachlosenunterkunft Staatsanwaltschaft Dresden beantragt beim Landgericht Dresden Unterbringung des Beschuldigten im Sicherungsverfahren Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 36-jährigen Deutschen einen Antrag auf Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus im Sicherungsverfahren wegen des Verdachts der schweren Körperverletzung erhoben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am Abend des 26.11.2020 auf einen 60-jährigen Bewohner eines Dresdner Obdachlosenheims mit den Fäusten derart eingeschlagen zu haben, dass dieser lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und an der Wirbelsäule erlitt. Der Geschädigte musste im Krankenhaus notoperiert werden und wird aufgrund eines eingetretenen Hirnschadens voraussichtlich dauerhaft erheblich gesundheitlich beeinträchtigt bleiben. Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass der Beschuldigte an einer psychischen Erkrankung leidet und nicht ausgeschlossen werden kann, dass er bei Begehung der Tat schuldunfähig oder vermindert schuldfähig war. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 27.11.2020 einen Unterbringungsbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der einstweiligen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens im Sicherungsverfahren entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
DPolG 29.1.21: Corona-Pandemie führt zu Rückgang erfasster Kriminalität DPolG Bayern 29.1.21: Die Polizei, dein Mädchen für alles? DPolG/BPolG 29.1.21: Bund verhängt harte Einreisebeschränkungen – mit einer großen Kontrolllücke DPolG/BPolG 28.1.21: Bund will Einreise aus Corona-Mutationsgebieten stoppen Bundesregierung will Einreise aus fünf Ländern stoppen Bundespolizeigewerkschaft begrüßt Umdenken der Politik – Verstärkte Grenzkontrollen auch an den europäischen Binnengrenzen DPolG 26.1.21: Covid-19-Erkrankungen von Polizisten sollen als Dienstunfall gewertet werden RTL.de, 26.01.2021Polizeigewerkschaft: Corona-Infektion als Berufskrankheit
Folgende Pressemeldungen sind seit dem letzten Newsletter erschienen: ——————————- * 27.01.2021 – LKA : Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln * 27.01.2021 – SMF : Umbau und Sanierung der Polizeidirektion Zwickau: Arbeiten am Hauptgebäude beginnen * 26.01.2021 – SMS : Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar * 26.01.2021 – SMI : Personalwechsel an der Spitze der Polizeidirektionen Leipzig und Zwickau * 26.01.2021 – STADD : Versuchtes Tötungsdelikt in Nossen * 25.01.2021 – STAL : Investfinans AB – Anklage wegen Anlagebetrugsgeschäften in Millionenhöhe * 22.01.2021 – SMS : Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten * 22.01.2021 – STADD : Gefährliche Körperverletzung an der Zschoner Mühle * 21.01.2021 – STADD : Brandstiftung in Klipphausen aufgeklärt Ausführliche Pressemitteilungen 27.01.2021, 14:20 Uhr — Erstveröffentlichung Umfangreiche Exekutivmaßnahmen wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln Erste Ergebnisse und ergänzende Informationen zum Polizeieinsatz Die Staatsanwaltschaften Leipzig und Dresden ermitteln seit Sommer 2020 gemeinsam mit dem Landeskriminalamt Sachsen, den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift, der Zollfahndung und den örtlichen Kriminalpolizeiinspektionen in einem größeren Verfahrenskomplex wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln bzw. des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in mehreren Fällen. Seit heute Morgen 6:00 Uhr werden 50 Durchsuchungsbeschlüsse und 11 Arrestbeschlüsse umgesetzt. 11 Beschuldigte wurden aufgrund vorliegender Haftbefehle festgenommen, fünf in Dresden, fünf in Leipzig und einer in Berlin. Dabei handelt es sich um Männer im Alter von 25 bis 41 Jahren. Sieben Festgenommene haben die deutsche Staatsbürgerschaft, zwei die ukrainische, einer die irakische und einer ist deutsch/irakischer Staatsbürger. Die zu durchsuchenden Wohnungen und Objekte befinden sich zum größten Teil im Stadtgebiet von Dresden und Leipzig. Einige dieser Maßnahmen erstreckten sich auch auf das Umland dieser beiden Großstädte. Jeweils mit einer Maßnahme waren die Bundesländer Thüringen (Jena), Sachsen-Anhalt (Halle), Brandenburg (Senftenberg) sowie Berlin betroffen. Im Rahmen der Maßnahmen wurden auch Betäubungsmittel sichergestellt. Weitere Auskünfte hierzu sowie zu den Ergebnissen der Durchsuchungen insgesamt können derzeit noch nicht gegeben werden, da diese zum Teil noch andauern. Aufgrund der vorliegenden Arrestbeschlüsse konnten an Vermögenswerten bisher unter anderem Bargeld, Fahrzeuge und eine Yacht gesichert werden. Insgesamt beteiligten sich über 1 300 Polizeikräfte an diesem Einsatz, davon reichlich 400 Bedienstete des LKA Sachsen und etwas über 900 Kräfte von Seiten der sächsischen Polizeidirektionen, der Bereitschaftspolizei, der Bundespolizei und aus anderen Bundesländern. Informationen dazu, ob die Haftbefehle gegen die Festgenommenen nach Vorführung vor dem Ermittlungsrichter durch diesen in Vollzug gesetzt worden sind, liegen noch nicht vor. Die Ermittlungen dauern an. ——————————- 27.01.2021, 11:15 Uhr — Erstveröffentlichung Umbau und Sanierung der Polizeidirektion Zwickau: Arbeiten am Hauptgebäude beginnen Mit dem zweiten Bauabschnitt startet jetzt an der Polizeidirektion Zwickau die Sanierung des Hauptgebäudes. Seit 2017 wird das Gebäudeensemble zwischen dem Finanzamt und der Kolping-, Walther-Rathenau- und Lessingstraße erweitert und saniert. Die Arbeiten am Ostflügel entlang der Walther-Rathenau-Straße und am Erweiterungsneubau sind bereits abgeschlossen. Diese Gebäude werden bereits von der Polizeidirektion Zwickau genutzt. »Mit dem Start des zweiten Bauabschnitts liegen wir im Zeitplan. Wenn die Polizeidirektion in zwei Jahren wieder vollständig mit allen geplanten Einheiten an einem Standort arbeiten kann, findet sie ein professionelles Umfeld vor, das exakt auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Und dennoch erhalten wir das unter Denkmalschutz stehende Hauptgebäude so weit wie möglich. Von außen betrachtet verändert sich die historische Fassade kaum, innen schaffen wir modernste Arbeitsbedingungen für unsere Polizei. Das ist baulich eine große Herausforderung, die wir gern angenommen haben«, so Sachsens Finanzminister Hartmut Vorjohann. Sachsens Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller betonte: »Wer vernünftig arbeiten will, der braucht gute Bedingungen. Das trifft gerade auch auf den Polizeiberuf zu. Schließlich ist die Arbeit unserer Beamtinnen und Beamten ein tragender Pfeiler von Sicherheit und Ordnung im Land. Ein moderner Arbeitsplatz steigert Motivation und Leistungsfähigkeit und trägt zu einem guten Arbeitsklima bei.« Die Arbeiten finden unter der Regie des Niederlassung Zwickau des Staatsbetriebes Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) statt. Vor allem das Gebäudeinnere des Hauptgebäudes wird an die vorgesehenen Nutzungen und die heutigen Bau- und Brandschutznormen angepasst. Bis Ende des Jahres 2022 soll die Sanierung abgeschlossen sein. Der Polizeicampus der Polizeidirektion Zwickau wird dann insgesamt rund 7.200 Quadratmeter Nutzfläche bieten. Auf dem Areal werden unter anderem das Polizeirevier Zwickau, die Abteilungen der Kriminalpolizei, die Direktion, das Führungs- und Lagezentrum sowie die Verwaltung der Polizeidirektion Zwickau untergebracht. Aufgrund der Geschichte der Liegenschaft sind die Bauarbeiten insgesamt herausfordernd. Die Polizeidirektion Zwickau besteht aus mehreren Gebäuden mit unterschiedlichen Entstehungszeiten. Der Hauptbau mit Ostflügel wurde in den Jahren 1914 bis 1916 errichtet. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. In den Jahren 1976 bis 1977 wurde das Areal zwischen Kolping-, Walther-Rathenau- und Lessingstraße durch diverse Bauten in Plattenbauweise erweitert. Die Baukosten für das Gesamtvorhaben belaufen sich auf rund 37 Millionen Euro. Die Baumaßnahme wird finanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts und mit Mitteln der EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). ——————————- 26.01.2021, 15:01 Uhr — Erstveröffentlichung Neue Regelungen in der Corona-Schutz-Verordnung ab dem 28. Januar Verpflichtung zum Homeoffice und zum Tragen medizinischer Mund-Nasenbedeckungen im ÖPNV und beim Einkaufen Der Freistaat Sachsen passt nach dem gemeinsamen Beschluss der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 19. Januar seine Corona-Schutz-Verordnung an und setzt damit die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung gilt vom 28. Januar bis Ablauf des 14. Februar. Die Grundsätze der Verordnung wie Reduzierung der Kontakte, das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen, idealerweise medizinischem Mund-Nasen-Schutz, überall dort, wo sich Menschen begegnen, der Verzicht auf Reisen, Besuche und Einkäufe, die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln behalten weiterhin ihre Gültigkeit. Zu den Empfehlungen tritt neu hinzu, die Verpflichtung von Arbeitgebern in Fällen von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten den Beschäftigten anzubieten, diese Tätigkeiten von zu Hause aus auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen. Weiterhin wird neu geregelt, dass die aufgestellten Hygienekonzepte von Kirchen und Religionsgemeinschaften an die besondere Infektionslage anzupassen sind, dies kann konkret u.a. den Verzicht auf gemeinschaftlichen Gesang beinhalten. Landkreise und Kreisfreie Städte können die Ausgangssperre von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages aufheben, wenn die Inzidenz von 100 an fünf Tagen dauernd unterschritten wird. Darauf hatten sich das Land und die Kommunen vorab verständigt. Der Konsum von Alkohol ist auf den öffentlichen Verkehrsflächen der Innenstädte und an sonstigen öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt. Die konkret betroffenen Örtlichkeiten sind jeweils von der zuständigen Kreisfreien Stadt oder dem zuständigen Landkreis festzulegen. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung bleibt überall dort bestehen, wo sich Menschen begegnen. Eine Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes besteht bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel, vor dem Eingangsbereich von und in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie in Gesundheitseinrichtungen (z.B. Arztpraxen) und für Zusammenkünfte in Kirchen und bei der Religionsausübung. Eine Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken oder dem vergleichbaren Standard KN95/N95 besteht für die Beschäftigten ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege, beim Besuch von Tagespflegeeinrichtungen, in Pflegeeinrichtungen für die Besucher, in Justizvollzugsanstalten, Flüchtlingsunterkünften für das Personal und die Besucher. Beschäftigte müssen in Arbeits- und Betriebsstätten mindestens medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person unterschritten wird, der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann oder bei den ausgeführten Tätigkeiten mit Gefährdung durch erhöhten Aerosolaustausch zu rechnen ist. Davon ausgenommen sind Beschäftigte in Schulen oder Einrichtungen der Kindertagesbetreuung. Die bestehenden Ausnahmen für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personal ohne Kundenkontakt oder soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, für Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen Einschränkungen behalten ihre Gültigkeit. In Alten-und Pflegeheimen werden für Beschäftigte 3 Tests pro Woche ab Ende der 5. Kalenderwoche verbindlich festgelegt. Der Wortlaut der Corona-Schutz-Verordnung wird in Kürze auf dem Webportal veröffentlicht. Mehr Informationen: www.coronavirus.sachsen.de (Amtliche Bekanntmachungen) ——————————- 26.01.2021, 14:23 Uhr — Erstveröffentlichung Personalwechsel an der Spitze der Polizeidirektionen Leipzig und Zwickau Zum 1. Februar 2021 übernimmt Polizeipräsident René Demmler (49) die Leitung der Polizeidirektion Leipzig. Polizeipräsident Torsten Schultze (56), der in den vergangenen zwei Jahren Präsident war, hat aus persönlichen Gründen um Entbindung von dieser Aufgabe gebeten. Er übernimmt ab Februar die Leitung des Referats 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern (SMI). Die Nachfolge der Leitung der Polizeidirektion Zwickau übernimmt ab 1. Februar der Ministerialrat Lutz Rodig (57), der bisher das für Kriminalitätsbekämpfung zuständige Referat 33 im SMI leitete. Die Personalien wurden in der heutigen Kabinettssitzung bestätigt. Staatsminister Prof. Dr. Roland Wöller: »Ich respektiere die persönliche Entscheidung von Torsten Schultze, der um eine andere Verwendung bat, und danke ihm für sein Engagement in den vergangenen beiden Jahren. Mit René Demmler übernimmt ein erfahrener Einsatzstratege die Polizeidirektion in der Messemetropole. Auf seinem beruflichen Weg hat er sich viel Wissen in unterschiedlichen Bereichen angeeignet, um diese besondere Herausforderung anzunehmen. Gleichzeitig übernimmt mit Lutz Rodig ein kompetenter und erfahrener Spitzenbeamter die Führung in der Polizeidirektion Zwickau.« Hintergrundinformationen: Die Polizeidirektion Leipzig ist mit rund 3.000 Bediensteten die zahlenmäßig größte Polizeidienststelle in Sachsen. Zu ihrem Einzugsgebiet zählen die Stadt Leipzig, wie auch die Landkreise Leipzig und Nordsachsen mit insgesamt etwas mehr als einer Million Einwohnern. Die Polizeidirektion Zwickau hat mehr als 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ist zuständig für die Sicherheit im Landkreis Zwickau und im Vogtlandkreis. Damit betreut sie eine Fläche von etwa 2.360 Quadratkilometern auf der derzeit etwa 545.000 Menschen leben. Kurzviten: Torsten Schultze (56), Polizeipräsident, seit Februar 2019 Leiter der Polizeidirektion Leipzig, zuvor von 2017 bis 2019 Leiter der Polizeidirektion Görlitz, von 2015 bis 2017 Leiter des Polizeiverwaltungsamtes, davor verschiedene Führungsaufgaben in Dienststellen der sächsischen Polizei – darunter zwischen 2007 und 2011 sowie 2014 und 2015 unter anderem Vize-Chef der Polizeidirektion Leipzig – sowie Referatsleiter im Sächsischen Staatsministerium des Innern René Demmler (49), Polizeipräsident, seit Juli 2020 Leiter der Polizeidirektion Zwickau, zuvor ein Jahr lang Leiter im Referat 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, von Februar 2017 bis Juni 2019 Leiter Führungsstab in der Polizeidirektion Dresden, davor unter anderem verschiedene Führungsaufgaben in Stäben zur Vorbereitung von G7- und G6-Treffen sowie zur Vorbereitung der Bilderbergkonferenz und zum Tag der Deutschen Einheit in Dresden, davor Referatsleiter in der Polizeidirektion Zwickau und Leiter des Polizeireviers Zwickau Lutz Rodig (57), Ministerialrat, seit Juni 2014 Leiter des Referats 33 (Kriminalitätsbekämpfung) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, zuvor 2013/2014 Abteilungsleiter im Landeskriminalamt Sachsen, 2011/2021 Leiter der Abteilung Polizeivollzugsdienst und Abwesenheitsvertreter des Dienststellenleiters in der Polizeidirektion Leipzig, zuvor seit 2003 Referent im Referat 32 (Organisation, Planung, Controlling und Strategie der Polizei) im Sächsischen Staatsministerium des Innern, zwischen 1998 und 2003 Dezernats- und Referatsleiter im Landeskriminalamt Sachsen ——————————- 26.01.2021, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung Versuchtes Tötungsdelikt in Nossen Beschuldigter in Untersuchungshaft Zeit: 23.01.2021, gegen 23.40 Uhr Ort: Nossen Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden ermitteln gegen einen 50-jährigen Deutschen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung. Dem Beschuldigten liegt zur Last, seine 43-jährige deutsche Lebensgefährtin am späten Abend des 23.01.2021 nach einem Streit in einem Wohnhaus in Nossen mit einer brennbaren Flüssigkeit übergossen und sodann angezündet zu haben. Die Geschädigte wurde von den herbeigerufenen Rettungskräften mit schweren Brandverletzungen – insbesondere an den Armen und am Oberkörper – aufgefunden. Sie wurde umgehend zur Behandlung in eine Spezialklinik verbracht. Die Geschädigte befindet sich derzeit außer Lebensgefahr. Dringend tatverdächtig ist der 50-jährige Lebensgefährte der Geschädigten. Dieser soll zunächst versucht haben, das Geschehen als Suizidversuch darzustellen. Im Zuge weiterer Ermittlungen wurde jedoch schnell klar, dass im vorliegenden Fall nicht von einem Suizidversuch, sondern von einer vorsätzlichen Straftat auszugehen und der Lebensgefährte der Geschädigten dringend tatverdächtig ist. Der Beschuldigte konnte aufgrund sodann unverzüglich eingeleiteter Fahndungsmaßnahmen der Dresdner Polizei am 25.01.2021 in Dresden vorläufig festgenommen werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden am 26.01.2021 Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. (ml) ——————————- 25.01.2021, 10:22 Uhr — Erstveröffentlichung Investfinans AB – Anklage wegen Anlagebetrugsgeschäften in Millionenhöhe Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat im Dezember 2020 Anklage wegen Anlagebetrugs in Millionenhöhe bei der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Leipzig erhoben. Die Anklage richtet sich gegen drei Tatverdächtige, die im Verdacht stehen, sich an deutschlandweit im großen Stil begangenen Anlagebetrugsgeschäften beteiligt zu haben. Unter dem Firmennamen der in Schweden ansässigen Investfinans AB wurde von Ende des Jahres 2018 bis Anfang 2019 im Internet für vermeintlich sichere Geldanlagen mit hohen Renditen geworben. Die Staatsanwaltschaft Leipzig übernahm die Ermittlungen für das gesamte Bundesgebiet und gründete mit der zuständigen schwedischen Staatsanwaltschaft sowie polizeilichen Ermittlern beider Länder eine gemeinsame Ermittlungsgruppe. Aufgrund dieser Zusammenarbeit konnten Ermittlungserfolge in beiden Ländern erzielt werden. Es gab zahlreiche Durchsuchungen, mehrere Festnahmen und Anklagen gegen mehrere Tatverdächtige. Die drei vor dem Landgericht Leipzig angeklagten Männer sollen ein deutsches Konto für die Anlagebetrugsgeschäfte zur Verfügung gestellt und verwaltet zu haben. Die schwedische Investfinans AB warb mit Investitionen in Großprojekte im Immobiliensektor, u.a. dem Bau des „International Trade Centers“ in Paris. Das Unternehmen kündigte den bevorstehenden Börsengang an, versprach Einlagensicherung und behauptete, durch die schwedische Finanzaufsichtsbehörde zugelassen zu sein. In Wirklichkeit befand sich unter der angegebenen Adresse in Schweden lediglich ein Büroservice, eine sogenannte „Briefkastenfirma“. Interessierte Anleger wurden am Telefon oder per E-Mail durch geschulte Kundenberater über die vermeintlichen Anlagemöglichkeiten aufgeklärt. Während die Vorwahlen der Telefonnummern der Investfinans AB eine schwedische Herkunft vortäuschten, agierten die Kundenberater den Ermittlungserkenntnissen zufolge tatsächlich aus einem Call-Center in der Türkei. Gesprochen wurde laut den Aussagen der geschädigten Anleger stets akzentfreies deutsch. Auch auf Grund professionell gestalteter Internetauftritte der Investfinans AB und vielfältiger lobender Presseartikel in bekannten Online-Portalen wie Handelsblatt, Focus oder Wallstreetonline, die sich nur bei genauem Hinsehen als selbst verfasste Pressemitteilungen und bezahlte Werbeanzeigen identifizieren ließen, fassten hunderte Kunden Vertrauen in das Unternehmen. Insgesamt investierten die Anleger gut 10 Millionen Euro auf Konten des angeblichen Vermögensverwalters in Schweden und Deutschland. Da die Staatsanwaltschaft Leipzig einen Großteil der auf das deutsche Konto geflossenen Gelder rechtzeitig sichern konnte, besteht zumindest für diese Anleger die Aussicht auf einen weitgehenden Ausgleich der entstandenen Schäden. ——————————- 22.01.2021, 18:44 Uhr — Erstveröffentlichung Neue Regeln für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten Der Freistaat Sachsen ändert die Regelungen für Menschen, die aus dem Ausland einreisen, um einer beruflichen Tätigkeit im Freistaat Sachsen nachzugehen. Anlass ist der Erlass einer Bundesverordnung, nach der bei der Einreise aus einem Hochinzidenzland ein negativer Test mitgeführt werden muss. Es ist zu erwarten, dass Tschechien als Hochinzidenzland eingestuft wird. Die neuen Regelungen besagen, dass grundsätzlich jeder Einreisende aus Tschechien einen negativen Test mit sich führen muss. Da es aber eine Vielzahl von tschechischen Arbeitnehmern in Sachsen gibt, regelt der Freistaat, eine Ausnahmemöglichkeit per Allgemeinverfügung. Konkret bedeutet dies, dass tschechische Arbeitnehmer, die in Sachsen einer Arbeitstätigkeit nachgehen, zunächst ohne Testung einreisen dürfen. Bei der Einreise besteht die Pflicht, den Arbeitsvertrag mitzuführen. Daneben besteht die Pflicht, mindestens zweimal wöchentlich eine Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus vornehmen zu lassen. Die erste dieser Testungen hat direkt nach der Einreise und zwingend vor der Arbeitsaufnahme zu erfolgen. Die entsprechenden Nachweise sind dann natürlich mit sich zu führen und bei Kontrollen vorzuzeigen. Die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests aus Tschechien werden in Sachsen anerkannt. Wenn sächsische Arbeitgeber die Kosten für die Schnelltests ihrer Beschäftigten aus Tschechien tragen, beteiligt sich der Freistaat mit 10 Euro pro Test an den Kosten. Bundespolizei und Landespolizei werden das Mitführen der Testergebnisse kontrollieren. Ziel der Verordnung ist es, höchstmögliche Sicherheit vor einer Eintragung des Virus aus Tschechien und gleichzeitig höchstmögliche Mobilität für die beruflichen Grenzpendler zu schaffen. Die Testregelung für polnische Grenzpendler bleibt wie gehabt – hier genügt ein negativer Schnelltest pro Woche, da Polen kein Hochinzidenzland ist. ——————————- 22.01.2021, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung Gefährliche Körperverletzung an der Zschoner Mühle Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – gegen drei Beschuldigte Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen zwei Deutsche (22 und 26 Jahre) sowie eine Deutsche (22 Jahre) Anklage zum Amtsgericht Dresden – Schöffengericht – wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung erhoben. Den Beschuldigten liegt zur Last, gemeinsam mit einer gesondert verfolgten 17-jährigen deutschen Beschuldigten den 23-jährigen deutschen Geschädigten am 26.06.2020 gegen 00:30 Uhr unter einem Vorwand dazu gebracht zu haben, mit ihnen zum Parkplatz der Zschoner Mühle zu fahren, um ihm dort eine Abreibung zu verpassen. Nach dem Eintreffen der Beschuldigten und des Geschädigten sollen die beiden beschuldigten Männer entsprechend des gemeinsam von allen Beschuldigten mitgetragenen Tatplans sofort begonnen haben, unvermittelt mit den Fäusten auf den Geschädigten gegen den Kopf und den Körper einzuschlagen. Dem 22-jährigen Beschuldigten wird darüber hinaus vorgeworfen, den bereits am Boden liegenden Geschädigten über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend mehrfach mit seinen durch Stahlkappen verstärkten Stiefeln gegen den Oberkörper getreten und dabei mehrfach unterhalb des linken Rippenbogens getroffen zu haben. Durch die Tritte des 22-jährigen Beschuldigten erlitt der Geschädigte u.a. erhebliche Schmerzen im Bereich des linken Rippenbogens. Der Geschädigte musste in der Folge im Krankenhaus notoperiert und intensivmedizinisch behandelt werden, wobei seine Milz entfernt werden musste. Der Geschädigte wird lebenslang gesundheitlich erheblich beeinträchtigt sein. In der Folge zerstach der 22-jährige Beschuldigte über den gemeinsamen Tatplan hinausgehend noch die Hinterreifen des Pkw des Geschädigten, um diesen am schnellen Verlassen des Tatorts zu hindern. Gegen den 22-jährigen Beschuldigten hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden am 16.11.2020 Haftbefehl erlassen und diesen nach Ergreifung des Beschuldigten am 01.12.2020 in Vollzug gesetzt. Das Amtsgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden. Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Amtsgericht Dresden bestimmt. ——————————- 21.01.2021, 13:16 Uhr — Erstveröffentlichung Brandstiftung in Klipphausen aufgeklärt Beschuldigter in Untersuchungshaft Die Staatsanwaltschaft Dresden und die Kriminalaußenstelle Meißen ermitteln gegen zwei Deutsche (28 und 41 Jahre) wegen des Verdachts der vorsätzlichen Brandstiftung. Den beiden Beschuldigten liegt zur Last, am 16.08.2020 zwischen 05:00 Uhr und 06:10 Uhr eine Lagerhalle in der Miltitzer Straße 5 in 01665 Klipphausen mittels brandfördernder Mittel in Brand gesetzt und hierdurch einen Schaden von mindestens 500.000,00 EUR verursacht zu haben (siehe Medieninformation Nr. 472/20 der Polizeidirektion Dresden vom 17.08.2020). Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Dresden hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dresden Haftbefehl gegen den 28-jährigen Beschuldigten sowie Durchsuchungsbeschlüsse für drei Wohnungen und zwei Garagen erlassen. Die Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 18.01.2021 realisiert. Bei den Durchsuchungen wurden umfangreiche Beweismittel und auch Diebesgut sichergestellt, das aus verschiedenen Einbrüchen stammte. Der 28-jährige Beschuldigte wurde am 18.01.2021 vorläufig festgenommen und am 19.01.2021 dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat. Gegen den 41-jährigen Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft noch kein Haftbefehl beantragt, da gegen ihn derzeit kein dringender Tatverdacht besteht, sondern nur ein Anfangsverdacht. Hintergründe und Motive der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Staatsanwaltschaft und Polizei gehen davon aus, dass noch eine dritte derzeit unbekannte Person an der Brandstiftung beteiligt gewesen war. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wird auch geprüft werden, ob und inwieweit die Beschuldigten an bisher ungeklärten Diebstählen beteiligt gewesen sind. Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei dauern an und werden noch einige Zeit in Anspruch nehmen. ——————————-